So aufschlussreich und unterhaltsam statistische Einkommensanalysen oder exemplarische Fallbeispiele sein mögen: Weit wichtiger sind für Selbstständige eine gute Auftragslage, angemessene Produktpreise und Honorare sowie zahlungsbereite Kunden: Hilfestellung bei der Honorar- und Preiskalkulation bieten Online-Rechner wie der schlichte Stundensatzkalkulator (Excel-Datei, 146 KB) der Hamburger Firmenhilfe. Die öffentlich geförderte „Beratungs-Hotline für Selbstständige“ der Unternehmensberatung Evers & Jung ...
Wussten Sie, dass sich auch Freiberufler und Unternehmer gegen Arbeitslosigkeit versichern können? Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige nennt sich im Behördenjargon „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“. Geregelt ist das Versicherungsangebot an Gründer in § 28a SGB III. Von dieser Möglichkeit machten zuletzt immer weniger Selbstständige Gebrauch. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat sich die Zahl ...
Online-Banking ist praktisch und in Verbindung mit MeinBüro haben Sie Ihre Ein- und Ausgaben immer im Blick. Einmal eingerichtet holt die Software automatisch die tagesaktuellen Kontoauszüge von Ihren Bankkonten, Kreditkarten, oder PayPal-Konten ab. Anschließend ordnen Sie diese den steuerlichen Einnahme- und Ausgabekategorien zu. Um ein Online-Konto einzurichten, gehen Sie in den Bereich „Finanzen“, klicken auf ...
Das Thema Einnahmenüberschussrechnung (kurz: EÜR) kommt mindestens einmal im Jahr auf Selbstständige zu. „EÜR erstellen, wie geht das und was ist das überhaupt“ fragen Sie sich? Freiberufler, kleine Gewerbebetriebe sowie landwirtschaftliche Betriebe haben die Möglichkeit, ihre Gewinne (ganz egal ob positiv oder negativ) im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung dem Finanzamt mitzuteilen. Mit Ausnahme der Freiberufler gibt ...
Schmieren und schmieren lassen? Denn Bestechung und Bestechlichkeit sind lediglich ein Kavaliersdelikt? Von wegen: Im Geschäftsleben steht Korruption grundsätzlich genauso unter Strafe, wie bei Staatsbediensteten und Amtsträgern! Für korrupte Geschäftsleute gibt es sogar einen eigenen Straftatbestand: 299 StGB droht für „Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr“ eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren an. ...