Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) Als Selbstständiger müssen (bzw. dürfen!) Sie Ihren Gewinn eigenhändig ermitteln und dem Finanzamt einmal im Jahr im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung mitteilen: Ob Sie Gewinn machen oder rote Zahlen schreiben, ist aber nicht nur unter steuerlichen Gesichtspunkten interessant: Schließlich wollen Sie doch auch für Ihre eigenen Zwecke wissen, ob Ihre Angebotspreise richtig kalkuliert sind, ob …
Steuer: Steuerangelegenheiten
Steueranmeldungen und Steuererklärungen
Die im Kapitel “Buchen und zahlen” beschriebene einfache Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zu “Kategorien” und “Steuersätzen” sorgt dafür, dass die … Umsatzsteuervoranmeldungen am Monats- oder Quartalsende und die Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen am Jahresende … schnell erledigt sind. Oft sind tatsächlich nur einige wenige Mausklicks erforderlich. Erledigt werden die Finanzamtspflichten im Arbeitsbereich “Finanzen” – “Steuer-Auswertungen”. …
Wie funktioniert die Differenzbesteuerung mit WISO MeinBüro Desktop?
Wenn Sie Ihre Waren vorwiegend bei Privatleuten oder umsatzsteuerbefreiten Unternehmern beziehen, können Sie Ihre Umsatzsteuer-Zahllast durch die Wahl der “Differenzbesteuerung” deutlich senken. In dem Fall wird die Mehrwertsteuer nicht Basis des kompletten Umsatzerlöses berechnet, sondern fällt nur auf den Unterschiedsbetrag zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis an! MeinBüro erlaubt Ihnen die Entscheidung für die Differenzbesteuerung sogar auf …
Fahrtenbuch
Die Privatnutzung des Geschäftswagens stellt eine steuerpflichtige Betriebseinnahme dar. Bei der Ermittlung des Privatanteils haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen der Ein-Prozent-Pauschalmethode und der Fahrtenbuchmethode. Ausführliche Informationen zur privaten Nutzung des Firmenwagens und zum Thema Fahrtenbuch finden Sie in der Kontexthilfe “Steuern & Buchführung”, die Sie über das “Hilfe”-Menü aufrufen. Dort wird auch das “WISO …
GoBD-Ausgabedateien
Wenn Sie Ihre Buchführung mithilfe des Computers erledigen und steuerlich relevante Daten elektronisch erzeugen oder bearbeiten, müssen Sie die “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff “ (GoBD) beachten. Die GoBD regeln den Umgang mit elektronischen Belegen aller Art. In der Vorschrift sind die “Grundsätze …