Kirchensteuer und Kirchgeld

Mit und ohne Kirchenaustritt Steuern sparen

Kirchensteuer wird als Zuschlag zur Einkommen- bzw. Lohnsteuer erhoben. Wer Mitglied in einer Kirche ist, muss 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer zahlen. Auch ohne Austritt kannst du Steuern sparen – mithilfe der Steuererklärung. Wie das funktioniert und was es mit dem Kirchgeld auf sich hat, zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Die Kirchensteuer kannst du als Sonderausgabe von der Steuer absetzen
  • Dazu musst du sie in deiner Steuererklärung eintragen
  • In bestimmten Fällen müssen Paare Kirchgeld zahlen
  • Mit einem Austritt vermeidest du die Kirchensteuer dauerhaft

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So viel Kirchensteuer musst du zahlen

Als Arbeitnehmer wird die Kirchensteuer mit deiner monatlichen Gehaltsabrechnung automatisch von deinem Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt weitergegeben. Deswegen taucht sie auch auf deiner jährlichen Lohnsteuerbescheinigung auf.

Die Höhe berechnet sich anhand der festgesetzten Einkommensteuer, die du pro Jahr zahlen musst. Das bedeutet: Je höher dein Einkommen ist, desto mehr Einkommensteuer zahlst du – und umso höher fällt auch die Kirchensteuer aus.

BundeslandHöhe der Kirchensteuer
Baden-Württemberg8 %
Bayern8 %
Berlin9 %
Brandenburg9 %
Bremen9 %
Hamburg9 %
Hessen9 %
Mecklenburg-Vorpommern9 %
Niedersachsen9 %
Nordrhein-Westfalen9 %
Rheinland-Pfalz9 %
Saarland9 %
Sachsen9 %
Sachsen-Anhalt9 %
Schleswig-Holstein9 %
Thüringen9 %

Beispiel: Du verdienst im Jahr 40.000 Euro brutto. Dafür zahlst du eine jährliche Einkommensteuer von 6.845 Euro. Wenn du in Nordrhein-Westfalen wohnst, liegt deine Kirchensteuer bei 9 Prozent der zu zahlenden Einkommensteuer:

6.845 Euro x 0,09 = 616,06 Euro

Ergebnis: Pro Jahr zahlst du Kirchensteuer in Höhe von 616,06 Euro.

Bin ich überhaupt kirchensteuerpflichtig?

Wann in Deutschland die Kirchensteuerpflicht besteht, wird im Kirchensteuergesetz festgehalten, wofür jedes Bundesland eine eigene Version hat. Gehörst du dazu, musst du die Steuer an die Landeskirche in deinem Bundesland zahlen.

Du bist kirchensteuerpflichtig, wenn du die folgenden Voraussetzungen erfüllst:

Du bist kirchensteuerpflichtig, wenn du Mitglied einer Kirche oder Religionsgemeinschaft bist, die Kirchensteuer erhebt. Dies tritt mit der Taufe, dem Kircheneintritt oder dem Zuzug ein und endet mit dem Kirchenaustritt, Wegzug oder Tod.

Was sind staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften? Das sind solche, die einen Körperschaftsstatus und damit das Recht haben, bei ihren Mitgliedern Steuern einzuziehen. Dazu gehören vor allem die evangelische und die katholische Kirche, aber auch einzelne jüdische Gemeinden, die Altkatholiken und Altlutheraner, die Baptisten und die Mennoniten.

Entscheidend für die Kirchensteuerpflicht ist auch, ob dein Hauptwohnsitz oder dein gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland liegt.

So kannst du Steuern sparen

Die gesamte gezahlte Kirchensteuer kannst du in deiner Steuererklärung angeben – denn sie zählt zu den Sonderausgaben. Wichtig ist, dass du sie nur in dem Steuerjahr einträgst, in dem du sie tatsächlich gezahlt hast. Zum Beispiel: Du hast in 2025 Kirchensteuer gezahlt, also gehört sie in die Steuererklärung 2025.

Gib einfach die Daten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung ein oder lass sie automatisch abrufen. WISO Steuer übernimmt die gezahlte Kirchensteuer selbst an die richtige Stelle. Du sparst dir das lästige Tippen – nur noch Angaben kontrollieren und fertig!

Du hattest eine Erstattung oder Nachzahlung im letzten Jahr? Dann trägst du sie in der aktuellen Steuererklärung ein. Das gilt analog auch für Vorauszahlungen und Kirchgeldzahlungen. So kannst du sicherstellen, dass der Gesamtbetrag in der Anlage Sonderausgaben korrekt ist. Das geht im Abschnitt Allgemeine Ausgaben > Kirchensteuer und Kirchgeld.

Für verstorbene Angehörige zahlen

Verstirbt ein Angehöriger, der vor dem Tod zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet war, geht diese Pflicht auf den oder die Erben über. Wird dabei eine Nachzahlung berechnet, muss hier der Erbe ebenfalls einspringen.

Das Gute daran: Zahlst du für den Verstorbenen Kirchensteuer nach, kannst du diese ebenfalls in deiner Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen.

Durch Austritt gar nicht erst zahlen

Du kannst die Kirchensteuer sparen, indem du sie gar nicht erst zahlst. Das geht mit einem Austritt aus der Kirchengemeinschaft. Wie hoch deine Ersparnis ist, hängt davon ab, in welchem Monat du austrittst. Um jeden Monat, den du nicht Mitglied der Kirche warst, verringert sich deine Kirchensteuer jeweils zu 1/12. Die Steuerbefreiung beginnt nach Ablauf des Monats, in dem du ausgetreten bist.

Möchtest du aus der Kirche austreten, genügt der Gang zum Standesamt oder Bürgerservice. Je nach Bundesland wird für den Kirchenaustritt eine Gebühr von 10 Euro bis 60 Euro fällig.

Tipp: Geh auf Nummer sicher und leg für das Jahr deines Austritts die Bescheinigung deiner Steuererklärung bei. Hast du für das Jahr zu viel Kirchensteuer gezahlt, wird sie dir bei der Steuererklärung erstattet.

Kirchensteuer auf Antrag sparen

In einigen Fällen ist es möglich, einen Teil der Kirchensteuer zu sparen. Und zwar beispielsweise bei Abfindungen oder wenn du deinen Betrieb oder Mitunternehmeranteil verkaufst. In solchen Konstellationen gewähren viele Kirchen einen Teilerlass von bis zu 50 Prozent der auf diese Einkünfte entfallenden Kirchensteuer.

Achtung: Das passiert nicht automatisch. Du musst innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Steuerbescheids – unter Vorlage einer Kopie des Bescheids – bei der zuständigen Landeskirche bzw. Diözese einen Teilerlass formlos beantragen. Allerdings sind die Kirchen nicht dazu verpflichtet, den Antrag auch zu bewilligen – einen Versuch ist es aber allemal wert.

Was ist Kirchgeld?

Das Kirchgeld ist eine besondere Form der Kirchensteuer. Es geht direkt an die Kirchengemeinde. Es gibt zwei Arten von Kirchgeld:

1. Allgemeines Kirchgeld

Kirchenmitglieder mit einem geringen Einkommen müssen eigentlich keine Kirchensteuer zahlen. Und hier kommt in einigen Bundesländern das allgemeine Kirchgeld ins Spiel. Das ist eine Art Mindestbetrag, den alle Kirchenmitglieder zahlen müssen. Also auch Mitglieder, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, sodass bei der Steuererklärung oder der monatlichen Gehaltsabrechnung keine Kirchensteuer herauskommt. Die Höhe des allgemeinen Kirchgelds beträgt je nach individueller Situation zwischen 5 Euro und 120 Euro pro Jahr.

2. Besonderes Kirchgeld

Das besondere Kirchgeld betrifft Ehepaare, bei denen ein Partner kirchensteuerpflichtig ist (zum Beispiel katholisch oder evangelisch) und der andere Partner konfessionslos ist. Man bezeichnet das auch als glaubensverschiedene Ehe (im Gegensatz zur konfessionsverschiedenen Ehe, wo die Ehepartner beide Kirchensteuern zahlen, aber verschiedenen Konfessionen angehören).

Das Kirchgeld wird in diesen Fällen auf das gemeinsame zu versteuernde Einkommen des Paares berechnet, auch wenn nur einer der Ehepartner kirchensteuerpflichtig ist. Aber hat ein Ehepartner bereits als Angestellter monatlich über die Gehaltsabrechnung Kirchensteuer gezahlt, wird diese angerechnet. Zu einer doppelten Zahlung kommt es also nicht.

Das Finanzamt berechnet das besondere Kirchgeld im Rahmen der Einkommensteuererklärung des Paares. Diese Regelung soll eine Umgehung der Kirchensteuer verhindern, wenn der kirchenangehörige Ehepartner über ein geringes oder kein eigenes Einkommen verfügt.

So hoch ist das besondere Kirchgeld

Die Höhe des besonderen Kirchgelds hängt vom gemeinsamen zu versteuernden Einkommen des Ehepaares ab. Typischerweise ist das besondere Kirchgeld gestaffelt und steigt mit dem Einkommen des Paares an:

StufeBis 2024:
zu versteuerndes Einkommen ab
Ab 2025*:
zu versteuerndes Einkommen ab
Jährliches besonderes Kirchgeld
< 40.000 €< 50.000 €0 €
140.000 €50.000 €96 €
247.500 €57.500 €156 €
360.000 €70.000 €276 €
472.500 €82.500 €396 €
585.000 €95.000 €540 €
697.500 €107.500 €696 €
7110.000 €120.000 €840 €
8135.000 €145.000 €1.200 €
9160.000 €170.000 €1.560 €
10185.000 €195.000 €1.860 €
11210.000 €220.000 €2.220 €
12260.000 €270.000 €2.940 €
13310.000 €320.000 €3.600 €

*Für das Kalenderjahr 2025 haben die ersten Bundesländer die Bemessungsgrundlage (gemeinsam zu versteuerndes Einkommen) der einzelnen Stufen um 10.000 Euro jährlich erhöht.

Abweichende Berechnung bei Austritt

Bist du ausgetreten, verringert sich die Kirchensteuer um 1/12 pro Monat, in dem du nicht mehr Mitglied der Kirchengemeinde warst. Die Steuerbefreiung beginnt nach Ablauf des Monats deines Austritts.

Erstattete Kirchensteuer wird mit im selben Jahr gezahlter Kirchensteuer verrechnet. Du hast in einem Jahr keine Kirchensteuer bezahlt, weil du aus der Kirche ausgetreten bist – und das Finanzamt hat dir gleichzeitig Kirchensteuer erstattet? Dann handelt es sich um einen sogenannten Erstattungsüberhang. Dieser wird dann auf dein Einkommen draufgeschlagen.

Kirchensteuer-Kappung bei hohem Einkommen

Um bei hohem Einkommen eine sehr hohe Kirchensteuer zu vermeiden, gibt es in einigen Bundesländern die Möglichkeit, die Kirchensteuer zu begrenzen. Das nennt man Kirchensteuer-Kappung. Für die Berechnung der Kirchensteuer zählt dann nicht mehr die Einkommensteuer, sondern das zu versteuernde Einkommen. Je nach Bundesland beträgt die gekappte Kirchensteuer 2,75 bis 4 Prozent.

In Bayern ist eine Kappung nicht vorgesehen. In den anderen Bundesländern passiert sie entweder automatisch oder auf Antrag:

1. Automatische Kappung

Die Kappung erfolgt automatisch, wenn du in einem dieser Bundesländer wohnst:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Das passiert ab einer bestimmten Kappungsschwelle. Die Höhe hängt dabei vom jeweiligen Bundesland ab. Grundsätzlich ist die Schwelle erreicht, sobald die „normale“ Kirchensteuer höher ausfällt als die gekappte. Das passiert jedoch erst bei einem sehr hohen Einkommen von über 100.000 Euro.

Diese Werte gelten für 2023:

Kirchensteuersatz (Einkommensteuer)8 %9 %9 %
Kappungssatz (z.v.E.)2,75 %3%3,5 %
Kappungsschwelle (Grundtarif)130.800 €115.100 €230.200 €
Kappungsschwelle (Splittingtarif)261.600 €299.500 €599.000 €

Wenn deine Kirchensteuer bereits gekappt wurde, kannst du das natürlich auch bei deiner Steuererklärung angeben. So geht’s:

Wähle das Thema Allgemeine Ausgaben > Kirchensteuer und Kirchgeld
Beantworte die Frage Wurde ein Antrag auf Kappung der Kirchensteuer gestellt? mit Ja. Nun rechnet das Programm automatisch mit deiner gekappten Kirchensteuer weiter.

2. Antrag auf Kappung

Für die Kirchensteuer-Kappung musst du in folgenden Bundesländern einen Antrag stellen:

  • Baden-Württemberg
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland

Diesen reichst du direkt bei deiner Landeskirche beziehungsweise Diözese ein. Das geht aber erst, wenn du für das jeweilige Jahr bereits den Steuerbescheid erhalten hast. Den legst du dann einfach zu deinem Antrag.

Experten Tipp

Musterschreiben bei WISO Steuer mit dabei

In WISO Steuer findest du einen Muster-Antrag auf Kirchensteuer-Kappung. Den kannst du ganz einfach herunterladen und ausdrucken.

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Kirchensteuer ist nicht nur eine Sache für Arbeitnehmer

Die Steuer wird monatlich zusammen mit deiner Lohnsteuer direkt beim Arbeitgeber abgezogen. Du musst also selbst nichts weiter tun.

Du bist verheiratet? Gegebenenfalls gibt es diese Besonderheiten:

  • konfessionsverschiedene Ehepartnern (verschiedene Glaubensrichtungen, aber beide zahlen im Bundesland Kirchensteuer)
  • glaubensverschiedene Ehepartner (ein Ehepartner zahlt Kirchensteuer, der andere nicht)

Bei konfessionsverschiedenen Ehepaaren gilt der sogenannte Halbteilungsgrundsatz. Jeder zahlt sozusagen seine Kirchensteuer auf die Hälfte der gemeinsamen Einkommensteuer. Gibt man die Steuererklärung alleine ab, zahlt man eben nur auf sein eigenes Einkommen Kirchensteuer.

Bei sogenannten glaubensverschiedenen Ehepaaren gibt es jedoch besondere Regelungen:

  • Individuelle Besteuerung: Die Kirchensteuer wird nach dem prozentualen Anteil des Einkommens des kirchenangehörigen Ehepartners berechnet.
  • Für den Ehepartner, der keiner steuerhebenden Kirche angehört, kann ein sogenanntes Kirchgeld erhoben werden. Je nach Höhe des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens liegt es zwischen 96 Euro und 3.600 Euro.
  • Anrechnung der Kirchensteuer: Immerhin wird die über den Lohnsteuerabzug einbehaltene Kirchensteuer des kirchenangehörigen Ehepartners auf das sogenannte besondere Kirchgeld angerechnet. Das alles geschieht automatisch durch das Finanzamt, welches deinen Steuerbescheid erstellt.

So funktioniert es bei Selbstständigen

Bist du Selbstständiger, wird die Kirchensteuer als Teil der vierteljährlichen Steuervorauszahlungen bezahlt.

Auch bei Kapitalerträgen

Erhältst du Zinsen auf angelegtes Kapital, musst du darauf die sogenannte Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) zahlen. Die gibt die Bank automatisch an das Finanzamt weiter. Doch damit nicht genug: Neben der Abgeltungsteuer wird auch Kirchensteuer einbehalten. Wie bei der Kirchensteuer auf den Arbeitslohn liegt die Höhe der Steuer auf Kapitalerträge je nach Bundesland bei 8 oder 9 Prozent. Grundlage für die Berechnung ist die Abgeltungsteuer.

Kirchensteuer, die auf Kapitalerträge entfällt, ist bei der Abgeltungsteuer grundsätzlich nicht als Sonderausgabe abziehbar. Stattdessen wird der Abgeltungsteuersatz pauschal um 25 Prozent der auf diese Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer gemindert. Die Kirchensteuer wird automatisch zusammen mit der Kapitalertragsteuer einbehalten. Dadurch wird die zusätzliche Belastung durch die Kirchensteuer teilweise kompensiert.

Ausnahmefall: Du beantragst in deiner Einkommensteuererklärung die Günstigerprüfung, wodurch deine Kapitaleinkünfte mit deinem niedrigeren persönlichen Steuersatz versteuert werden, also nicht mit 25 Prozent. Dann gehört die auf die Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer wieder zu den als Sonderausgaben abziehbaren Beträgen.

Als Rentner Kirchensteuer zahlen

Rentner müssen auf einen bestimmten Anteil ihrer Rente (Ertragsanteil) grundsätzlich Steuern zahlen – dazu gehört auch die Kirchensteuer. In bestimmten Fällen verlangt das Finanzamt sogar Steuervorauszahlungen: Zahlst du als Rentner mehr als 400 Euro Steuern pro Jahr, musst du diese Abschlagszahlungen (meist vierteljährlich) leisten. Darin enthalten sind dann auch Kirchensteuer-Vorauszahlungen.

Ausnahme: Liegt der Besteuerungsanteil deiner Rente unter dem Grundfreibetrag, musst du keine Einkommensteuer und damit auch keine Kirchensteuer zahlen.

FAQ: Kirchensteuer & Kirchgeld

Die Kirchensteuer wird als Zuschlag auf die Einkommen- bzw. Lohnsteuer erhoben. Sie beträgt zwischen 8 und 9 Prozent, je nachdem in welchem Bundesland du wohnst. Sie bezieht sich auf die Einkommensteuer, die das Finanzamt auf Basis des zu versteuernden Einkommen festsetzt.
Wie hoch deine Erstattung ist, lässt sich nicht allgemein beantworten. Du kannst es aber schnell und einfach herausfinden – mit einem kostenlosen Test von WISO Steuer.
Ja, erstattete Kirchensteuer musst du in der Steuererklärung angeben, in welchem sie auf deinem Konto gelandet ist. Zum Beispiel: Hast du die Erstattung im Jahr 2025 bekommen, gehört die Angabe in die Steuererklärung 2025.
Ja, mit WISO Steuer kannst du die gezahlte Kirchensteuer über deine Lohnsteuerbescheinigung automatisch in deine elektronische Steuererklärung übernehmen. Vorauszahlungen, Nachzahlungen, Erstattungen und Kirchgeldzahlungen musst du in deiner Steuererklärung ergänzen.
Kirchensteuer kannst du immer als Sonderausgabe in der Steuererklärung absetzen. Damit kannst du Steuern sparen oder sogar eine Erstattung bekommen!
In Bayern beträgt die Kirchensteuer 8 Prozent der Einkommensteuer; in Baden-Württemberg ebenso.
Allgemeines Kirchgeld ist eine spezielle Form der Kirchensteuer, die in einigen Bundesländern erhoben wird. Es ist meist eine feste, jährliche Zahlung, auch wenn du kein oder nur ein geringes Einkommen hast.
Ja, Spenden an Kirchen kannst du immer zusätzlich als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Dafür solltest du dir einen Spendenbeleg geben lassen. Dies gilt für Spenden an staatlich anerkannte Kirchen und religiöse Gemeinschaften – nicht aber für die Kollekte in der Kirche oder nicht anerkannte Religionsgemeinschaften.
Ein Erstattungsüberhang entsteht, wenn dir in einem Steuerjahr mehr Kirchensteuer erstattet wurde als du gezahlt hast. Das kann passieren, wenn du vom Finanzamt Kirchensteuer auf Grundlage früherer Steuerbescheide ausbezahlt bekommst, aber im gleichen Jahr aus der Kirche ausgetreten bist oder kein Einkommen mehr hast. Da Erstattungen und Zahlungen eines Kalenderjahres immer verrechnet werden, hast du dann einen Erstattungsüberhang. Der Betrag wird dann vom Finanzamt deinem Einkommen draufgeschlagen und muss versteuert werden.

Video: Kirchensteuer und Kirchgeld im Schnelldurchlauf

Als Mitglied in einer Glaubensgemeinschaft zahlst du oft Kirchensteuer, manchmal auch Kirchgeld. Erfahre im Video, wie du damit Steuern sparst.

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Quelle: § 51a EStG (Einkommensteuergesetz)