Steuererklärung als Rentner
Du musst das nicht allein schaffen
Trotz Steuerpflicht kein Drama: WISO Steuer führt dich Schritt für Schritt, füllt deine Steuererklärung automatisch aus und hilft dir, bares Geld zu sparen.
Steuererklärung als Rentner
Du musst das nicht allein schaffen
Trotz Steuerpflicht kein Drama: WISO Steuer führt dich Schritt für Schritt, füllt deine Steuererklärung automatisch aus und hilft dir, bares Geld zu sparen.
Steuererklärung als Rentner
Du musst das nicht allein schaffen
Trotz Steuerpflicht kein Drama: WISO Steuer führt dich Schritt für Schritt, füllt deine Steuererklärung automatisch aus und hilft dir, bares Geld zu sparen.
So machst du deine Steuer ganz einfach selbst
1. Automatisch ausfüllen
Renteneinkünfte & Versicherungsdaten trägt WISO Steuer ein – du schaust nur noch mal drüber.
2. Tipps bekommen
Von Rentenberatung bis Handwerkerrechnung: Du siehst, was du absetzen kannst – und wie sich das sofort auf dein Ergebnis auswirkt.
3. Fehler vermeiden
WISO Steuer prüft deine Erklärung vor der Abgabe automatisch. Danach gibst du digital und sicher ab.
4.9
Basierend auf 10.156 Bewertungen
R. Doven
Mega App. Super einfach erklärt und echt für jeden verständlich. Nicht so kompliziert wie über Elster. Nur zu empfehlen.
T. Bleeck
Einfach sehr gut! Einfach zu bedienen und innerhalb weniger Minuten ist die Steuererklärung fertig. Besser geht es nicht.
FAQ: Steuererklärung für Rentner
Ja, wenn du mit deinen Einnahmen über dem Grundfreibetrag liegst. Neben der Rente zählen zum Beispiel auch:
- Nebenjob
- Mieteinnahmen
- Kapitalerträge
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel:
- Höhe der Rente
- Zeitpunkt, ab dem die Rente begann
- zusätzliche Einnahmen (z. B. Vermietung, Nebenjob)
Rechne mit WISO Steuer in wenigen Schritten aus, wie viel Steuern du zahlen musst. Du bekommst echte Experten-Tipps, wie du Geld sparen kannst.
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Ja! Du kannst die Steuererklärung ganz einfach für oder mit deinen Eltern erledigen.
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Die sogenannte „vereinfachte Steuererklärung für Rentner“ heißt offiziell Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften. Sie besteht nur aus wenigen Seiten und ist für Rentner gedacht, die ausschließlich Altersrente beziehen. Folgende Bundesländer akzeptieren das Formular ab dem Steuerjahr 2019:
- Brandenburg
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Sachsen
Ja. Abgabefrist war eigentlich der 31. Oktober 2022. Das Finanzamt kann Steuererklärungen aber noch bis zu 7 Jahre später von dir fordern.
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Einkommensteuererklärung für Rentner
Muss ich eine Steuererklärung machen?
Altersrenten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Je nach Beginn der Rente ist aber nur ein Teil steuerpflichtig. Für Neurentner im Jahr 2024 sind dies 83 Prozent. Übersteigt der steuerpflichtige Teil den Grundfreibetrag (2024: 11.604 Euro), können Steuern anfallen und es sollte eine Steuererklärung abgegeben werden.
Achtung: Rentner müssen auch eine Steuererklärung abgeben, wenn sie zusätzliche Einkünfte haben. Das sind zum Beispiel Einnahmen aus Vermietung, weitere Betriebs- und Privatrenten oder ein Zusatzverdienst als Selbständiger. Diese zusätzlichen Einnahmen werden dann zusammen mit der Rente versteuert. WISO Steuer kennt alle Freibeträge und Pauschalen, mit denen sich Steuern senken lassen
Noch nicht erledigt? Rückwirkend bis 2021 nachholen
Wenn du verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, musst du auch die Jahre nachholen, in denen du es bisher nicht getan hast – solange die sogenannte Festsetzungsfrist noch läuft.
In der Regel gilt, dass du deine Steuererklärungen bis zu 4 Jahre rückwirkend abgeben kannst. Das bedeutet konkret:
- Für 2021 läuft die Frist bis zum 31. Dezember 2025
- Für 2022 bis zum 31. Dezember 2026
- Für 2023 bis zum 31. Dezember 2027
- Für 2024 bis zum 31. Dezember 2028
Wirst du vom Finanzamt direkt aufgefordert, kann die Frist sogar noch weiter zurückreichen. Und wenn du zu spät abgibst, drohen Verspätungszuschläge.
Tipp: Starte in WISO Steuer mit der ältesten Erklärung – zum Beispiel 2021 – und übernimm die Daten danach mit einem Klick ins nächste Jahr. So sparst du dir Zeit und Arbeit.
In diesen Fällen bleibt die Rente steuerfrei
Altersrenten bleiben vollständig steuerfrei, wenn der steuerpflichtige Anteil nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- Pflegeversicherung unter dem Grundfreibetrag liegt. Auch bestimmte Rentenarten wie die Unfallrente oder bestimmte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind steuerfrei. Zudem gibt es Freibeträge für Renten aus ausländischen Versicherungen, wenn diese nicht den deutschen Rentenbesteuerungsregeln unterliegen.
Vorauszahlungen vom Finanzamt? Das steckt dahinter
Wenn du als Rentner eine Steuer nachzahlen musst, schlägt das Finanzamt oft sogenannte Vorauszahlungen vor. Das bedeutet: Du sollst künftig schon während des Jahres Steuern zahlen – in Raten, je nach geschätztem Einkommen.
Das wirkt erstmal wie ein Schock – ist aber ganz normal. Und: Du kannst die Höhe der Vorauszahlungen anpassen lassen, wenn sich deine Situation ändert. Zum Beispiel bei sinkenden Renten, weniger Nebeneinkünften oder Pflegebedürftigkeit.
Tipp: Mit WISO Steuer kannst du schon im Voraus sehen, ob eine Nachzahlung droht – und so besser planen. Auch bei einem Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen hilft dir die Software Schritt für Schritt.
So werden Renten versteuert
Leibrenten: Das ganze Leben versorgt sein
In Deutschland gibt es verschiedene Leibrenten, die gezahlt werden, solange man lebt:
- Altersrente
- Witwenrente
- Waisenrente
- Erwerbsminderungsrente
- Erziehungsrente
- Betriebsrente
- Unfallrente
Grundsätzlich sollen Leibrenten erst in der Auszahlungsphase besteuert werden. Das heißt, während in die Rente eingezahlt wird, müssen dafür keine Steuern gezahlt werden. Sobald aber Rentenzahlungen fließen, werden diese besteuert.
Ganz so weit ist es aber noch nicht, denn wir befinden uns in einer Übergangsphase zur nachgelagerten Besteuerung. Wie viel von der Rente versteuert werden muss, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt von Jahr zu Jahr an. Neurentner müssen also mehr von ihrer Rente versteuern, wenn sie später in Rente gehen.
Bei der Besteuerung von Renten gilt das sogenannte „Kohorten-Prinzip“: Alle Personen, die in einem bestimmten Jahr in Rente gehen, müssen denselben Anteil ihrer Rente versteuern. Dieser Anteil bleibt für den gesamten Rest des Lebens unverändert. Geht jemand beispielsweise im Jahr 2025 in Rente und muss 85 Prozent der Rente versteuern, bleibt dieser Prozentsatz dauerhaft bestehen, unabhängig davon, ob der steuerpflichtige Anteil für nachfolgende Rentnerjahrgänge weiter ansteigt.
Die Besteuerung der Rente hat sich in den letzten Jahren wie folgt verändert:
- 2005: 50 Prozent der Rente steuerpflichtig
- 2006-2019: Anstieg um 2 Prozent jährlich bis auf 78 Prozent
- 2020-2022: Anstieg um 1 Prozent jährlich bis auf 82 Prozent
- Ab 2023: Anstieg um 0,5 Prozent jährlich
Hochgerechnet bedeutet das: Alle, die 2058 in den Ruhestand gehen, müssen ihre Renteneinkünfte zu 100 Prozent versteuern.
Zusätzlich wird im zweiten Jahr der Rente der sogenannte Rentenfreibetrag berechnet. Dafür wird die gesamte Bruttorente im zweiten Jahr des Rentenbezugs in steuerpflichtig und steuerfrei aufgeteilt. Es gilt dabei der Prozentsatz des Beginns der Rente. Der steuerfreie Teil wird dann als Rentenfreibetrag festgeschrieben und bleibt für alle folgenden Jahre gleich.
Das bedeutet, dass der steuerfreie Teil einer Rente sich nicht automatisch weiter erhöht. Rentenanpassungen in Folgejahren sind damit also steuerpflichtig.
Private Renten
Bei einer privaten Rentenversicherung werden die Beiträge in der Regel aus dem Nettogehalt gezahlt, also aus Geld, das bereits versteuert wurde. Das bedeutet: Bei späterem Rentenbezug muss nicht der gesamte Betrag versteuert werden. Stattdessen wird nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert – und das ist deutlich günstiger.
Diese Regelung gilt für private Rentenversicherungen, etwa aus
- Altersvorsorgeverträgen oder
- sonstigen Verpflichtungsgründen.
Wenn die Rente vollständig aus bereits versteuertem Geld angespart wurde, wie etwa bei einer privaten Rentenversicherung, wird diese nur mit dem günstigeren Ertragsanteil besteuert.
Andere private Renten, die steuerlich gefördert wurden, müssen voll versteuert werden. Das betrifft beispielsweise:
- Riester-Renten, bei denen staatliche Zulagen und eventuell ein Sonderausgabenabzug berücksichtigt wurde.
- Betriebliche Altersvorsorge wie Direktversicherungen, bei denen die Beiträge aus deinem Bruttogehalt (vor Abzug von Steuern) gezahlt wurden.
Aber keine Sorge: Was bei welcher Rente gilt, muss man sich mit WISO Steuer nicht merken. Das Programm ruft die Angaben der Rentenversicherungen ab und fügt sie automatisch in die richtige Stelle der Steuererklärung ein.
Pensionen
Pensionen, auch Versorgungsbezüge genannt, zählen als nachträglicher Arbeitslohn. Grund ist, dass Beamte nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sondern im Alter vom Staat per Pension weiterbezahlt werden.
Allerdings erhalten Pensionäre für die Versorgungsbezüge einen sogenannten Versorgungsfreibetrag und müssen nicht die gesamten Pensionen versteuern. Die Höhe des Versorgungsfreibetrags richtet sich nach dem Beginn der Zahlungen.
Für Neupensionäre im Jahr 2024 gilt ein Versorgungsfreibetrag von 12,8 Prozent der Pension, gedeckelt auf maximal 1.248 Euro (960 Höchstbetrag plus 288 Euro Zuschlag). Der Versorgungsfreibetrag gilt dann lebenslang.
Doppelbesteuerung von Renten?
Eine Doppelbesteuerung tritt auf, wenn ein Teil deiner Rente, der bereits versteuert wurde, erneut versteuert wird. Dies kann passieren, weil die Beiträge zur Rentenversicherung nur teilweise steuerlich absetzbar sind, während die Rentenleistungen später voll versteuert werden müssen.
Warum kommt es zur Doppelbesteuerung? Die Doppelbesteuerung entsteht, weil das Rentensystem so gestaltet ist, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung während der Erwerbsphase aus versteuertem Einkommen gezahlt werden. Bei der Auszahlung der Rente erfolgt dann erneut eine Besteuerung des bereits versteuerten Einkommensanteils.
Um festzustellen, ob eine Doppelbesteuerung vorliegt, muss man den steuerfreien Anteil der Rentenzahlungen mit den bereits versteuerten Beiträgen vergleichen. Wenn der steuerfreie Anteil der Rente niedriger ist als die Summe der versteuerten Beiträge, liegt eine Doppelbesteuerung vor.
Das Bundesverfassungsgericht hat entscheiden, dass die Steuerregeln für Rentner überarbeitet werden müssen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Als eine Maßnahme hierfür wurde festgelegt, dass die Freibeträge bei Renten und Pensionen langsamer abschmelzen. Somit musst du deine Rente statt 2040 erst im Jahr 2058 vollständig versteuern. Alle Überprüfungen und Anpassungen übernimmt das Finanzamt, du musst dich also um nichts selbst kümmern.
Kostenlos Steuer auf Rente berechnen
WISO Steuer berechnet ganz einfach und kostenlos, wie viel Steuer auf die Rente anfällt. Ob bereits im Ruhestand oder kurz davor, das Programm hilft, den Überblick zu behalten.
Komplizierte Berechnungen und Dateneingabe? Das übernimmt WISO Steuer! Bescheinigungen werden von der Rentenversicherung abgerufen und ganz von allein in die passenden Dialoge der Steuererklärung einsortiert. So wird keine wichtige Angabe vergessen.
Das Beste: Die Berechnung ist in der Testversion von WISO Steuer völlig kostenlos. Einfach ausprobieren – ganz ohne Verpflichtungen.
Diese Kosten können Rentner absetzen
Rentner können einen Betrag von 102 Euro pauschal von der Steuer absetzen. Neben dieser Pauschale können diese Ausgaben die Steuer senken:
- Krankheitskosten (Kosten für verschrieben Medikamente und Hilfsmittel, für Fahrten zu Ärzten, Therapien oder Kuraufenthalten)
- Versicherungsbeiträge
- Spenden
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Gärtner und Handwerker
- Kirchensteuer
- Kosten für Heimunterbringung
- Behindertenpauschbetrag
- Pflegekosten für nahestehende Personen
- Behindertengerechte Umbaumaßnahmen
- Kontoführungsgebühren
- Steuerberatungskosten (auch für WISO Steuer)
Vereinfachte Steuererklärung für Rentner ab 2021
Die sogenannte „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften” ist ein Formular der Steuererklärung für Rentner in den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Es besteht aus nur zwei Seiten und soll es Rentnern erleichtern, ihre Steuererklärung zu erstellen.
Ein Problem ist, dass dieses Formular nicht bundesweit von allen Finanzämtern akzeptiert wird. Außerdem fehlen viele wichtige Angaben, die dabei helfen, Steuern zu sparen. Zum Beispiel:
- Einnahmen außerhalb der Rente, wie Mieteinnahmen
- Ausgaben, die Geld bringen könnten, beispielsweise Pflegekosten
Hier kannst du das Formular beim Bundesfinanzministerium herunterladen:
Einfacher ist es mit WISO Steuer. Hier werden alle wichtigen Angaben automatisch eingetragen. Die Software prüft jede Erklärung auf Fehler und fehlende Angaben, damit am Ende immer das beste Ergebnis rausspringt.
Nicht umsonst ist WISO Steuer seit vielen Jahren Testsieger bei Stiftung Warentest oder Computer Bild. Wir empfehlen jedem, es einfach selbst auszuprobieren und das Ergebnis auszurechnen – gezahlt werden muss erst bei der Abgabe der Steuererklärung.
Lukas bekommt 1.674 € zurück – und du?
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