Quicktipp

MeinBüro Quicktipp: Textbausteine anlegen und bestimmten Kunden zuordnen

Unter „Stammdaten > Kleinstammdaten“ legen Sie bei Bedarf für alle Vorgangsarten selbst formulierte „Textbausteine“ an. Und zwar zusätzlich zu den standardmäßigen Einleitungs-, Schluss- und E-Mailtexten von … Briefen, Angeboten und Auftragsbestätigungen, Preisanfragen und Bestellungen Rechnungen, Lieferscheinen, Proforma-Rechnungen und Mahnungen:   Auf diese Weise stehen Ihnen je nach betrieblichem Anwendungskontext auf Knopfdruck einheitliche Formulierungen zur Verfügung. ...
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Fristverlaengerung

Noch keine Umsatzsteuer-ID? Kein Problem!

Selbstständige und Unternehmer, die Lieferungen und Leistungen im EU-Binnenmarkt erbringen oder in Anspruch nehmen, brauchen für die Abwicklung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr). Soweit, so gut. Neu ist, dass die ID seit Inkrafttreten des jüngsten EU-Digitalpaktes zusätzlich an Bedeutung gewonnen hat: Bei der Anmeldung an der Sonderregelung One-Stop-Shop (OSS) wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer abgefragt. Mehr zu den neuen ...
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Kassenhardware

Sicher und einfach: Die neue MeinBüro Kassenhardware

Mit dem Modul Kasse machen Sie aus MeinBüro im Handumdrehen eine virtuelle elektronische Registrierkasse. Mit einem handelsüblichen Windows-PC oder Notebook können Sie Ihre Einnahmen im Ladengeschäft aufzeichnen. Dabei erfasst die Bürosoftware nicht nur Bargeldzahlungen: Auch EC-Cash und Kreditkarten werden unterstützt (z. B. Visa, Eurocard/Mastercard oder American Express). Die Anschaffung spezieller Kassenhardware ist für das Modul ...
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Quicktipp

MeinBüro-Quicktipp: Ausgewählte Positionen aus vorhandenen Vorgängen übernehmen

Beim Anlegen neuer Vorgänge nimmt Ihnen WISO MeinBüro eine Menge Tipp- und Klickarbeit ab: Rechnungsnummer, Liefer- und Rechnungsdaten fügt die Software automatisch ein. Kunden- und Artikeldaten übernehmen Sie per Mausklick aus Ihren Stammdaten. Vorhandene Angebote wandeln Sie einfach in Aufträge, Lieferscheine und Rechnungen um. Dabei berücksichtigt die Software sogar enthaltene Alternativ– und Optional-Positionen. Sie haben ...
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Fristverlaengerung

Fristverlängerungen für EÜR und Steuererklärungen des Corona-Jahres 2020

Steuererklärungen müssen normalerweise „spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres“ abgegeben werden. So steht es in § 149 AO. Der 31. Juli kommt für Sie diesmal viel zu früh? Keine Sorge: Mit den Steuererklärungen für das Corona-Jahr 2020 dürfen Sie sich ausnahmsweise drei Monate länger Zeit lassen: Der Gesetzgeber hat die Abgabefrist für den Veranlagungszeitraum ...
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WISO MeinBüro Web
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