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Terminplanung Steuer und Sozialversicherungstermine

Alle Steuer- und Sozialversicherungstermine 2018

Wer fällige Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht pünktlich bezahlt, muss mit Säumniszuschlägen und Strafzinsen rechnen. Finanzämter und Sozialversicherungsträger kennen bei verspäteten Zahlungen kein Pardon. Mehr noch: Bereits die verspätete Übermittlung von Steuererklärungen, Anmeldungen und Verletzung sonstiger Meldepflichten kann unerfreuliche Nebenwirkungen haben – und sei es „nur“, dass die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung steigt.

Das muss nun wirklich nicht sein: Mitte Januar ist ein perfekter Zeitpunkt, alle betrieblichen und privaten Melde- und Zahltermine in den Jahreskalender einzutragen.
Wir zeigen Ihnen den praktischen, tabellarischen Überblick der Melde- und Vorauszahlungstermine der wichtigsten Steuerarten und Sozialversicherungsbeiträge des Jahres 2018:

Steuertermine im Jahr 2018

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Möglichkeit einer Dauerfristverlängerung der Umsatzsteuervoranmeldung nutzen, verschieben sich Melde- und Zahlungstermine um jeweils einen Monat nach hinten.

Praxistipp: Falls Sie eine kalendarische Anzeige bevorzugen, empfehlen wir den beliebten Terminkalender unserer Kollegen von steuernsparen.de:

Kalender steuernsparen.de

Dort können Sie die Terminsammlung auch im iCS-Format („iCalendar Standard“) herunterladen und anschließend ganz bequem in Outlook- oder andere Kalender übernehmen.

Wichtig: Die Steuererklärungen für das Vorjahr sind in 2018 noch einmal bis Ende Mai fällig. Mit Unterstützung eines Steuerberaters dürfen Sie sich bis zum Jahresende Zeit lassen. Hintergrund: Zwar sieht § 149 Abgabenordnung bereits vor, dass Steuererklärungen erst „spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres“ abgegeben werden müssen (mit Steuerberater erst Ende Februar des übernächsten Jahres!).

Die vielerorts bereits für 2018 angekündigte Verschiebung der Steuer-Deadline auf den 31. Juli gilt jedoch erst für „Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen“. Darauf hat das Bundesfinanzministerium Anfang Januar noch einmal ausdrücklich in einem BMF-Schreiben hingewiesen. Lassen Sie sich also nicht verwirren: Die obligatorische Juli-Deadline greift definitiv frühestens im Jahr 2019!

Falls Sie keinen Steuerberater haben und es im Mai terminlich eng wird, sollten Sie auf keinen Fall auf Tauchstation gehen! Sprechen Sie mit dem Finanzamt: Eine Verlängerung der Abgabefrist um ein paar Wochen oder Monate ist meist kein Problem. Begründungen oder gar Rechtfertigungen sind normalerweise nicht erforderlich. Oft reicht schon ein einfaches Telefonat.

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