Altersrente, Witwenrente, Waisenrente … die Anzahl der verschiedenen Rentenarten in Deutschland ist groß. Zusammenfassen kann man sie aber mit einem Wort: Leibrenten. Denn egal warum man eine Rente erhält, versteuert werden muss jede davon. Wir zeigen, wie das geht.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Leibrenten sind regelmäßige Zahlungen an eine Person
- In Deutschland gibt es verschiedene Rentenarten
- Alle Leibrenten werden nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung versteuert
Was sind Leibrenten?
Eine Leibrente ist eine gleichbleibende und regelmäßige Zahlung an eine Person. In der Regel fließt die Zahlung bis zum Tod des Menschen. In Deutschland gibt es verschiedene Leibrenten.
Wie werden Leibrenten besteuert?
Seit 2005 gilt für alle Leibrenten die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet: Das, was du heute für deine Altersvorsorge aufwendest, ist zwar steuerfrei, jedoch fallen Steuern bei der Auszahlung der Rente an. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil deiner Rente ist, hängt davon ab, ab wann du sie erstmals bekommst. So haben alle, die bis 2005 erstmalig eine Rente bezogen haben, einen steuerpflichtigen Anteil von 50 Prozent, die übrigen 50 Prozent sind steuerfrei.
Zwischen 2006 und 2020 stieg der steuerpflichtige Anteil um 2 Prozent pro Jahr und auch 2021 erhöht er sich um 1 Prozent. Hochgerechnet bedeutet das: Alle, die 2040 in den Ruhestand gehen, müssen ihre Renteneinkünfte zu 100 Prozent versteuern.
Der Grund dafür ist eine Reform der Rentenbesteuerung aus dem Jahr 2005. Wir befinden uns also aktuell in einer Art Übergangsphase, in der der steuerpflichtige Anteil der Rente regelmäßig steigt. Und zwar bis 2040 – denn ab diesem Jahr werden Renten zu 100 Prozent versteuert.
Bei der Besteuerung gilt das „Kohorten-Prinzip“: Der steuerpflichtige Anteil wird ab Beginn der Rente errechnet, beispielsweise 50 Prozent – und der Prozentsatz bleibt dann für die restliche Laufzeit immer gleich. Der steuerpflichtige Teil erhöht sich also nicht von Jahr zu Jahr. Nur „Neu-Rentner“ in späteren Jahren müssen ihre Rente mit dem aktuellen Prozentsatz versteuern, in welchem die Rente beginnt (§ 22 EStG).
Der Gesetzgeber hat sich jedoch noch mehr einfallen lassen. Denn im zweiten Jahr der Rente wird der sogenannte Rentenfreibetrag berechnet. Dazu werden die Zahlungen im zweiten Jahr der Rente in steuerpflichtig und steuerfrei aufgeteilt. Es gilt dabei der Prozentsatz des Beginns der Rente. Der steuerfreie Teil der Rente wird dann aber als Rentenfreibetrag festgeschrieben und gilt für alle weiteren Jahre. Die Folge ist, dass sich bei den jährlichen Rentenerhöhungen der steuerfreie Anteil nicht mit erhöht. Rentenanpassungen sind damit also immer zu 100 Prozent steuerpflichtig.
Auch bei der Leibrente gilt: Steuerpflichtige Renteneinkünfte bleiben bis zur Höhe des Grundfreibetrags steuerfrei. Liegen deine Einkünfte darunter, musst du auch keine Steuern zahlen.
Auch Rentner können Werbungskosten absetzen. Sie erhalten automatisch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro. Hattest du höhere Ausgaben, kannst du diese einfach in die Steuererklärung eintragen. Dazu zählen beispielsweise Gewerkschaftsbeiträge oder Kosten für eine Rentenberatung.
Keine Pauschale vergessen!
Wie viel Steuern muss ich auf meine Rente zahlen?
Welche Leibrenten gibt es?
Regelaltersrente
Die Regelaltersrente können alle erhalten, die mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und ein bestimmtes Alter erreicht haben.
Seit 2005 steigt die Altersgrenze, ab der man die Regelaltersrente erhalten kann, stufenweise von 65 auf 67 Jahre. Welche Grenze für Sie gilt, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Ab dem Jahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
5 Jahre Rentenversicherung – das zählt dazu
Um Anspruch auf die Altersrente zu haben, müssen Sie mindestens 5 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt haben. Das bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass Sie in dieser Zeit angestellt sein müssen. Berücksichtigt werden unter anderem auch:
- 3 Jahre Erziehungszeit pro Kind
- freiwillige Zahlungen in die Rentenkasse
- Monate, in denen Sie einen Angehörigen gepflegt haben
- Beiträge während Minijobs, die Sie und Ihr Arbeitgeber beide gezahlt haben (zahlt nur der Arbeitgeber, wird das anteilig angerechnet)
- Monate aus dem Rentensplitting unter Ehe- und Lebenspartnern
- Monate aus dem Versorgungsausgleich bei Scheidung
Erwerbsminderungsrente
Bist du gesundheitlich dauerhaft so stark eingeschränkt, dass du nicht mehr arbeiten kannst, zahlt dir die Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente. Wie viel du bekommst, hängt unter anderem davon ab, wie viel du noch arbeiten kannst.
Eine Rente bei teilweiser Erwerbsminderung erhältst du nur, wenn du mindestens 3 Stunden, aber nicht mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten kannst. Schaffst du nur weniger als 3 Stunden zu arbeiten, kannst du die volle Erwerbsminderungsrente erhalten.
Weitere Voraussetzungen für diese Leibrente sind:
- Du warst mindestens 5 Jahre Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- In den 5 Jahren hast du mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge eingezahlt.
Witwenrente
Zu den Leibrenten zählt auch die Witwenrente. Diese bekommst du, wenn dein Partner verstirbt. Auf diese Weise soll die Existenz des hinterbliebenen Partners gesichert werden.
Waisenrente
Auch wenn ein oder sogar beide Elternteile versterben, greift der Staat unter die Arme: mit der Halbwaisen- oder Vollwaisenrente. Diese Leibrente erhalten Kinder in der Regel bis zu ihrem 18. Geburtstag – sofern der verstorbene Elternteil gesetzlich rentenversichert war. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Leibrente aber bis zum 27. Lebensjahr gezahlt werden. Und zwar, wenn das Waisenkind
- sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder einen Freiwilligendienst leistet;
- sich in einer Übergangszeit von maximal 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten befindet;
- durch eine Behinderung nicht für sich selbst sorgen kann.
Bei der Halbwaisenrente erhalten Kinder 10 Prozent der Rente, auf die der verstorbene Elternteil Anspruch gehabt hätte. Bei der Vollwaisenrente gibt es 20 Prozent.
Erziehungsrente
Bist du geschieden und dein ist Ex-Partner verstorben? Dann kannst du einen Antrag auf die Erziehungsrente stellen. Mit dieser Leibrente soll der ausbleibende Unterhalt ausgeglichen werden.
Die Erziehungsrente wird jedoch nicht aus der Versicherung des verstorbenen Ex-Partners, sondern des Rentenempfängers gezahlt. Das bedeutet: Du musst seit mindestens 5 Jahren gesetzlich rentenversichert sein.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Du erziehst ein minderjähriges Kind. Das gilt für eigene sowie gemeinsame leibliche oder Stief- und Pflegekinder, eigene Kinder des Verstorbenen sowie Enkel und Geschwister.
- Du hast nicht wieder geheiratet.
- Deine Ehe wurde nach dem 30.06.1977 geschieden. Wurde sie vorher geschieden, richtete sich dein Unterhaltsanspruch nach dem DDR-Recht
Unfallrente
Auch Zahlungen aus einer gesetzlichen Unfallversicherung zählen zu den Leibrenten. Eine Unfallrente bekommst du dann, wenn du aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit für längere Zeit oder auf Dauer nicht mehr in deinem Beruf arbeiten kannst.
Du zahlst gar nicht in eine Unfallversicherung ein? Keine Sorge: Die gesetzliche Unfallversicherung ist Sache deines Arbeitgebers. Er meldet seinen Betrieb bei einem Unfallversicherungs-Träger an und zahlt den vollen Beitrag selbst. Jeder Angestellte des Unternehmens ist dann automatisch mitversichert.
Die Höhe der Unfallrente hängt von 2 Faktoren ab:
- Höhe deines Verdienstes vor dem Unfall oder der Krankheit
- Minderung deiner Erwerbsfähigkeit
Bist du zu 100 Prozent erwerbsunfähig, bekommst du die volle Unfallrente. Liegt die Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit beispielsweise bei 60 Prozent, bekommst du auch nur 60 Prozent der vollen Unfallrente.
Leibrenten in der Steuererklärung eintragen
Trage deine Leibrente ganz einfach in WISO Steuer ein. Das geht über Thema hinzufügen > Weitere Einkunftsarten > Rentner. Das Programm übernimmt deine Angaben dann in die richtige Stelle der Steuererklärung.