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5 neue Gesetze für 2017

Das neue Jahr bringt viele neue Gesetze mit sich. Wir haben die fünf interessantesten herausgesucht und stellen Ihnen diese vor.

1 von 5: Mindestlohn steigt

Worüber sich jeder Arbeitnehmer freut, ist für manchen Arbeitgeber ein nicht ganz so schöner Start in das Jahr 2017. Denn: Der Mindestlohn steigt um EUR 0,34, von EUR 8,50 auf EUR 8,84!

Dies hört sich im ersten Moment nicht ganz so viel an. Geht man aber mal von einer 40-Stunden-Woche aus, sind das immerhin EUR 2,72 pro Tag, EUR 19,04 in der Woche, bei 22 Werktagen EUR 59,84 im Monat und somit immerhin ca. EUR 710,00 im Jahr. Was sich anfangs relativ wenig anhört, macht sich am Monatsende doch deutlich bemerkbar.

Die vorher vom Mindestlohn ausgeschlossenen Zeitungszusteller dürfen sich ebenfalls freuen. Ihnen stehen die nach der neuen Regelung geltenden EUR 8,84 zwar erst ab dem 1. Januar 2018 zu, jedoch erhalten sie bis dahin gesetzlich mindestens EUR 8,50.

Sonstige Ausnahmen finden Sie auch hier.

2 von 5: Kindergelderhöhung

Nicht nur der Mindestlohn, sondern auch das Kindergeld wird ab dem 1. Januar 2017 erhöht – und zwar je Kind um EUR 2,00 monatlich. So erhalten Eltern für das erste und zweite Kind nun jeweils EUR 192,00, für das dritte Kind EUR 198,00 und EUR 223,00 ab dem vierten Kind.

Dabei soll es in Zukunft nicht bleiben. Schon jetzt ist angekündigt, dass es 2018 eine erneute Erhöhung des Kindergeldes um weitere EUR 2,00 geben wird.

Kindergeld gibt es für …

• alle Kinder bis zum 18.-Lebensjahr,
• für alle Kinder in Ausbildung bis zum 25.-Lebensjahr, und
• für arbeitslose Kinder bis zum 21.-Lebensjahr.

Weitere Informationen finden Sie hier.

3 von 5: Mit dem Dienstrad zur Arbeit

Der Trend ist längst in vollem Gange, und immer mehr Firmen bieten diese Option für ihre Mitarbeiter an: mit dem Dienstrad zur Arbeit!

Aber aufgepasst: Auch für Radfahrer gibt es Gesetze im Straßenverkehr. War es bisher immer so, dass man sich an den Lichtsignalen der Fußgänger orientiert hat, ist dies nun vorbei. Die neue Regelung in §37 Abs.2 Nr. 6 der StVO sieht vor, dass auch Radfahrer sich an den Ampeln für den Autoverkehr orientieren müssen – sofern keine spezielle Ampel für Radfahrer vorhanden ist.

Also aufgepasst, ansonsten kann es teuer werden!

4 von 5: Keine Roaming-Aufschläge fürs Telefonieren und Surfen im Ausland

Lieber zehn Kilometer vor der Grenze als nur einen Zentimeter dahinter wird der Flugmodus im Handy aktiviert. Bloß keine zusätzlichen Kosten verursachen – wer kennt das nicht. Das wird sich ab 2017 ändern. Nicht sofort, aber mit dem 15. Juni 2017 tritt ein Gesetz in Kraft, wonach man in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten für SMS, Telefonie und Internetnutzung keine zusätzlichen Gebühren mehr zahlen muss.

Eine Ausnahme wird es jedoch geben: Der Mobilfunkanbieter darf dem Endkunden weiterhin Roaming-Aufschläge in Rechnung stellen, sofern dieser eine festzulegende Grenze (Fair-Use-Grenze) überschreitet.

Dadurch soll verhindert werden, dass dauerhafte Kosten, beispielsweise durch den Kauf einer sehr günstigen SIM-Karte im Ausland, eingespart werden.

5 von 5: Neue Gesetze für Leiharbeiter

Diese neuen Gesetze werden alle freuen, die als Leiharbeiter beschäftigt sind. Ab dem 1. April 2017 darf die Leihfirma ihre Mitarbeiter nicht mehr länger als 18 Monate an ein und dieselbe Firma verleihen. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss der Arbeitnehmer entweder die Firma wechseln oder von der Firma, für die er in dieser Zeit tätig war, übernommen werden.

Außerdem sollen Leiharbeiter schon nach neun Monaten den gleichen Lohn wie die eigenen Mitarbeiter (Equal-Pay-Regel) des Betriebs bekommen, in welchem sie eingesetzt sind. Praktisch wird diese Änderung jedoch frühestens ab dem 1. Januar 2018 Auswirkungen haben.

Hinweis

Kennen Sie neue Gesetze, von denen jeder Unternehmer wissen sollte? Mit welchen kommen Sie in Berührung? Schreiben Sie uns an feedback@buhl.de.

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