E-Rechnungspflicht ab November? Don’t panic! 13.07.2020 (17.08.2021) − Alexander Maletzki NewsRechnungRecht Einmal mehr geistert dieser Tage das E-Rechnungs-Gespenst durchs Land. Die guten Nachrichten gleich vorweg: Die am 27. November 2020 in Kraft tretende dritte Stufe der „E-Rechnungs-Verordnung“ betrifft grundsätzlich nur Unternehmen, die häufig mit Behörden zusammenarbeiten und dabei Rechnungen über 1.000 Euro schreiben oder erhalten. Sie gehören zur Zielgruppe oder bevorzugen aus anderen Gründen elektronische Rechnungen? Dann sind Sie mit WISO MeinBüro auf der sicheren Seite. Denn Ihre Bürosoftware stellt Ihnen zusätzlich zum PDF-Export das strukturierte E-Rechnungsformat „ZUGFeRD“ zur Verfügung. Anders als klassische PDF-Rechnungen enthält der vom Forum elektronische Rechnung Deutschland entwickelte Rechnungs-Standard zusätzlich zur bildhaften Rechnungsdarstellung maschinenlesbare XML-Daten. Wenn Sie oder Ihre privaten und geschäftlichen Kunden nach wie vor Papierrechnungen bevorzugen, ist das überhaupt kein Problem: Für Sie bleibt alles beim Alten. Doch der Reihe nach: Europäische Rechnungsvorschrift Grundlage der bundesweiten „Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes“ (E-Rech-VO) sowie der entsprechenden Landesgesetze und -Rechtsverordnungen ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014. Die Vorschrift soll … die europaweiten Vergabeverfahren vereinheitlichen, die Kosten und den Arbeitsaufwand für die Rechnungslegung senken und die Bezahlung beschleunigen. Im Mittelpunkt steht die Auftragsvergabe von Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden. Bislang gilt die E-Rechnungspflicht nur für die Entgegennahme elektronischer Rechnungen durch öffentlichen Auftraggeber. Neu ab November: E-Rechnungen an staatliche Stellen Ab 27. November 2020 besteht eine grundsätzliche Pflicht zur Übermittlung von E-Rechnungen an alle öffentlichen Auftraggeber. Allerdings hat noch nicht jedes Bundesland eine entsprechende Verordnung erlassen. Auch in Zukunft ausgenommen von der E-Rechnungspflicht bleiben gemäß § 3 Abs. 3 ERechV in jedem Fall … alle ohne Vergabeverfahren erteilten „Direktaufträge“ mit einem Auftragsvolumen von bis zu 1.000 Euro, Bestellungen deutscher Vertretungen im Ausland sowie geheimhaltungsbedürftige Aufträge. Bitte beachten Sie: Rechnungen an öffentliche Auftraggeber werden üblicherweise über ein Verwaltungs- und Serviceportal übermittelt. Informationen zum gewünschten Übermittlungsweg erhalten Sie vom jeweiligen Auftraggeber, oder Sie schauen in der aktuellen FeRD-Bund-Länderübersicht nach. Sofern Sie von der Vorschrift betroffen sind, besprechen Sie die Details am besten mit Ihrem Steuerberater. ZUGFeRD: Richtlinienkonformes E-Rechnungsformat Bei aktivierten Modul Auftrag+ bietet die Rechnungs-„Druckansicht“ von MeinBüro als zusätzliche Versandmöglichkeit den sogenannten ZUGFeRD Export. Das Datenformat ZUGFeRD basiert auf dem PDF/A-3-Format. Neben der bildlichen PDF-Darstellung enthält die Export-Datei strukturierte XML-Daten, die zusammen mit der PDF-Datei an den Empfänger übermittelt werden: Weiterführende Lektüre: Bundesrecht: Die E-Rechnungs-Verordnung vom 4. April 2017 Anforderungen an elektronische Rechnungen in Bund und Ländern: FeRD-Übersichtsseite Vergleichender Gesamtüberblick über Bundes-, Landes- und Kommunalrecht sowie die dazugehörigen Übermittlungswege: E-Rechnungen in der Bund-Länderübersicht Mit dem Unterschied zwischen „E-Rechnungen“, „X-Rechnungen“ und dem ZUGFeRD-Format befasst sich der MeinBüro-Blogbeitrag „Immer mit der Ruhe: Das verbirgt sich hinter XRechnungen“. Pflichtangaben auf Rechnungen: Das muss drauf! Diesen Beitrag teilen