Wie Sie ein Gewerbe anmelden 14.11.2017 (12.07.2019) − Business BasicsSelbstständigkeit Sie wollen ein Gewerbe anmelden, sind sich aber nicht sicher, wie das überhaupt geht? Möglicherweise können Sie sich diesen Schritt sogar sparen. Wir haben die wichtigsten Informationen zur Gewerbeanmeldung für Sie zusammengestellt: Muss ich überhaupt ein Gewerbe anmelden? Eine größere Gruppe von Selbstständigen können wir hier direkt ausschließen: Freiberufler. Sie können sich die Gewerbeanmeldung (und die Eintragung in das Handelsregister) sparen und direkt zum Finanzamt gehen. Ausgenommen von der Pflicht einer Gewerbeanmeldung sind zudem alle, die in der sogenannten Urproduktion tätig sind. Dazu zählen Land-und Forstwirte, Gartenbauer, Bergbaubetriebe sowie die Bereiche Jagd, Viehzucht und Fischerei. Kurz gesagt alles, was mit „Naturerzeugnissen“ bzw. „Rohstoffen“ zusammenhängt. Was manche nicht wissen: Wer einen bereits bestehenden Gewerbebetrieb übernimmt, eine neue Zweigstelle gründet, die Rechtsform seines Gewerbes ändert oder einen neuen Gesellschafter aufnehmen will, muss sich dennoch an das Gewerbeamt wenden, also auch dann, wenn es sich nicht um eine vollständige Neugründung handelt. Gleiches gilt für nebenberuflich Selbstständige, oder etwa wenn eine Studentin oder ein Rentner zur Verbesserung ihrer Finanzen nebenbei einen kleinen Online-Shop betreiben. Wann ist eine Erlaubnis erforderlich? Es gibt eine Reihe von Bereichen, in denen zunächst eine Gewerbeerlaubnis eingeholt werden muss. Unter anderem betrifft das: HandwerkerInnen BetreiberInnen von Gastronomiebetrieben Immobilienmakler und Vermittlerinnen von Versicherungen Selbstständige im Reisegewerbe BetreiberInnen von privaten Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern Den Handel mit Tieren (sowie Waffen, Munition oder Sprengstoffen…) Beförderungsbetriebe, Taxiunternehmen und Fahrschulen Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie im Vorfeld bei der für Sie zuständigen Stelle für Gewerbeanmeldungen nachfragen. Bei Handwerkern zum Beispiel kommen noch weitere Voraussetzungen hinzu, über die Sie sich im Klaren sein sollten. Nur um das kurz exemplarisch anzureißen: Manchmal muss unterschieden werden zwischen Handwerksbetrieben, die einen Meisterbrief voraussetzen, und handwerksähnlichen Berufen. Ein anderes Beispiel: Sie möchten ein Restaurant aufmachen, haben aber keinen Berufsabschluss, in dem lebensmittelrechtliche Kenntnisse vermittelt werden? Dann müssen Sie je nach Bundesland die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung nachweisen, um eine Konzession zu erhalten. Diese wiederum brauchen Sie für die Anmeldung Ihres Gastronomiebetriebs. Wer ist für meine Gewerbeanmeldung zuständig? Das Gewerbeamt gibt es streng genommen gar nicht. Wie die jeweilige Stelle genannt wird, bei der Sie Ihren Gewerbebetrieb eintragen lassen, wird ortsabhängig unterschiedlich geregelt – aber das sind Feinheiten. Welche Stelle für Ihre Region beziehungsweise Stadt zuständig ist, lässt sich meistens schnell über den Internetauftritt der städtischen Behörde oder per google und Co. herausfinden. Bei der Stadt Köln zum Beispiel sieht das so aus. Ihre Daten leitet das „Gewerbeamt“ dann an das Finanzamt und die IHK weiter. Sie sind allerdings trotzdem dazu verpflichtet, sich auch selbst beim Finanzamt anzumelden. Außerdem – abhängig von der Art Ihres Gewerbes – möglicherweise bei einer Kammer und/oder Berufsgenossenschaft. Auch hier erinnern wir an den „Spezialfall“ Handwerker. Als Antragsteller bekommen Sie dann Post vom Finanzamt, das Ihnen eine Steuernummer für Ihr Gewerbe zuteilt. Darüber hinaus können Sie eine Umsatzsteuer-ID beantragen. In manchen Regionen können sich Gründer Ihren Gewerbeschein auch bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer abholen. Welche Dokumente werden benötigt? Um sich auf die Anmeldung vorzubereiten, sollten Sie sich die benötigten Dokumente noch einmal vergegenwärtigen und vorbereiten. Neben der bereits angesprochenen Gewerbeerlaubnis für bestimmte Berufszweige benötigen Sie das auszufüllende Anmeldeformular. Das können Sie natürlich gut vorbereiten, einen Vordruck finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Stelle. Unter anderem müssen Sie in diesem Formular den Beginn der Tätigkeit, die voraussichtliche Anzahl der Mitarbeiter und die Art der Tätigkeit angeben. Wir empfehlen, die Art der Tätigkeit nicht allzu eng zu fassen – so sparen Sie sich später den Aufwand einer Änderung. Wer sein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lässt, muss dem Gewerbeamt einen entsprechenden Auszug aus dem Register vorlegen. Außerdem brauchen Sie natürlich Ihren Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis, ausländische Staatsangehörige benötigen darüber hinaus eine Aufenthaltsgenehmigung inklusive der Erlaubnis, ein Gewerbe anmelden zu dürfen. Was kostet mich die Gewerbeanmeldung? Die genaue Höhe der Anmeldegebühr wird von der Stadt oder der Gemeinde festgelegt, aber planen können Sie mit einem Betrag zwischen 20 und 60 Euro. In der Folge wird sich die Industrie- und Handelskammer bei Ihnen melden. Hier werden ab einem bestimmten jährlichen Gewinn Mitgliedsbeiträge fällig, die in der Regel gestaffelt nach der Höhe Ihres Gewinns ausfallen. Schließlich wäre da noch die Gewerbesteuer. Aber dieses Thema ist uns in der kommenden Woche einen eigenen Beitrag wert. Leseempfehlungen: Ab wann bin ich als Gewerbetreibender buchführungspflichtig? 5 Tipps für Mitarbeiterboni Diesen Beitrag teilen