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Steuerrücklagen kalkulieren: Böse Überraschungen vermeiden

Hand aufs Herz: Wissen Sie so kurz nach dem Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres, wie viel Geld Sie dem Fiskus schulden? Zumindest auf ein paar Hundert Euro genau? Nicht? Keine Sorge: Das kommt in den besten Betrieben vor. Viele Geschäftsleute verlieren in der Alltagshektik einfach den Überblick über ihre aufgelaufene Steuerbelastung. Auch und gerade dann, wenn sie ihre Buchführung an einen Dienstleister ausgelagert haben.

Solange die Geschäfte gut laufen und die Konten prall gefüllt sind, mag das zu verschmerzen sein. Doch selbst dann sollten Sie den Kopf nicht in den Sand stecken: Oft gehört ein beträchtlicher Teil privater und betrieblicher Guthaben in Wirklichkeit dem Finanzamt. Falls sich Ihre Geschäfte in den letzen Monaten gut entwickelt haben, ist besonders viel Vorsicht angebracht.

Drohende Umsatz- und Einkommensteuernachzahlungen sorgen anderenfalls für ein böses Erwachen. Warten Sie lieber nicht bis zur nächsten Steuererklärung: Am besten verschaffen Sie sich möglichst bald einen Überblick. Der Beginn des neuen Geschäftsjahres ist ein guter Anlass um regelmäßig Steuerrücklagen kalkulieren zu wollen.

Tipp: Wenn Sie Ihre Buchführung einem Steuerberater oder Buchführungshelfer anvertrauen, lassen Sie sich am besten mindestens einmal im Vierteljahr sagen, wie hoch Ihre Steuerrücklage ungefähr sein sollte. Und gleich noch ein Tipp hinterher: Unsere Steuer-Kollegen haben auf der Website steuersparen.de den Steuerkalender 2017 (PDF, 155 KB) zum Download bereitgestellt. Darin finden Sie sämtliche Steuertermine des Jahres 2017 auf einem Blick.

Drohende Nachzahlungen

Für eine eigenhändige Steuerprognose müssen Sie kein Finanzgenie sein: Neben den laufenden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen verlangt das Finanzamt von Ihnen im Laufe der nächsten Monate…

  • die Umsatzsteuer-Abschlusszahlung für 2016 (= Gesamt-Zahllast minus bereits geleistete Vorauszahlungen) und
  • die Einkommensteuer-Abschlusszahlung für 2016 (= Gesamt-Steuerbelastung minus bereits geleistete Vorauszahlungen).

Hinzu kommen die auf Basis des 2016er Gewinns möglicherweise nach oben angepassten Einkommensteuer-Vorauszahlungen für 2017. Die Gewerbesteuer-Zahlungen müssen die meisten Selbstständigen und Einzelunternehmer nicht berücksichtigen, weil die Gewerbesteuer ganz oder überwiegend mit der Einkommensteuer verrechnet werden kann.

So schätzen Sie Ihre Steuerschuld

Wenn sich gegenüber dem Jahr 2015 keine gravierenden Änderungen in Ihren persönlichen Einkommens- und Lebensverhältnissen ergeben haben, brauchen Sie noch nicht einmal Ihren genauen persönlichen Einkommensteuer-Tarif zu ermitteln: Sie können ruhig einen groben Erfahrungswert aus der Vergangenheit ansetzen (z. B. 15%, 25% oder 30% auf den zu versteuernden Gewinn). Ein Blick in den letzten Steuerbescheid genügt. Und so rechnen Sie:

Steuerrücklagen kalkulieren WISO MeinBüro

Praxistipp: Falls Sie die Steuer- und Buchführungsfunktionen von WISO MeinBüro nutzen, finden Sie die für Ihre laufenden Steuerschätzungen benötigten Zahlenwerte im Arbeitsbereich „Finanzen“ – „Steuer-Auswertungen“ unter…

  • „Einnahmenüberschussrechnung“,
  • „Umsatzsteuer-Voranmeldung“ und
  • „Umsatzsteuererklärung“.

Eine unterjährige Zwischen-EÜR können Sie zudem im Bereich „Finanzen“ – „Rechnungs- und Buchhaltungslisten“ unter „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“ abrufen.

Bitte beachten Sie: Bis zum Eintreffen der Steuerbescheide dürfen Sie Ihre selbst berechnete Steuerrücklage selbstverständlich nach Belieben verwenden. Sie sollten aber dafür sorgen, dass das Geld zum Zahlungstermin zur Verfügung steht. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, parken Sie Ihre Steuerrücklage auf einem separaten Spar- oder Tagesgeldkonto. Das bringt derzeit zwar kaum Zinsen – das Geld ist dafür aber sofort verfügbar, wenn der Steuerbescheid eintrifft.

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