In vielen Büros und Betrieben helfen Angehörige mit: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder oder Eltern packen mit an, damit der Laden läuft. So willkommen die Unterstützung ist: Sie kann zu Ärger mit der Sozialversicherung führen. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Kranken- und Pflegeversicherung, Unfall- und Arbeitslosenversicherung müssen grundsätzlich auch dann bezahlt werden, wenn Mitarbeiter und Arbeitgeber ...
Mit ihren Steuererklärungen können sich die meisten Selbstständigen und Unternehmen in diesem Jahr mindestens zwei Monate mehr Zeit lassen. Für Steuerjahre ab einschließlich 2018 gilt der geänderte § 149 Abs. 2 Abgabenordnung: Demnach sind Steuererklärungen grundsätzlich „spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres […] abzugeben.“ Der Mai bleibt künftig also frei von Einnahmenüberschussrechnungen, Umsatz-, Gewerbe- ...
Papierloses Büro? Schön wär‘s: Die Papierstapel werden auch im Informationszeitalter nicht kleiner. Im Gegenteil: Die Menge an Groß- und Kleingedrucktem nimmt gefühlt sogar zu. Und damit auch die Lust, beim bevorstehenden Frühlingsputz möglichst viele Papierhaufen zu entsorgen. Wer auf Nummer sicher gehen will, scannt wichtige Dokumente, bevor sie in den Schredder wandern. Während der gesetzlichen ...
Die europäischen Sozialversicherungs-Systeme sollen weiter harmonisiert und bestehende Vorschriften gründlicher kontrolliert werden. Unter anderem gerät die sogenannte Wanderarbeitnehmer-Verordnung verstärkt ins Visier der Kontrolleure. Die aktuelle Fassung der EU-Richtlinie 883/2004 gilt bereits seit 2015. Wer im Auftrag seines Arbeitgebers im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) unterwegs ist, muss demnach dauernd eine sogenannte EU-Entsendebescheinigung vorweisen können – auch A1-Bescheinigung ...
Anders als bilanzierende Unternehmen können sich Einnahmenüberschussrechner am Jahresende Inventurarbeiten, Bewertungen von Lagerbeständen, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie pingelige Jahresabgrenzungen sparen. Denn das Prinzip der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist vergleichsweise einfach. Der Rechenweg lautet: Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn. Für die Zuordnung der Geschäftsvorgänge zu einem bestimmten Geschäftsjahr gilt das Zufluss- und Abflussprinzip. § 11 EStG definiert ...