Bei Kauf innerhalb der Testphase: Bis zu 50% Rabatt* auf ausgewählte Produkte!

Blog: MeinBüro All-in-One Bürosoftware

Geschäftsbezeichnung: Ihr guter Name im Geschäftsleben

[three_fourth]Eine richtige „Firma“ führen nur Kaufleute. Denn die Firma ist laut § 17 Handelsgesetzbuch (HGB) nichts anderes als der “Name, unter dem er [der Kaufmann] seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.” Sie sind nicht ins HGB eingetragen? Dann haben, führen und sind Sie auch keine Firma![/three_fourth][one_fourth_last]Geschäftsbezeichnung WISO MeinBüro[/one_fourth_last]

Keine Sorge: Sie sind in guter und zahlreicher Gesellschaft. Das Fehlen einer Firma ist weder ein Mangel noch sind damit Nachteile verbunden. Ganz im Gegenteil: Mit dem Kaufmanns-Status gehen eine Menge Pflichten einher, die das Geschäftsleben komplizierter, aufwendiger und gefährlicher machen.

Nicht-Kaufleute stehen im Geschäftsleben einfach mit ihrem bürgerlichen Namen gerade. Ein spezielles Namensrecht für Freiberufler, kleine Unternehmen und andere Nicht-Kaufleute gibt es nicht mehr. Allerdings gilt auch für diesen Personenkreis die „Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer“ (DL-InfoV). Mit der Informationsverordnung wurden vor einigen Jahren die EU-weiten Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Demnach sind Sie gut beraten, auf Geschäftsbriefen und in E-Mails, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, zumindest…

  • Ihren Familiennamen,
  • einen ausgeschriebenen Vornamen und
  • Ihre ladungsfähige Anschrift

… anzugeben. Nun ist die Namensfrage alles andere als bloß eine Formalie: Wer keine Firma hat, möchte schließlich trotzdem eine klangvolle und werbewirksame Geschäftsbezeichnung haben. Schließlich können Kunden und Interessenten damit oft mehr anfangen als mit dem schlichten Vor- und Zunamen eines Anbieters.

Die gute Nachricht: „Schmückendes Beiwerk“ ist im Geschäftsleben durchaus erlaubt. Die Kleingewerbetreibende Martha Mustermann darf also zusätzlich zu ihrem bürgerlichen Namen ganz legal eine „Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung“ verwenden, die Hinweise auf ihr Geschäftsfeld gibt (z. B. „Foto- und Bilderstübchen Martha Mustermann“). Selbst Abkürzungen und Wortschöpfungen wie „FoBiStu Martha Mustermann“ oder „FBS Martha Mustermann“ sind grundsätzlich zulässig. Weitere Grundlagen-Informationen über Rechtsformen und geschäftliche Namensfragen finden Sie in Heft 11 der BMWi-GründerZeiten.

Diesen Beitrag teilen

Artikel zu ähnlichen Themen

04.10.2024

Arbeitszeiterfassung in kleinen und mittelständischen Unternehmen: Warum moderne Software-Tools unverzichtbar sind

[three_fourth]Eine richtige „Firma“ führen nur Kaufleute. Denn die Firma ist laut § 17 Handelsgesetzbuch (HGB) nichts anderes ...
23.09.2024

Effiziente Warenwirtschaft: Wie Sie Ihren Lagerbestand im Griff behalten und rechtliche Stolpersteine vermeiden

[three_fourth]Eine richtige „Firma“ führen nur Kaufleute. Denn die Firma ist laut § 17 Handelsgesetzbuch (HGB) nichts anderes ...
10.09.2024

Wenn Selbstständige beim Kunden arbeiten: Betriebsstätte oder Auswärtstätigkeit?

[three_fourth]Eine richtige „Firma“ führen nur Kaufleute. Denn die Firma ist laut § 17 Handelsgesetzbuch (HGB) nichts anderes ...

Newsletter abonnieren

Gerne informieren wir Sie regelmäßig per E-Mail über spannende Themen und Neuigkeiten für Ihre Selbstständigkeit.
WISO MeinBüro Web
  • Im Browser und per App arbeiten
  • Vorlagen für Dokumente
  • Vorbereitende Buchhaltung
  • Dokumentenverwaltung
  • Lagerbestandsführung
Jetzt kostenlos testen

Testphase endet automatisch - keine Kündigung nötig.

WISO MeinBüro Desktop
  • Lokal unter Windows arbeiten
  • Dokumente frei gestaltbar
  • Buchhaltung und Steuern per ELSTER
  • Dokumentenablage
  • Warenwirtschaft inkl. Inventur
Jetzt kostenlos herunterladen & testen

Testphase endet automatisch - keine Kündigung nötig.

Noch unentschlossen? Jetzt beide Produkte vergleichen

Beide Produkte sind nicht miteinander kompatibel.