Neuigkeiten aus der Welt der Steuern

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Steuerreform: Milliarden-Entlastung für Familien und Arbeitnehmer geplant. Die Spitzen von CDU/CSU und SPD haben sich auf Eckpunkte einer umfassenden Einkommensteuerreform geeinigt. Was kommt?

Steuerreform beschlossen: Das ändert sich ab 2027

Ziel ist es, vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien um insgesamt rund 10 Milliarden Euro pro Jahr zu entlasten.

Das ist zur Entlastung geplant

  • ein höherer Grund– und Kinderfreibetrag,
  • mehr Kindergeld,
  • ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie
  • Änderungen am Einkommensteuertarif, um die Steuerbelastung für viele Beschäftigte zu senken. Eine vierköpfige Familie mit 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen soll laut Bundesregierung jährlich um mehr als 600 Euro entlastet werden.

Höhere Steuern für Spitzenverdiener

  • Der 45-Prozent-Steuersatz soll bereits ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen.
  • Ab 280.000 Euro ist zudem ein neuer Steuersatz von 47 Prozent geplant.

Weitere Maßnahmen

  • Minijob: Der Pauschalsteuersatz soll von 2 auf 5 Prozent steigen.
  • Handwerkerleistungen: Die steuerliche Absetzbarkeit wird eingeschränkt. Ab 2027 sinkt die Steuerermäßigung von 20 auf 15 Prozent und wird auf maximal 900 Euro im Jahr begrenzt (bisher: maximal 1.200 Euro).
  • Sonn- und Feiertagszuschläge: Die Obergrenze für den steuerlich begünstigten Zuschlag soll erhöht werden.
  • Abfindungen: Für Abfindungen bei einem schnellen Jobwechsel sind steuerliche Vorteile vorgesehen.

 

  • Ausblick: Bis Herbst 2026 will die Bundesregierung außerdem ein Steuervereinfachungsgesetz mit weiteren Maßnahmen vorlegen.

Mehr Geld für 21 Millionen Rentner 

Renten steigen ab Juli um 4,24 Prozent. Bei 1.000 Euro Rente entspricht das rund 42 Euro zusätzlich im Monat. Die Anpassung folgt der positiven Lohnentwicklung. 

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung zur Rentenerhöhung beschlossen. Dadurch steigt der Rentenwert von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Das Rentenniveau bleibt zudem bis 2031 stabil bei mindestens 48 Prozent. Für eine Standardrente mit 45 Beitragsjahren ergibt sich ein Plus von knapp 78 Euro monatlich. Die Zustimmung des Bundesrats gilt als Formsache. 

Wichtig: Die Erhöhung erfolgt automatisch – kann aber deine Steuerlast erhöhen. 

Einsprüche gegen Steuerbescheide lohnen sich

Das Bundesfinanzministerium hat neue Zahlen veröffentlicht: Fast 6 Millionen Einsprüche wurden 2024 bei den Finanzämtern eingelegt. Und das Beste: Ein großer Teil war erfolgreich. Von etwa 4,1 Millionen erledigten Einsprüchen hat das Finanzamt in rund 68 Prozent der Fälle den Steuerbescheid geändert und den Steuerzahlern recht gegeben. In fast 7 von 10 Fällen korrigiert das Finanzamt den Bescheid zugunsten der Steuerzahler.

Für dich heißt das: Es kann sich wirklich lohnen, deinen Steuerbescheid ganz genau zu prüfen. Fehler oder fehlende Angaben können schnell mehrere hundert Euro Unterschied machen. Mit WISO Steuer kontrollierst du deinen Bescheid Schritt für Schritt und erfährst sofort, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

👉 Lies hier, wie du deinen Steuerbescheid richtig prüfst:

Achtung, Steuerbetrug: Übersicht aktueller Betrugsmaschen

Immer wieder gibt es Meldungen über Betrugsversuche im Namen der Finanzverwaltung. Besonders rund um die Steuererklärung nutzen Kriminelle gefälschte E-Mails, SMS oder Webseiten, um persönliche Daten abzugreifen oder Zahlungen zu erzwingen. In dieser Übersicht findest du aktuelle Warnungen zu bekannten Betrugsmaschen – damit du verdächtige Nachrichten rechtzeitig erkennst und dich schützen kannst.

Wichtig: Das Finanzamt fordert niemals per E-Mail, SMS oder Telefon zur Zahlung oder zur Preisgabe persönlicher Daten auf.

Aktuelle Warnungen

Aktuell warnt die Verbraucherzentrale vor einer Phishing-Welle im Namen von ELSTER. Die gefälschten E-Mails tragen den Betreff „Ihr elektronischer Steuerbescheid für 2026 ist abrufbar“ und behaupten, ein Bescheid mit Steuerguthaben liege für dich bereit. Über einen Link sollst du eine angebliche Prüfung durchlaufen oder deine IBAN „bestätigen“, um die Auszahlung freizuschalten. Tatsächlich sollen so deine Zugangs- und Bankdaten abgegriffen werden.

So erkennst du die Fakes

  • Der Betreff nennt das Jahr 2026 – aktuell werden aber die Erklärungen für 2025 bearbeitet. Ein „Bescheid für 2026″ ergibt zeitlich keinen Sinn.
  • Allgemeine Anrede ohne deinen Namen.
  • Fragwürdige Absenderadresse, die nur auf den ersten Blick offiziell wirkt.
  • Aufforderung, über einen Link Daten oder deine IBAN einzugeben.
  • Zeitdruck, etwa die Drohung, „offene Transaktionen“ zu stornieren.

So solltest du reagieren:

  • Klicke keine Links und öffne keine Buttons in der E-Mail.
  • Gib keine persönlichen Daten und keine Bankverbindung ein.
  • Verschiebe die Nachricht direkt in den Spam-Ordner bzw. lösche sie.
  • Rufe deinen Steuerbescheid ausschließlich über das offizielle ELSTER-Portal ab – Adresse selbst im Browser eingeben, nie über die Mail.

Wichtig: Das Finanzamt verschickt keine Steuerbescheide per E-Mail und auch keine Mails mit Anmelde-Button. Du erhältst höchstens den kurzen Hinweis, dass in deinem ELSTER-Postfach eine Nachricht bereitliegt – abrufbar nur nach Login im echten Portal.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) warnt aktuell vor mehreren Betrugsversuchen im Namen von Behörden. Kriminelle verschicken gefälschte Briefe und E-Mails, um an Geld oder persönliche Daten zu gelangen.

Besonders häufig taucht derzeit ein angebliches Schreiben des BMF mit dem Titel „Formal Notice of Final Statutory Tax Clearance Requirement and Reinstatement Assurance“ auf. Empfänger sollen rund 550 Euro zahlen, um eine angebliche Kontosperrung aufzuheben. Das Schreiben ist gefälscht.

Außerdem kursieren:

  • gefälschte E-Mails zu angeblich nicht zustellbaren Steuererstattungen,
  • Schreiben mit vermeintlichen Anlageangeboten im Namen des Bundesfinanzministers,
  • falsche Zahlungsaufforderungen mit Bankverbindungen der Bundeskasse,
  • sowie Fake-Schreiben im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

So solltest du reagieren 

  • Öffne keine verdächtigen Anhänge oder Links.
  • Leiste keine Zahlungen aufgrund solcher Schreiben oder E-Mails.
  • Gib keine persönlichen Daten oder Bankdaten weiter.
  • Prüfe Absender und Inhalte genau.
  • Kontaktiere im Zweifel direkt die zuständige Behörde.

Wichtig:  Behörden fordern sensible Daten oder Zahlungen nicht überraschend per E-Mail an.

Derzeit wird verstärkt eine betrügerische E-Mail versendet, die vermeintlich von ELSTER stammt. Unter dem Betreff „Amtliche Benachrichtigung zur Steuererstattung“ behauptet das Schreiben, eine Rückerstattung sei für dich vorgesehen. Über einen Button „Validierung starten“ sollst du deine aktuellen Bankdaten bestätigen und damit die Auszahlung „freischalten“. Tatsächlich handelt es sich um eine Phishing-Masche, mit der Kriminelle deine sensiblen Kontoinformationen abfangen wollen.

 

So erkennst du die Fakes

  • Der Absender verwendet keine offizielle ELSTER-Adresse, sondern von einem gewöhnlichen Anbieter.
  • Es wird zur schnellen Eingabe von Bankdaten aufgefordert („Validierung Ihrer aktuellen Bankdaten notwendig“).
  • Offizielle Behörden würden nie per E-Mail die Bankverbindung bestätigen lassen oder Rückerstattungen ankündigen.
  • Rechtschreib- und Grammatikfehler sind häufig vorhanden sowie ein externer Link („mendylscourt.com“).

So solltest du reagieren:

  • Klicke keine Links und öffne keine Buttons in solchen E-Mails.
  • Gib keine persönlichen Daten, insbesondere keine Konto- oder Kreditkartendaten, weiter.
  • Lösche die Nachricht sofort aus deinem Postfach.
  • Bei Unsicherheit: Kontaktiere dein zuständiges Finanzamt telefonisch oder über das offizielle Portal.
  • Speichere Belege (zum Beispiel Screenshot) und melde den Vorfall der Polizei oder einer Verbraucherschutzstelle.

Wichtig: ELSTER oder dein Finanzamt fordert niemals per E-Mail zur Bestätigung von Bankdaten oder Steuererstattungen auf – offizielle Nachrichten erhältst du ausschließlich über das gesicherte Portal nach dem Login.

Aktuell ist eine gefälschte E-Mail im Umlauf, die sich auf das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ bezieht. Der Absender nennt sich „Michael Weber, Fachdienst Leistungsbearbeitung“. Unter dem Vorwand einer „notwendigen Bestätigung der Steuerdaten“ sollen Empfänger auf einen Link klicken und persönliche Angaben übermitteln.

Die Nachricht wirkt offiziell, führt jedoch zu einer betrügerischen Website („mendylscourt.com“), über die sensible Daten abgegriffen werden sollen.

 

So solltest du reagieren:

  • Klicke keine Links an und öffne keine Anhänge.
  • Gib keine persönlichen Daten ein.
  • Lösche die Nachricht umgehend.
  • Melde den Betrugsversuch an dein zuständiges Finanzamt oder an die Polizei.
Die Thüringer Finanzverwaltung warnt vor einer aktuellen Phishing-Welle: Betrüger versenden täuschend echte E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern. Darin werden Steuerpflichtige aufgefordert, ihre Steuer-Identifikationsnummer über einen Link einzugeben – verbunden mit dem Versprechen einer Rückzahlung. Tatsächlich handelt es sich um eine Betrugsmasche, mit der sensible Daten abgegriffen oder Schadsoftware eingeschleust werden soll.

So solltest du reagieren:

Die Täter nutzen täuschend echte Webadressen, hinter denen sich Fälschungen verbergen. Deshalb gilt: Keine Links anklicken, keine Daten eingeben und im Verdachtsfall die Polizei informieren.

Wichtig: Das Bundeszentralamt für Steuern fordert solche Angaben niemals per E-Mail. Die Steuer-ID wird bereits kurz nach der Geburt vergeben, sodass der Behörde die Daten ohnehin vorliegen.

Aktuell kursieren erneut gefälschte E-Mails im Namen von Finanzamt, ELSTER oder dem Bundeszentralamt für Steuern. Betrüger locken mit angeblichen Steuererstattungen oder drohen mit Ermittlungen, um an persönliche Daten und Bankinformationen zu gelangen.

So erkennst du die Fakes

  • Absender wirken echt („noreply@Elster.de“), stammen aber bei genauer Prüfung von fremden Adressen.
  • Versprochen wird eine schnelle Rückzahlung oder es wird mit Ermittlungen gedroht.
  • Enthalten sind Buttons oder Links zur „Datenprüfung“.

Wichtig: Niemals klicken!

Echte Finanzämter oder ELSTER fordern nie per Mail persönliche Angaben, Bankdaten oder Passwörter an. Auch Anhänge und Buttons gehören nicht zu offiziellen Nachrichten. Wer unsicher ist, sollte sich ausschließlich im offiziellen ELSTER-Portal einloggen.

👉 Tipp: Klicke auf den angezeigten Absendernamen, um die komplette E-Mail-Adresse zu sehen. Meist verrät sich der Betrug sofort.

Kriminelle verschicken aktuell E-Mails, die scheinbar vom Bundeszentralamt für Steuern stammen. Versprochen wird eine Steuerrückerstattung, die angeblich über ein verlinktes Formular beantragt werden kann.

Doch Vorsicht: Der Link führt auf ein gefälschtes Portal, das Bank- oder Kreditkartendaten abfischen soll.

So erkennst du die Fakes

  • Das BZSt kündigt Erstattungen niemals per E-Mail an.
  • Persönliche Daten wie Kontoverbindungen werden auf diesem Weg nicht abgefragt.

Wichtig: Klick auf keinen Fall auf den Link! Gib keine Daten ein – und lösch die Mail sofort!

Betrüger verschicken aktuell im Namen des Finanzamts Textnachrichten per SMS. Darin wird die Zahlung vermeintlicher Steuerschulden gefordert.

Die SMS haben folgende oder ähnliche Inhalte:

„Ihre offene Forderung mit der Nummer R110285 wurde trotz mehrerer Mahnungen nicht beglichen. Am (Datum) wird der Gerichtsvollzieher die vorsorgliche Pfändung Ihres Hausrates vornehmen. Sie können das Pfändungsverfahren vermeiden, indem Sie den offenen Betrag sofort über Ihren Zahlungslink bezahlen.“

oder

„FINANZAMT Sie haben einen Ausstehenden Betrag (FZ100329832) Bezahlen Sie bis 25.06.2024, um zusätzliche Kosten zu vermeiden: Finanzamt2024.info“

Wichtig: Dein Finanzamt fordert dich niemals per E-Mail, SMS oder Telefon zur Zahlung oder Herausgabe von Informationen auf. Sei daher bei unerwarteten Nachrichten im Namen eines Finanzamts immer äußerst vorsichtig.

So solltest du reagieren

  • Reagiere nicht auf verdächtige Nachrichten
  • Gib keine persönlichen Daten per SMS weiter
  • Klicke keine Links an
  • Vermeide es, Nachrichten von Nummern zu beantworten, die du nicht kennst
  • Bei Zweifeln: Nimm direkt Kontakt zu deinem zuständigen Finanzamt auf

Mehr Infos liest du auf der Seite des Finanzministeriums des Landes Hessen.

 

Die 10 besten Tipps für die Steuer 2025 

Die reguläre Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endete am 31. Juli 2026. Wenn du sie noch nicht abgegeben hast, solltest du das schnellstmöglich nachholen, um Strafen vom Finanzamt zu vermeiden.

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Damit die Steuererklärung möglichst viel einbringt, haben wir die besten Spartipps aus unserem Ratgeber für dich zusammengestellt:

  1. 🚗 Pendlerpauschale – Entfernungskilometer clever abrechnen 
  2. 🧹 Haushaltsnahe Dienstleistungen – Handwerker & Co. absetzen 
  3. 🏠 Homeoffice & Arbeitszimmer – So macht sich das Arbeiten daheim bezahlt 
  4. 🥪 Verpflegungsmehraufwand – Pauschalen bei Dienstreisen nutzen 
  5. 👶 Kinderbetreuungskosten – Eltern können richtig sparen 
  6. 📦 Umzugskosten – Wenn der Job den Wohnort wechselt 
  7. 🌐 Internet- und Telefonkosten – Berufliche Nutzung anteilig absetzen 
  8. 💊 Krankheitskosten – Was als außergewöhnliche Belastung zählt 
  9. 🧳 Reisekosten – Fahrten, Übernachtungen & Verpflegung bei Dienstreisen 
  10. ❤️ Spenden – Gutes tun und Steuern sparen 

 

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