Steffen Doberstein: Experte für MeinBüro Bürosoftware

Expertentipp: Lohnanteil auf Rechnungen ausweisen

Handwerker und Dienstleister sollten die Lohnanteile ihrer Ausgangsrechnungen von den Materialpositionen trennen. Nur so kommen ihre Kunden in den Genuss der in § 35a EStG geregelten Steuerermäßigungen für „haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“. Mit WISO MeinBüro ist der separate Ausweis von Lohnanteilen kein Problem. Je nach betrieblicher Praxis und persönlicher Vorliebe des Dienstleisters bieten sich zwei verschiedene Möglichkeiten an:

• Ausweis einzelner Lohnanteile auf Positionsebene oder
• separater Ausweis der Lohnanteil-Summe am Rechnungs-Gesamtbetrag.

Wir zeigen Ihnen für beide Fälle, wie einfach die Umsetzung mit MeinBüro ist:

Variante 1: Lohnanteile auf Positionsebene ausweisen

In diesem Fall gehen Sie zum Beispiel so vor:

  • Sie legen eine neue Rechnung an,
  • erzeugen in der ersten Zeile eine Position mit der Positionsart „Überschrift“ und der Bezeichnung „Lohnkosten-Anteil“,
  • geben in den folgenden Zeilen sämtliche Lohnkosten-Positionen ein,
  • legen anschließend eine Position mit der Positionsart „Zwischensumme“ an,
  • erzeugen eine weitere Position mit der Positionsart „Überschrift“ (diesmal mit der Bezeichnung „Materialkosten-Anteil“) und
  • geben in den folgenden Zeilen sämtliche Materialkosten-Positionen ein.

Im Rechnungs-Dialog „Positionen bearbeiten“ sieht das dann zum Beispiel so aus:

Positionen in WISO MeinBüro bearbeiten

Variante 2: Lohnanteile separat ausweisen

Statt Lohnleistungen auf Positionsebene zu trennen, kann WISO MeinBüro den absoluten Lohnanteil auch automatisch in Euro und Cent auf Ihren Ausgangsrechnungen ausweisen. Dazu weisen Sie in Ihrer Artikel-Datenbank zuvor sämtlichen Leistungen (= Artikeln), die ganz oder teilweise Lohnkosten enthalten, den entsprechenden Lohnanteil zu. Dazu …

  • öffnen Sie die Stammdaten eines Artikels mit Lohnanteil und
  • wechseln zur Registerkarte „Preis“,
  • wo Sie in sämtlichen „Preislisten“ die Spalten „Lohnanteil netto“ und „Lohnanteil brutto“ finden:

Lohnanteile separat ausweisen in WISO MeinBüro

Bei reinen Arbeitslöhnen ist der Lohnanteil identisch mit dem Verkaufspreis. Falls Sie Ihren Personalaufwand nicht in Form von Arbeitsstunden, sondern projekt-, leistungs- oder stückbezogen abrechnen (z. B. Gerätelieferung inklusive Montage), können Sie dem dazugehörigen Artikel selbstverständlich auch einen niedrigeren (Brutto-)Lohnanteil zuordnen:

Angenommen, Sie verkaufen die „Lieferung, Installation, Einrichtung und Überprüfung Erdwärmepumpe Sumsang 1147-X13“ zum Komplettpaket-Bruttopreis von 17.850 Euro (15.000 Euro plus 19 % MWSt.). Der kalkulierte Lohnanteil beträgt im Beispiel 25 % (25% von 15.000 Euro = netto 3.750 Euro = brutto 4.462,50 Euro). Dann sähe die Preisangabe im Artikelstamm so aus:

Lohnanteil in WISO MeinBüro ausweisen

Beim Verkauf eines solchen Komplettpakets erscheint der Lohnanteil dann folgendermaßen auf der Rechnung:

Lohnkosten ausweisen WISO MeinBüro W

Zusatztipp: Sollte der Hinweis auf den Lohnanteil nicht automatisch auf Ihren Ausgangsrechnungen erscheinen, fehlt der Platzhalter „<M_WAGETEXT>“ in Ihrem Rechnungs-Textbaustein. Auf folgende Weise fügen Sie ihn nachträglich ein:

  • Über „Stammdaten > Kleinstammdaten > Textbausteine > Rechnungen“ rufen Sie Ihren Standard-Rechnungstext auf (standardmäßig ist das „Rechnung_01“),
  • stellen den Cursor an die gewünschte Stelle im Feld „Schlusstext“,
  • klicken auf die Schaltfläche „Variable einfügen“ und
  • wählen im folgenden Dropdown-Menü den Eintrag „Lohnanteil ausweisen“:

Lohnkostenausweisen Expertentipp WISO MeinBüro

Daraufhin erscheint im Feld „Schlusstext“ der Platzhalter <M_WAGETEXT>. Mit zweimal „OK“ bestätigen Sie die Änderung. So ist sichergestellt, dass auf Ihren Ausgangsrechnungen der Lohnanteil wie oben beschrieben separat ausgewiesen wird.

Und gleich noch ein steuerlicher Tipp hinterher:

Als Lohnanteil erkennt das Finanzamt nicht nur Arbeitslöhne und Fahrtkosten von Meistern, Gesellen, Auszubildenden und Hilfskräften an. Auch Maschinenmieten und ähnliche Positionsarten dürfen berücksichtigt werden! Welche Rechnungspositionen genau aus Sicht des Gesetzgebers Lohnanteile darstellen und was Sie sonst noch tun können, um Ihren Kunden die Steuerermäßigungen zu sichern, erfahren Sie bei Ihrem Steuerberater, der IHK bzw. Handwerkskammer oder bei Ihrem Berufs- oder Branchenverband.

Hinweis

Steffen Doberstein: klein

Über den Autor:

Als Betriebswirt und Bankkaufmann steht Steffen Doberstein Unternehmen hilfreich zur Seite – auch und gerade in schwierigen Situationen. Mit der Verknüpfung aus betriebswirtschaftlichem Know-how und genauen Software-Kenntnissen überzeugt er seine Teilnehmer im MeinBüro-Seminarprogramm immer wieder.

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