Steuererklärung 2025

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Das ist neu in 2025

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Bis wann ist die
Abgabe möglich?

Vom 1. Januar bis 31. Juli 2026 kannst
du die Steuererklärung 2025 abgeben.
Je früher, desto besser: Hol dir jetzt
dein Geld zurück!

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Option

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  • Probier alles aus und zahle erst, wenn du die Steuererklärung abgibst

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Was kostet die Steuererklärung 2025 mit WISO Steuer?
  • 35,99 € im günstigen Jahresabo
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Wann muss ich die Steuererklärung 2025 abgeben?

Die Abgabefrist endet am 31. Juli 2026.

Was ändert sich bei der Steuer 2025?

Ab 2025 gelten neue Freibeträge, geänderte Regelungen für Familien, Arbeitnehmer, Selbstständige und Kapitalanleger. Besonders wichtig:
 

  • Grundfreibetrag steigt auf 12.096 €
  • Kinderbetreuungskosten sind höher absetzbar
  • Voranmeldung bei geringer Umsatzsteuer entfällt

Alle Infos zur Steuererklärung 2025

Die Steuererklärung 2025 ist seit November 2025 bei WISO Steuer verfügbar. Seit dem 1. Januar 2026 kannst du sie abgeben. Spätestens musst du es aber am 31. Juli 2026 erledigt haben, denn dort endet die Frist.

Das ist neu für alle in 2025
  • 12.096 € steuerfrei verdienen:
    So hoch ist der sogenannte Grundfreibetrag in 2025. Liegt dein Einkommen darunter, zahlst du keine Einkommensteuer und dein Arbeitgeber behält auch keine Lohnsteuer ein.
  • Nettoeinkommen soll nicht schrumpfen:
    Der ab 2025 geltende Steuertarif wurde so angepasst, dass die Steuerlast nicht automatisch steigt, wenn die Einkommenserhöhung nur die Inflation ausgleicht. Das nennt man Schutz vor kalter Progression.
  • Reichensteuer:
    Keinen Inflationsausgleich gibt es aber beim sogenannten Reichensteuersatz, der höchsten Tarifstufe mit 45 %.
  • Höhere Soli-Grenzen:
    Als Alleinstehender zahlst du den Solidaritätszuschlag erst dann, wenn deine Einkommensteuer über 19.950 € liegt (39.900 € bei Zusammenveranlagung).
  • Bonuszahlungen der Krankenkasse:
    Ab sofort werden Bonuszahlungen deiner Krankenkasse bis zu 150 € pro Jahr und versicherter Person als Erstattung von Gesundheitskosten angesehen – nicht als Beitragserstattung. Du kannst also weiterhin deine Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe absetzen.
Familien & Kinder: Neuerungen für 2025
  • Mehr Geld für Kinder bekommen:
    Der Kinderfreibetrag steigt auf 6.672 €, das Kindergeld auf 255 €
  • Mehr Geld für Unterhalt absetzen:
    Bis zu einem Höchstbetrag von 12.096 € sind Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.
  • Neue Steuerregeln für Alleinerziehende:
    Im Trennungsjahr kannst du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anteilig als Freibetrag beantragen.
  • Mehr Kinderbetreuungskosten absetzen:
    Ab 2025 steigt der abziehbare Anteil von 67 % auf 80 %. Gleichzeitig erhöht sich der Höchstbetrag auf 4.800 € pro Jahr.
Arbeitnehmer- & Arbeitgeberregelungen ab 2025
  • Änderung der Fünftelregelung:
    Die Steuerermäßigung für Abfindungen kannst du nur noch über deine Einkommensteuererklärung erhalten.
  • Mindestlohn steigt um 41 Cent:
    Ab dem 1. Januar 2025 gilt ein neuer gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde. Für Minijobber erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze dadurch auf 556 €. Der Übergangsbereich beim Midijob erstreckt sich von 556,01-2.000 € monatlich.
  • Lohnsteuerfreibetrag frühestens ab November beantragen:
    Wenn du willst, dass das Finanzamt für 2026 einen Lohnsteuerfreibetrag einträgt, kannst du das frühestens ab dem 1. November 2025 beantragen, statt wie bisher ab dem 1. Oktober. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist weiterhin bis zum 30. November des betreffenden Jahres möglich.
Neues für Kapitalanleger
  • Vorabpauschale:
    Thesaurierende Fonds lösen jedes Jahr im Januar eine fiktive Besteuerung aus; die darauf entfallene Steuer gilt als Vorauszahlung.
  • Termingeschäfte:
    Die bisherige Verlust­­ver­rech­nungs­­grenze von 20.000 € entfällt vollständig – Verluste können unbegrenzt und sogar rückwirkend mit Kapital­erträgen verrechnet werden.
Steueränderungen für Unternehmer & Selbstständige
  • Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung für kleinere Betriebe:
    Hast du im Vorjahr weniger als 2.000 € Umsatzsteuer gehabt, musst du keine Voranmeldung mehr abgeben.
  • Neue Grenzen für die Kleinunternehmer­Regelung:
    Mit höchstens 25.000 € Umsatz in 2024 und voraussichtlich bis zu 100.000 € in 2025, kannst du steuerfrei fakturieren. Dieselbe 100.000-Euro-Grenze gilt EU-weit, bringt aber neue Melde­pflichten und eine eigene Identifikations­nummer mit sich.
  • Mehr Zeit für den Verzicht auf die Kleinunternehmer­-Regelung:
    Bis 28. Februar 2027 für das Jahr 2025.
  • Steuerfreiheit für größere Photovoltaik-­Anlagen:
    Bis 30 kWp je Einheit (max. 100 kWp pro Person) bleiben steuerfrei.
  • Dienstwagen mit Hybrid­antrieb:
    Die 0,5-%-Regel gilt nur dann, wenn das Auto höchstens 50 g CO₂/km ausstoßen oder mindestens 80 km rein elektrisch fährt. Das gilt auch für Wagen, die 2024 bestellt und erst 2025 ausgeliefert werden.
Erbschaften

Die pauschale Erb­fall­kosten­­abzug steigt auf 15.000 €; höhere tatsächliche Kosten musst du belegen. Erbst du eine Immobilie, kannst du die darauf entfallende Steuer bis zu 10 Jahre zinslos stunden lassen – selbst wenn du sie später selbst nutzt oder vermietest.

Immobilien­eigentümer & Mieter
  • Grundsteuer­reform greift bundesweit:
    Hältst du deinen neu festgesetzten Grundsteuer­wert für zu hoch, kannst du eine Korrektur beantragen, sofern du sie belegst.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen nur mit Rechnung absetzbar:
    Um z. B. Handwerker oder Reinigungen abzusetzen, musst du sie nicht in bar bezahlt haben und eine per Rechnung vorliegen haben – das ist nun klar im Gesetz verankert.