Steuernachzahlung

Du musst nachzahlen? Jetzt püfen!

Sieh sofort, wo das Finanzamt von deiner Berechnung abweicht. WISO Steuer stellt beide Ergebnisse direkt gegenüber und deckt die Differenz auf.

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Die Nr. 1 unter den Steuer-Apps

Mit WISO Steuer behältst du die volle Kontrolle

Fehler im Bescheid sofort entdecken

WISO Steuer markiert Unterschiede zum Ergebnis des Finanzamts farblich. Du erhältst sofort eine Einschätzung, ob sich ein Einspruch lohnt. Mit der integrierten Hilfe schickst du ihn direkt online ab.

Direkter Vergleich zum Finanzamt

Ist dein Bescheid da, vergleicht die App die Berechnung des Finanzamts Punkt für Punkt mit deinen Angaben. So siehst du sofort, ob Ausgaben gestrichen oder nicht anerkannt wurden.

Dein Bescheid
einfach erklärt

WISO Steuer analysiert die Erläuterungen
des Finanzamts und übersetzt das
Beamtendeutsch für dich.

Nicht nur wir sind
begeistert

4.8

basierend auf 129.609
Bewertungen seit 2019

Zitat Icon

WISO Steuer ist im Steuerbereich absolut das beste Programm – die anderen können da nicht mithalten.

R. Doven
5.0
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Klasse! SteuerGPT begleitet einen Schritt für Schritt. So macht die Steuererklärung Spaß und kostet wenig Zeit.

E. Wandt
5.0
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Nach jahrelangen Beraterkosten dann plötzlich drauf gekommen… und siehe da, es geht auch alleine. Die Software ist Idiotensicher ;) DANKE WISO

Schmolinski
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    WISO Steuer ist im Steuerbereich absolut das beste Programm – die anderen können da nicht mithalten.

    R. Doven
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    Klasse! SteuerGPT begleitet einen Schritt für Schritt. So macht die Steuererklärung Spaß und kostet wenig Zeit.

    E. Wandt
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    Nach jahrelangen Beraterkosten dann plötzlich drauf gekommen… und siehe da, es geht auch alleine. Die Software ist Idiotensicher ;) DANKE WISO

    Schmolinski
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FAQ: Steuer­nach­zah­lung

Warum muss ich plötzlich Steuern nachzahlen?

Hast du über das Jahr verteilt zu wenig Steuern vorausgezahlt, musst du mit einer Nachzahlung rechnen. Diese setzt das Finanzamt in einem Steuerbescheid fest.

Wann kommt es zu einer Steuernachzahlung?

Für eine Steuernachzahlung kann es sehr viele unterschiedliche Gründe geben. Zum Beispiel:
 

  • Du hast zusätzlich Geld verdient, das du noch nicht versteuert hast.
  • Du hast eine Lohnersatzleistung erhalten, wodurch sich der Steuersatz für deine zu versteuernden Einkünfte erhöht.
  • Du kannst weniger absetzen oder das Finanzamt hat einige Ausgaben nicht anerkannt.
  • Du hast zu wenig Steuern vorausgezahlt.
Wie kann ich feststellen, ob ich Steuern nachzahlen muss?

Das Finanzamt setzt im Steuerbescheid die Steuer fürs Jahr fest. Dort steht auch, ob du Geld zurückbekommst oder nachzahlen musst.

Wie kann ich eine Nachzahlung vermeiden?

Je mehr Ausgaben du steuerlich absetzen kannst, umso geringer fällt die Steuer aus. Ehepaare mit der Steuerklassenkombination 3/5 müssen bei großen Gehaltsunterschieden recht oft Steuern nachzahlen. Wenn sie das vermeiden wollen, könnten sie in die Steuerklassen 4/4 oder 4 mit Faktorverfahren wechseln. Selbstständige könnten ihre Steuer-Vorauszahlungen vom Finanzamt anpassen lassen.

Wie lange habe ich Zeit, Steuern nachzuzahlen?

Du musst das Geld innerhalb eines Monats überweisen.

Was kann ich tun, wenn ich nicht genug Geld für die Nachzahlung habe?

Steht dir zeitnah aus einem anderen Steuerbescheid eine Erstattung zu, kannst du diese mit den Steuerschulden verrechnen lassen. Ansonsten kannst du unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass dir das Finanzamt bis zu 6 Monate die Steuer stundet. Am besten gibst du mit dem Antrag gleich einen Zahlungsplan ab, um in Raten abzubezahlen.

Wie beantrage ich eine Steuerstundung?

Den Antrag musst du schriftlich stellen und begründen. Deine Stundungsbedürftigkeit und Stundungswürdigkeit musst du nachweisen. Du kannst hierfür ein Musterschreiben in WISO Steuer verwenden.

Was passiert, wenn das Finanzamt meinen Antrag auf Steuerstundung ablehnt?

Das Finanzamt trifft eine Ermessensentscheidung. Lehnt es deinen Antrag ab, kannst du gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Du könntest dann versuchen, mit dem Finanzamt einen Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung zu vereinbaren.

Wie kommt es zu einer Steuernachzahlung?

Ob das Finanzamt von dir eine Nachzahlung verlangt, hängt davon ab, wie viel Steuern du im gesamten Jahr bereits gezahlt hast. Das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer, indem es von deinen steuerpflichtigen Einkünften die Ausgaben abzieht, die du in der Steuererklärung eingetragen hast und die anerkannt wurden. Hast du im vergangenen Steuerjahr keine oder nicht genug Steuern gezahlt, steht eine Nachzahlung an.
 
Bei Selbstständigen kommt das häufiger vor, insbesondere nach einem wirtschaftlich erfolgreichen Jahr. Bei Arbeitnehmern führt der Arbeitgeber monatlich Lohnsteuer ab, daher sind Steuernachzahlungen seltener. Trotzdem können sie vorkommen. Vor allem dann, wenn du zusätzlich Geld verdient hast, für das du noch keine Steuern gezahlt hast. Beispiele: Du vermietest ein Zimmer in deinem Haus oder bist neben deinem Angestellten-Job selbstständig tätig.

So erfährst du dein Ergebnis

Ob eine Erstattung oder Nachzahlung fällig wird, erfährst du immer im Steuerbescheid, den es üblicherweise per Post verschickt. Dort steht im Bereich Abrechnung:
 

  • Bei Nachzahlung: „mithin sind zu wenig entrichtet: …€. Bitte zahlen Sie spätestens am …“
  • Bei Steuererstattung: „mithin sind zu viel entrichtet“.

 
Hinweis: Bekommst du eine Zahlungsaufforderung per E-Mail oder SMS, die angeblich vom Finanzamt stammt, kannst du sie ignorieren, weil es sich hier um Fakes handelt. Amtliche Forderungen stehen ausschließlich in einem Bescheid des Finanzamts.

Das kannst du bei einer Nachzahlung tun

Ob am Ende eine Erstattung oder eine Nachzahlung herauskommt, lässt sich schon vor Abgabe der Steuererklärung berechnen. So weißt du frühzeitig, was auf dich zukommt, und kannst entsprechend planen.
 
Mit WISO Steuer hast du volle Kontrolle: Schon vor dem Abschicken deiner Steuererklärung zeigt dir die Software, ob das Finanzamt eine Nachzahlung verlangen würde. So kannst du rechtzeitig reagieren – und im Zweifel sogar auf die Abgabe verzichten, wenn du nicht dazu verpflichtet bist.
 
Bei einer Pflichtveranlagung hast du zwar keine Wahl, aber auch hier gilt: Mit WISO Steuer weißt du frühzeitig, was auf dich zukommt. Das gibt dir Planungssicherheit – statt böser Überraschungen erst beim Steuerbescheid.

1. Ergebnis des Finanzamts prüfen

Fordert das Finanzamt eine Steuernachzahlung, prüfe deinen Steuerbescheid. Im Abschnitt Erläuterungen zur Festsetzung findest du in der Regel Erklärungen darüber, warum das Finanzamt zu einem anderen Ergebnis kommt.
 
Noch einfacher geht es mit WISO Steuer: Sobald dein Bescheid elektronisch vorliegt wird er automatisch heruntergeladen und mit deiner Erklärung verglichen. Abweichungen sind sofort markiert – so erkennst du auf einen Blick, ob alle Angaben anerkannt wurden.

2. Einspruch einlegen

Stellst du Fehler fest, hast du diese Möglichkeiten:
 

  • Antrag auf schlichte Änderung stellen – wenn nur ein einzelner Punkt berichtigt werden soll.
  • Einspruch einlegen – wenn der gesamte Bescheid überprüft werden soll.

 
Den Einspruch legst du innerhalb eines Monats schriftlich beim Finanzamt ein – per Brief, E-Mail oder direkt über WISO Steuer. Zusätzlich kannst du einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) stellen, damit du den strittigen Betrag vorerst nicht zahlen musst. Aber Achtung: Wird die Nachzahlung später bestätigt, fallen 6 % Aussetzungszinsen pro Jahr an.

3. Vergessene Angaben

Manchmal merkst du erst beim Steuerbescheid, dass du bestimmte Ausgaben vergessen hast – etwa eine Fortbildung oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Berücksichtigt werden sie aber nur, wenn sie in der Erklärung stehen. Fehlende Angaben kannst du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids nachholen. Dafür reicht ein sogenannter Antrag auf schlichte Änderung: Ein formloses Schreiben ans Finanzamt, in dem du die vergessenen Kosten nachträgst – idealerweise fügst du noch die Belege hinzu.
 
Das Finanzamt prüft dann nur die von dir genannten Punkte und passt den Bescheid entsprechend an. Achtung: Bei einem Einspruch kann der gesamte Bescheid neu geprüft werden – auch mit möglichen Nachteilen für dich.

Bei später Abgabe drohen Nachzahlungszinsen

Gibst du deine Steuererklärung zu spät ab oder setzt das Finanzamt aus anderen Gründen die Steuernachzahlung erst nach einer 15-monatigen Frist fest, drohen Nachzahlungszinsen. Ab dem 16. Monat nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist, erhebt das Finanzamt für jeden Monat 0,15 % Nachzahlungszinsen auf Steuerschulden, also 1,8 % fürs ganze Jahr. Dasselbe gilt umgekeht bei einer späten Steuererstattung. Dann muss dir das Finanzamt Zinsen zahlen.
 
Achtung: Wird die Nachzahlung später bestätigt, fallen für den Zeitraum der Aussetzung 6 % Aussetzungszinsen pro Jahr an. Dies steht im Gegensatz zur regulären Vollverzinsung von 1,8 %. Die Höhe der AdV-Zinsen wird aktuell verfassungsrechtlich geprüft.

Steuernachzahlung in Raten

Auch wenn du Einspruch einlegst, musst du die Nachzahlung trotzdem binnen eines Monatsleisten . Überschreitest du den Zahlungstermin von einem Monat, droht ein Säumniszuschlag. Er beträgt 1 Prozent pro angefangenem Verspätungsmonat.
 
Du kannst dem Finanzamt ein Lastschriftmandat erteilen, dann zieht es fristgerecht die fälligen Steuern ein. Ansonsten musst du sie selbst pünktlich überweisen. Gib hierbei unbedingt deine Steuernummer, die Steuerart und das Steuerjahr an (zum Beispiel „ESt 2024” als Verwendungszweck).
 
Erwartest du aus einem anderen Steuerbescheid zeitnah eine Erstattung, kann das Finanzamt diese mit deiner Steuernachzahlung verrechnen. Zum Beispiel: Du hast zeitgleich für die Jahre 2022 und 2023 Steuererklärungen abgegeben. Für 2022 musst du laut Bescheid wegen deiner zeitweiligen Kurzarbeit Steuern nachzahlen. Für 2023 liegt der Bescheid noch nicht vor. WISO Steuer hat berechnet, dass du für 2023 eine höhere Steuererstattung erwarten kannst. In diesem Fall kannst du beim Finanzamt eine Verrechnungsstundung beantragen.
 
Das Finanzamt fordert Geld nach, doch auf dem Konto herrscht Ebbe? Ein Ausweg: der Stundungsantrag, also das Hinausschieben der Fälligkeit. Dazu musst du aber darlegen können, dass die pünktliche Zahlung der Steuer für dich eine erhebliche Härte darstellt. Für eine Stundung müsstest du „bedürftig und würdig” sein. Möglicherweise will das Finanzamt auf Nummer sicher gehen und wird dann von dir eine Sicherungshypothek verlangen.
 
Rechnen musst du damit, dass das Finanzamt für jeden Monat 0,5 % Stundungszinsen verlangen wird. Wenn du deine Steuerschuld jedoch relativ schnell begleichst, kann das Finanzamt in besonderen Fällen auf die Zinsen verzichten. Dazu kannst du einen Erlassantrag stellen und darin begründen, warum das Finanzamt auf die Stundungszinsen verzichten sollte.

So funktioniert der Studungsantrag beim Finanzamt

Den Antrag auf Stundung stellst du schriftlich bei deinem Finanzamt. In deinem Stundungsantrag gibst du am besten an, wie und wann du die Bezahlung der Steuerschuld planst:
 

  • als Gesamtsumme zu einer neuen Frist
  • in Raten innerhalb eines bestimmten Zeitraums (üblicherweise höchstens 6 Monate)

 
Wichtig ist dabei, dass du nicht zu lange wartest – denn der Antrag muss vor Ablauf der Zahlungsfrist eingehen. Wird er nach der Frist eingereicht, können Säumniszuschläge anfallen.
 
Nach Eingang prüft das Finanzamt deinen Antrag und entscheidet über die Stundung. Bei Zustimmung erhältst du einen Stundungsbescheid mit allen Einzelheiten zur Rückzahlung. Bei Ablehnung gibt es einen Ablehnungsbescheid, gegen den du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen kannst. In manchen Fällen lässt sich stattdessen auch ein Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung vereinbaren.
 
Ein Erlass der Steuerschuld ist dagegen nur in Ausnahmefällen möglich – etwa wenn die Forderung uneinbringlich oder der Verwaltungsaufwand zu hoch wäre.

Voraussetzungen für die Stundung

Die Zahlung der Steuerschuld müsste zu ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten führen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn du dadurch deine Miete nicht mehr zahlen kannst. Die Stundungsbedürftigkeit könntest du wie folgt nachweisen:
 

  • Übersicht der aktuellen finanziellen Situation mit Hinweis auf anstehende, dringende Zahlungen (beispielsweise Miete)
  • Aufstellung deines Vermögens
  • Bestätigung der Bank, dass du keinen Kredit bekommst

 
Stellst du einen Antrag auf Stundung, prüft das Finanzamt auch deine Stundungswürdigkeit. Der Finanzbeamte achtet dabei darauf, ob du in der Vergangenheit zuverlässig deine Steuern gezahlt hast. Er prüft auch, ob du deine finanzielle Notlage selbst verschuldet hast. Ist das der Fall, wird er deinen Antrag wahrscheinlich ablehnen.
 
Mit Entgegenkommen kannst du rechnen, wenn du deine Situation gut begründen kannst. Arbeitslosigkeit, unerwartete und unverschuldete Zahlungsschwierigkeiten oder eine längere Krankheit können Argumente sein, um den Sachbearbeiter im Finanzamt zu überzeugen.
 
Hat er festgestellt, dass sowohl deine Stundungsbedürftigkeit als auch Stundungswürdigkeit gegeben ist, hast du gute Chancen auf eine Zusage. Einen Anspruch hast du aber nicht.

Aussetzung der Vollziehung: Nachzahlung stoppen

Normalerweise gilt: Verlangt das Finanzamt eine Nachzahlung, musst du sie sofort bezahlen – selbst dann, wenn du Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt hast. Eine Ausnahme gibt es: die Aussetzung der Vollziehung (AdV). Damit kannst du erreichen, dass die Zahlung vorerst gestoppt wird, bis über deinen Einspruch entschieden ist.
 
Die Voraussetzung: Du legst Einspruch gegen den Bescheid ein. Der Einspruch löst eine erneute Prüfung aus – das kann unter Umständen viele Monate dauern. Hält das Finanzamt deinen Einspruch für plausibel, musst du die strittige Nachzahlung vorerst nicht leisten.
 
Achtung: Kommt das Finanzamt zu dem Schluss, dass die Aussetzung der Vollziehung falsch war, weil dein Einspruch abgelehnt wird, kann es passieren, dass du auf den ausgesetzten Betrag zusätzlich noch 0,5 % Zinsen pro Monat bezahlen musst.
 
0,5 % Zinsen pro Monat bei einer Aussetzung der Vollziehung hält der Bundesfinanzhof (BFH) für zu hoch (Vorlagebeschluss vom 8. Mai 2024, VIII R 9/23). Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
 
Bist du betroffen, solltest du gegen innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und dabei auf den Vorlagebeschluss verweisen. Du solltest zudem das Ruhen des Verfahrens beantragen. So bleibt der Steuerbescheid offen.

Nachzahlungen vermeiden

Die Gründe für eine Steuernachzahlung können sehr unterschiedlich sein. Wir haben ein paar Tipps gesammelt, wie du Nachzahlungen vermeiden kannst:

Ehepaare: Steuerklassenwechsel prüfen

Hast du gemeinsam mit deinem Ehepartner die Steuerklassenkombination 3/5 und ihr verdient sehr unterschiedlich, droht in vielen Fällen eine Steuernachzahlung.
 
Wenn ihr diese möglichst vermeiden wollt und bereit seid, bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug mehr ans Finanzamt zu zahlen, könnt ihr eure Steuerklassen ändern. Ihr könnt beide in die Steuerklasse 4 wechseln oder in die 4 mit Faktor.
 
Welche Kombination lohnt sich für euch am meisten? Bei WISO Steuer kannst du es mit einem kostenlosen Rechner herausfinden. Diesen findest du hier:
 
Mehr > Steuer-Rechner > Steuerklassenwahl

Nachträgliche Vorauszahlung für Selbstständige

Insbesondere Selbstständige und Gewerbetreibende müssen nach einem wirtschaftlich erfolgreichen Jahr mit einer Steuernachzahlung rechnen. Wenn die bisher festgesetzten Steuer-Vorauszahlungen zu niedrig waren, ist es möglich, dass das Finanzamt nachträgliche Vorauszahlungen verlangt.
 
Läuft dein Geschäft so gut, dass du mit hohen Steuernachzahlungen rechnest, drohen vielleicht hohe Steuernachzahlungen. Dann kannst du auch selbst beim Finanzamt einen Antrag auf nachträgliche Anpassung der festgesetzten Vorauszahlungen stellen. Für dich kann das interessant sein, um mögliche Nachzahlungszinsen zu vermeiden.

Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5

Wenn du und dein Ehepartner Arbeitnehmer seid, könnt ihr euch zwischen verschiedenen Steuerklassen-Kombinationen wählen. Die beliebte Kombi 3/5 ist dafür gedacht, die monatliche Lohnsteuer in der Summe zu senken, wenn die Gehälter unterschiedlich hoch sind. Der besserverdienende Partner wählt dabei Steuerklasse 3 und zahlt weniger Lohnsteuer, weil bei ihm der Grundfreibetrag für beide Partner berücksichtigt wird. Dadurch bleibt monatlich mehr Netto übrig. Der andere Ehepartner mit Klasse 5 zahlt relativ viel Lohnsteuer, weil hier kein Grundfreibetrag abgezogen wird.
 
Bei einem größeren Gehaltsunterschied passiert es oft, dass der Ehepartner mit Klasse 3 im Laufe des Jahres zu wenig Lohnsteuer bezahlt und der andere Ehepartner mit Lohnsteuerklasse 5 dies nicht auffangen kann. Dann kommt es zu einer Steuernachzahlung – und oft noch zu zusätzlichen Vorauszahlungen für Folgejahre. Auch für Ehepaare, die die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt haben, könnte eventuell eine Nachzahlung ins Haus stehen. Hier basiert die Steuerlast auf einer Schätzung, die später vom Finanzamt nachgerechnet wird. Daher kann es sein, dass zusätzliche Steuern fällig werden. Auf jeden Fall sind Paare mit den Steuerklassen-Kombinationen 3/5 oder 4/4 mit Faktor verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Erst dann rechnet das Finanzamt die Einkommensteuer endgültig ab und setzt eventuell eine Nachzahlung im Steuerbescheid fest.

Zu hoher Lohnsteuer-Freibetrag und neue Werte für 2026

Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kannst du beim Finanzamt einen Lohnsteuer-Freibetrag eintragen lassen. So wird monatlich weniger Lohnsteuer einbehalten und du hast ein höheres Nettogehalt im Monat. Dabei gibst du an, dass du voraussichtlich eine bestimmte Summe steuerlich absetzen kannst. Am Jahresende musst du die tatsächlichen Ausgaben in deiner Steuererklärung belegen. Weichen sie von den Prognosen ab – zum Beispiel, weil sich dein Arbeitsweg verkürzt hat und die Entfernungspauschale niedriger ausfällt – kann der Freibetrag zu hoch angesetzt sein. In diesem Fall verlangt das Finanzamt eine Nachzahlung.
 
Update zur Rechtslage 2026: Um Nachzahlungen durch „kalte Progression“ zu vermeiden, wurden die Grenzwerte deutlich angepasst. Der Grundfreibetrag steigt für 2026 auf 12.348 €. Das bedeutet, dass erst ab diesem Einkommen überhaupt Steuern fällig werden.
 Zudem wurde die Pendlerpauschale gestärkt: Ab 2026 kannst du bereits ab dem ersten Kilometer 0,38 € geltend machen. Diese Anpassungen wirken als zentrale Entlastungsfaktoren und können helfen, Nachzahlungen abzufedern, wenn du sie in deiner Planung berücksichtigst.

Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld & Co.

Bekommst du eine Lohnersatzleistung, ist diese an sich steuerfrei. Allerdings erhöhen bestimmte Leistungen deinen persönlichen Steuersatz für die steuerpflichtigen Einkünfte: Über den sogenannten Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) werden diese Beträge zu deinen steuerpflichtigen Einkünften hinzugerechnet, um den Steuersatz zu bestimmen.
 
Dieser höhere Steuersatz wird anschließend auf dein übriges Einkommen angewendet. So zahlst du insgesamt mehr Steuern – auch wenn die Leistung selbst steuerfrei bleibt.
 
Dem Progressionsvorbehalt unterliegen zum Beispiel:
 

  • Arbeitslosengeld 1
  • Kurzarbeitergeld
  • Kranken- und Kinderkrankengeld
  • Elterngeld
  • Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Entschädigung für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Insolvenzgeld
  • Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit
  • Einkünfte, die zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerfrei sind

 
Sobald du mehr als 410 € an Lohnersatzleistungen erhalten hast, musst du eine Steuererklärung abgeben. Häufig führt das zu einer Steuernachzahlung.

Steuernachzahlungen bei Rentnern

Wer eine Rente bekommt, muss diese grundsätzlich in einer Steuererklärung angeben. Immer häufiger müssen Rentner tatsächlich auch Steuern zahlen. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern leisten sie aber zunächst keine Steuer-Vorauszahlungen.
 
Erst wenn das Finanzamt in einem Steuerbescheid eine Nachzahlung festsetzt, müssen sie in der Regel auch Steuer-Vorauszahlungen bezahlen. Wer verzögert für mehrere Jahre seines Rentnerdaseins Steuererklärungen abgibt, der türmt dann möglicherweise einen höheren Nachzahlungsbetrag auf – für die Vorjahre und zusätzlich die Vorauszahlungen alle 3 Monate. Das gilt nicht nur für die eigene Rente, sondern zum Beispiel auch für eine Witwen- oder Hinterbliebenenrente.