Originalbeleg verlegt beziehungsweise weggeworfen? Oder erst gar keinen erhalten? Kein Problem: Mit unserer Vorlage ist einfach und schnell ein Eigenbeleg als Notfallersatz geschaffen – das spart eine Menge Steuern bei der Steuererklärung.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Mit dem Eigenbeleg kannst du abhanden gekommene Belege im Notfall ersetzen
- Es gibt aber keinen rechtlichen Anspruch, dass der Eigenbeleg anerkannt wird
- Für viele Ausgaben kannst du Pauschalen nutzen – ganz ohne Beleg
- Du findest hier eine Vorlage für Eigenbelege zum Download
Wofür gibt es den Eigenbeleg?
Mit vielen Ausgaben kannst du bei der Steuererklärung sparen. Vor allem, wenn du Kosten im Zusammenhang mit deinem Beruf hattest. Dazu zählt beispielsweise der neue Laptop oder Monitor für das Homeoffice, oder die Fachzeitschrift. Auch gebraucht gekaufte Arbeitsmittel fallen darunter.
Grundsätzlich benötigst du natürlich einen Beleg für das Finanzamt. Hast du aber keine offizielle Rechnung, kann ein Eigenbeleg helfen.
Was ist ein Eigenbeleg?
Seit ein paar Jahren gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. So musst du nicht mehr alle Rechnungen, Kassenbons & Co. mit der Steuererklärung einreichen. Aber es kann sein, dass du einen Brief vom Finanzamt bekommst, in dem Nachweise für deine Ausgaben angefordert werden. Und dann bist du auch dazu verpflichtet, diese Nachweise einzureichen oder die Ausgaben werden dir möglicherweise sogar gestrichen.
Was aber kannst du tun, wenn du den Kassenbon verlegt oder weggeworfen hast? Oder wenn du erst gar keinen bekommen hast?
Selbsthilfe ist angesagt
Hilf dir selbst und erstelle einen Eigenbeleg. So kannst du dir trotzdem das Geld vom Finanzamt zurückholen. Du schreibst auf diesem Eigenbeleg alle Angaben, die du sonst von Rechnungen und ähnlichen Dokumenten kennst:
- Zahlungsempfänger
- Zahlungsdatum
- Betrag
- Beschreibung der Ausgaben
- Datum und eigene Unterschrift
Zusätzlich beschreibst du kurz, warum du den Eigenbeleg erstellt hast. Je genauer du bist, desto besser stehen die Chancen, dass dir die Ausgaben anerkannt werden. Am besten ist es, wenn du die Ausgaben zusätzlich mit einem Bankauszug beweisen kannst.
Kein rechtlicher Anspruch trotz Eigenbeleg
Vorlage herunterladen
Hier findest du eine Vorlage für einen Eigenbeleg zum Download: Eigenbeleg-Muster
Rechnungen einfach per Foto in die Steuer einfügen
Für welche Fälle gibt es den Eigenbeleg?
Der Eigenbeleg ist ein Notbeleg. Für äußere Umstände, die es dir unmöglich machen, einen Beleg vorzulegen, kannst du die Notlösung nutzen. Aber: Lass es nicht zur Gewohnheit werden. Dann wirst du Schwierigkeiten dabei haben, dass das Finanzamt die Ausgaben akzeptiert.
Abhanden gekommene Quittungen
Du hast den Beleg versehentlich weggeworfen, deine Tasche oder dein Portemonnaie wurden gestohlen oder der Tankbeleg ist in der Sonne verblasst.
Verweigerte Ausstellung von Belegen
Du hast bei der Zahlung keinen Beleg ausgestellt bekommen. Das kann passieren, wenn du eine Taxifahrt im Ausland machst, ein Schnäppchen am Flohmarkt oder bei Ebay von einer Privatperson machst.
Automaten ohne Belegausgabe
Zum Beispiel bei Parkuhr, Internet-Automaten, Waschanlage, Münzkopierer, Automaten zur Gepäckaufbewahrung und Mautgebühren.
Trinkgelder
Wie etwa bei der Nutzung kostenlose Garderobe, Gepäckträger, Kaffeekasse oder Mitfahrgelegenheit.
Viele Ausgaben auch ohne Beleg möglich
In der Steuerwelt gibt es einige Ausgaben, die durch Pauschalen oder die sogenannten Nichtbeanstandungsgrenzen abgedeckt werden. So bekommst du automatisch einen bestimmten Betrag angerechnet, ohne Nachweise vorlegen zu müssen. Welche sind das?
Können Unternehmer Eigenbelege nutzen?
Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus. In diesem Fall kannst du deine Ausgaben mittels Eigenbelegen generell nicht nachweisen. Stattdessen kannst du den gesamten Bruttobetrag als Betriebsausgabe behandeln.
Verlust von Quittungen & Co. vorbeugen
Besser als einen Eigenbeleg auszustellen ist es natürlich, den Originalbeleg zu haben. Damit er dir nicht abhandenkommt, kannst du den Steuer-Scan nutzen. Fotografiere deinen Beleg direkt mit dem Smartphone ab, wenn du ihn bekommst. So ist er nicht nur online gespeichert und geht dir nicht verloren, sondern wird auch noch automatisch in deine Steuererklärung übernommen. So sparst du dir doppelt so viel Arbeit!
FAQ: Eigenbeleg für die Steuererklärung
Was gehört auf einen Eigenbeleg?
Wann muss ein Eigenbeleg erstellt werden?
Wie hoch darf der Eigenbeleg sein?
Ist der Kontoauszug ein Eigenbeleg?
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