Der Antrag auf Dauerfristverlängerung für die UStVA

Der Antrag auf Dauerfristverlängerung für die UStVA

Wenn Sie nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, müssen Sie regelmäßig Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) abgeben. Auch wenn eine gute Buchhaltungssoftware Sie dabei optimal unterstützt, kann es schon mal stressig werden. Aber mit einem Antrag auf Dauerfristverlängerung können Sie sich wahrscheinlich etwas mehr Luft verschaffen. Wir erklären, wie das geht:

Diese Fristen gelten normalerweise für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

Gründer müssen innerhalb der ersten beiden Jahre ihrer Selbstständigkeit jeden Monat eine Voranmeldung abgeben. Anschließend können Sie auf Antrag zur quartalsweisen Abgabe der UStVA wechseln, es sei denn Ihre Umsatzsteuerzahllast lag im Vorjahr bei über  7.500€.

Fällig ist Ihre monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung immer bis zum 10. Tag des folgenden Monats. Für Dezember 2017 also am 10. Januar 2018. Für Quartalszahler sind die nächsten Termine der 10. Januar 2018, 10. April, 10. Juli, 10. Oktober, 10. Januar 2019 und so weiter.

Hinweis

Bei diesen Fristen nehmen es die Ämter gerne genau. Im Falle einer Verspätung drohen Verspätungszuschläge, Strafzinsen und eventuell sogar ein Bußgeld, sollten sich die Verspätungen wiederholen!

Das ändert sich mit der Dauerfristverlängerung

Mit der Dauerfristverlängerung können Unternehmer (egal ob für jeden einzelnen Monat oder je Quartal) den Abgabetermin um einen Monat nach hinten verschieben. Das wäre dann also der 10. Februar 2018 für die UStVA vom Dezember 2017.

Und um noch bisschen mehr mit Daten zu jonglieren: Fällt ein Abgabetermin nicht auf einen Werktag, zum Beispiel bei Verschiebung per Dauerfristverlängerung vom 10. April auf den 10. Mai 2018 (Christi Himmelfahrt), gilt automatisch der nächste Werktag als Frist. Im Beispiel wäre das der 11. Mai.

Ist Ihre Dauerfristverlängerung einmal “aktiv”, gilt sie auch für die folgenden Kalenderjahre. Später kann sie auf Wunsch auch widerrufen werden.

Wer kann die Dauerfristverlängerung beantragen und was sind eigentlich Sondervorauszahlungen?

Die Dauerfristverlängerung müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt beantragen. Sie brauchen für diesen Antrag keine Begründung, und in aller Regel hat das Finanzamt auch nichts dagegen. Keine Ablehnung gilt dabei automatisch als Genehmigung.

Das Finanzamt wäre nicht das Finanzamt, wenn es nicht auch hier eine klare Frist gäbe. Als Monatszahler müssen Sie Ihren Antrag auf Dauerfristverlängerung spätestens bis zum 10. Februar stellen, damit die Fristverlängerung im laufenden Kalenderjahr gilt. Wer seine Umsatzsteuer-Voranmeldung quartalsweise einreicht, kann sich für diesen Antrag bis zum  10. April Zeit lassen.

Unternehmerinnen und Unternehmer, die jeden Monat “voranmelden”, haben leider einen weiteren Nachteil: Sie müssen, wenn sie die Dauerfristverlängerung in Anspruch nehmen, zum Jahresbeginn eine Sondervorauszahlung leisten. Diese beträgt 1/11 der Vorjahres-Zahllast und soll dem Staat seinen Zinsvorteil bewahren. Wenn Sie gerade frisch gegründet haben, wird der künftigen Umsatz als Berechnungsgrundlage der Sondervorauszahlung geschätzt.

Sie gewinnen also etwas Zeit für die genaue Abrechnung Ihrer Steuereinnahmen, Ihr Geld muss aber trotzdem zeitig beim Fiskus ankommen. Im Dezember dürfen Sie die Sondervorauszahlung wieder als Umsatzsteuer-Erstattung zurechnen, sodass im Grunde nur Geld in und her geschoben wird. Aber für viele Unternehmen kann selbst das durchaus sinnvoll sein.

So stellen Sie den Antrag auf Dauerfristverlängerung

Die Dauerfristverlängerung beantragen Sie auf elektronischem Weg über ELSTER. Besonders einfach geht es mit WISO MeinBüro. Im Bereich “Finanzen” finden Sie den Antrag auf Dauerfristverlängerung sowie die Anmeldung Ihrer Sondervorauszahlung. Das Formular ist mit der Software gekoppelt, sodass Ihre Daten automatisch eingetragen werden und der Antrag schnell erledigt ist – Sie können ihn über die ELSTER-Schnittstelle mit Ihrer elektronischen Signatur versehen und direkt aus MeinBüro ans Finanzamt übermitteln.

Aber wahrscheinlich ist das gar nicht nötig, denn Nutzer von WISO MeinBüro erledigen Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung innerhalb weniger Minuten. Wenn Sie Ihre betrieblichen Einnahmen und Ausgaben in MeinBüro den entsprechenden Buchungs-Kategorien zuordnen, legt das Programm automatisch auch den passenden (Umsatz-)Steuersatz fest.

Dank dieser cleveren Zuordnungsautomatik weiß die Software zu jedem Zeitpunkt, wie hoch Ihre Umsatzsteuereinnahmen während der zurückliegenden Monate waren und wie viel Umsatzsteuer Sie selbst in diesem Zeitraum gezahlt haben. Diese Daten werden dann für die UStVA “gezogen”, sodass Sie das nicht von Hand erledigen müssen. Keine Panik und keine Nachtschichten mehr auf den letzten Drücker.

Sie wollen mehr über das Umsatzsteuer wissen? Hier haben wir viele weitere Informationen für Sie zusammengestellt.

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