Versicherung

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Welche Versicherungen brauchen Selbstständige wirklich?

Die Versicherungsbranche investiert viel Geld in Marketing. Trotzdem geht es den meisten Selbstständigen wie vielen Verbrauchern: Sie sorgen für eine Grundausstattung an Versicherungen und hoffen, damit für den Ernstfall vorgesorgt zu haben. Den genauen Deckungsumfang der eigenen Policen kennt kaum jemand.

Sicher: Kleinere Unternehmen und Freelancer brauchen kein Risikomanagement im Stil eines Konzerns. Aber es lohnt sich, den Umgang hiermit bewusst anzugehen. Dazu gehört ein Überblick, welche Risiken das eigene Geschäft tatsächlich bedrohen, wie hoch deren Wahrscheinlichkeit ist und welche Schäden drohen.

Eine kleine Übung: Lassen Sie ruhig einmal Ihre Fantasie spielen und überlegen, welche Szenarien im schlimmsten Fall eintreten können:

  • Hacker verschlüsseln mit Ransomware Ihre Firmendaten und fordern Lösegeld.
  • Ein Rohrbruch überschwemmt Ihr Lager: Sie müssen alle Bestände neu beschaffen und können erst nach Wochen wieder liefern.
  • Nach einem Einbruch in die Büroräume müssen Sie teure Technik ersetzen.
  • Ein frustrierter Mitarbeiter sabotiert Ihre Kundendatenbank sowie Produkte, die ausgeliefert werden sollen.
  • Ein unzufriedener Kunde fordert Schadenersatz, weil er durch Ihre Beratung Geld verloren hat.

Welches Szenario wäre „nur“ ärgerlich, wo wären der Jahresgewinn oder sogar die Existenz in Gefahr?

Mit welchen Risiken können Sie leben? Wie viel Geld ist es Ihnen wert, ein bestimmtes Risiko abzusichern? Zugegeben: Die Bereitschaft, mit Risiken zu leben, ist bei Selbstständigen und Unternehmern unterschiedlich ausgeprägt. Ungeachtet dessen lassen sich verallgemeinerbare Kriterien für Nutzen und Sinnhaftigkeit von Versicherungen benennen.

Grundsätzlich gilt: Eine Versicherung …

  • ersetzt die unvorhergesehenen und auf einen Schlag anfallenden Kosten eines Schadenereignisses
  • durch planbare, leichter zu finanzierende und als Betriebsausgaben absetzbare Versicherungsprämien.

Entscheidend ist deshalb, dass die Versicherungsprämien zur Höhe und zur Wahrscheinlichkeit eines Schadens passen. Und dass der Versicherer die versprochenen Leistungen im Schadensfall auch tatsächlich erbringt!

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Stolperfallen bei Versicherungen

Durch falsche Auswahl der Deckung können Versicherungsnehmer auf mehrere Arten Geld verlieren:

  • Sind vorhandene Risiken im Versicherungsvertrag nicht eingeschlossen, gibt es im Schadensfall kein Geld.
  • Sind nicht vorhandene Risiken miteingeschlossen, werden Prämien fällig, ohne dass es zum Schadensfall kommen kann.
  • Sind vorhandene Risiken doppelt versichert, d. h. Bestandteil zweier Versicherungen, zahlt man ebenfalls zu viel an Prämie. Die Versicherer teilen sich einen anfallenden Schaden nur, es gibt keine doppelte Auszahlung!

Wohlgemerkt: Für die Versicherer ist all das überhaupt kein Problem, im Gegenteil.

Eine weitere Falle verbirgt sich in den sogenannten Sublimits: Dann ist laut Versicherungsvertrag ein bestimmtes Schadensereignis nur mit einem Teil der vollen Versicherungssumme gedeckt. So kann etwa die Versicherungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung bei drei Millionen Euro liegen, für Schäden an gemieteten Maschinen gibt es jedoch maximal 400.000 Euro. Sublimits, die sich im Kleingedruckten verbergen, verleiten schnell zu einem falschen Gefühl der Sicherheit.

Speziell bei Sachversicherungen gibt es zudem die Gefahr der Unter- oder Überversicherung. Dabei ist der Wert der versicherten Sache deutlich niedriger oder höher als die Versicherungssumme.

  • Bei Unterversicherung zahlen die Versicherer in der Regel nur für den Anteil am Schaden, der dem Verhältnis der Versicherungssumme zum korrekten Versicherungswert entspricht.
  • Bei Überversicherung zahlt der Versicherungsnehmer unverhältnismäßig hohe Prämien. Denn im Schadensfall leistet die Versicherungsgesellschaft nur bis zur Höhe des tatsächlichen Versicherungswerts. Eine bewusste Überversicherung kann sogar zu Betrugsvorwürfen führen.

Versicherungsarten

Versicherungen gibt es grundsätzlich in drei Formen:

  • betriebliche Sachversicherungen (z. B. Feuer- und Maschinenversicherungen),
  • personenbezogene Versicherungen (wie Kranken- oder Lebensversicherungen) sowie
  • Vermögensversicherungen (wie die Haftpflichtversicherung).

Viele Versicherungsprodukte bündeln unterschiedliche Versicherungsarten: Eine Vollkasko-Kfz-Versicherung schützt vor Vermögenseinbußen durch Schadenersatzforderungen ebenso wie vor Sachschäden am eigenen Fahrzeug.

1. Betriebliche Standardabsicherung gegen Sachschäden 

  • Elektronik- und Maschinenversicherungen sind Sachversicherungen für betriebliche Investitionsgüter. Wenn ein Dentallabor in einen teuren Scanner mit modernster Fräs- und Schleifeinheit investiert hat, soll eine Havarie des Geräts nicht das Jahresergebnis verhageln. Wichtig: Versicherer unterscheiden genau zwischen elektronischen Anlagen, Maschinen (auch mit digitaler Steuerung) und IT-Geräten.
  • Inhaltsversicherungen sind für Gewerberäume in etwa das, was eine Hausratversicherung für die Privatwohnung ist. Sie übernehmen Schäden an Einrichtung, Ausstattung und Lagerbeständen, die durch Sturm, Hagel, Feuer, Leitungswasser und Einbruch entstehen. Als zusätzliche Option gibt es eine Allgefahrendeckung, die auch noch nicht absehbare Schadensursachen umfasst. Oft ist auch ein Teil der Kosten mit abgedeckt, der sich durch die anschließende Betriebsunterbrechung ergibt.
  • Feuerversicherungen und Gebäudeversicherungen schützen vor Schäden an Immobilien. Diese Versicherungen sind für Eigentümer von gewerblich und teilgewerblich genutzten Immobilien sinnvoll.

2. Betriebliche Standardabsicherung gegen Vermögensschäden

  • Betriebsunterbrechungsversicherungen versichern den Ertragsausfall, der sich zum Beispiel durch Feuer, Einbruchschäden, Maschinenschäden oder auch Vandalismus ergibt. Im Gegensatz zur Sachversicherung decken sie nicht den Sachschaden, sondern die Ausgaben, die trotz der Betriebsunterbrechung weiterlaufen (Löhne, Gewerbemieten) oder auch entgangene Einnahmen und Umsatzeinbußen. Die Höchsthaftdauer variiert.
  • Betriebshaftpflichtversicherungen übernehmen Sach- und Personenschäden sowie Folgeschäden, für die das Unternehmen aus Betriebsgefahr haftet und deshalb Schadenersatz leisten muss: etwa, wenn die teure Antiquität eines Kunden bei der Restaurierung aufgrund eines Maschinenfehlers Schaden nimmt, oder wenn ein Kunde in der Werkstatt verletzt wird.
  • Produkthaftpflichtversicherungen schützen vor Schadensersatzforderungen aufgrund mangelhafter Produkte einschließlich fehlender oder falscher Produktinformationen. Garantie- und Gewährleistungspflichten decken sie jedoch nicht ab.
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen Berufshaftpflichtversicherungen schützen vor Schadensersatzansprüchen, weil Kunden, Klienten oder Mandanten einen finanziellen Schaden erlitten haben. Berufshaftpflichtversicherungen decken echte Vermögensschäden ab, die keine Folge von Sach- oder Personenschäden sind. Typische Beispiele sind Verluste durch Fehlberatung oder eine PR-Kampagne mit groben inhaltlichen Fehlern, die für den Kunden zu einem Umsatzeinbruch führt. Für manche Berufe ist eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht, so für Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte und Architekten.
  • Vertrauensschadenversicherungen decken die Schäden des Unternehmens, wenn ein Mitarbeiter oder eine andere Vertrauensperson vorsätzlich unerlaubte Handlungen begeht, zum Beispiel Geld veruntreut oder Betriebsgeheimnisse verkauft.
  • Rechtsschutzversicherungen bezahlen Anwalts- und Gerichtskosten im Fall eines Rechtsstreits. In vielen Fällen gilt das nur, wenn der Selbstständige selbst in Anspruch genommen oder verklagt wird. Außerdem variieren die Rechtsgebiete, die abgedeckt sind.
  • Kreditversicherungen sind ein Finanzinstrument: wird die versicherte Forderung nicht beglichen, springt der Versicherer ein.

Sonderfall: Cyber-Versicherungen

Cyber-Policen schützen Unternehmen als Querschnittsversicherungen vor digitalen Gefahren: Sie übernehmen Schäden, die durch Hacker und Trojaner verursacht werden, und zwar neben den Sachschäden auch die oft beträchtlichen Schadenersatzansprüche von geschädigten Dritten, die Kosten für die Wiederherstellung der Systeme und den Ertragsausfall. Außerdem bieten viele Versicherer im Schadensfall schnelle Nothilfe durch IT-Experten an.

Mittlerweile sind Cyber-Versicherungen als Ergänzung zur IT-Sicherheit grundsätzlich sinnvoll, u. a. aufgrund der Gefahr von Ransomware (Erpressungstrojanern). Vor Abschluss sollte man die Versicherungsbedingungen genau vergleichen.

Persönliche Versicherungen

  • Managerhaftpflichtversicherungen (D&O-Policen) schützen Geschäftsführer, wenn sie aufgrund von Versäumnissen der von ihnen geführten Gesellschaft schadenersatzpflichtig werden, zum Beispiel für pflichtwidrige Zahlungen trotz Überschuldung.
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen sind für Selbstständige besonders wichtig, wenn sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen und damit auch nicht von der – ohnehin nicht ausreichenden – gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente profitieren.
  • Krankenversicherung ist auch für Selbstständige bekanntlich Pflicht. Neben den Behandlungskosten sollte auch der Verdienstausfall bei Krankheit abgedeckt sein (Krankentagegeldversicherung, Krankengeld-Zusatzversicherung)
  • Altersvorsorge kann ebenfalls über Versicherungen geregelt werden, das ist aber eine Frage der individuellen Gegebenheiten.

Lektüretipp: Mit dem Sonderfall einer Versicherung gegen Auftragsflauten beschäftigt sich der MeinBüro-Blogbeitrag „Lohnt sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?

Keine Versicherung ohne Beratung abschließen

Betriebliche Versicherungen werden vor allem über drei Vertriebswege verkauft:

  • über Versicherungsagenten, die an eine bestimmte Gesellschaft gebunden sind und nur deren Produkte vertreiben.
  • über Online-Plattformen, die auch für betriebliche Versicherungen an Bedeutung gewinnen, aber bei denen die Angebote oft standardisiert und die Beratungsmöglichkeiten oft einschränkt sind, und
  • über Versicherungsmakler: sie erhalten ihre Courtage vom Versicherer, Klient ist jedoch der Versicherungsnehmer. Makler sind gesetzlich verpflichtet, die Interessen des Versicherungsnehmers wahrzunehmen, Angebote unterschiedlicher Versicherer einzuholen, sie dem Klienten zur Auswahl vorzulegen und ihn zu beraten. Seriöse Versicherungsmakler nehmen diese Rolle und ihren Beratungsauftrag ernst.

Wirklich neutrale Beratungen ganz ohne Verkaufs- oder Vermittlungsabsichten schließlich bieten nur Versicherungsberater. Sie dürfen keine Provisionszahlungen von den Versicherungsunternehmen annehmen. Versicherungsberater erhalten stattdessen von ihren Mandanten ein zuvor ausgehandeltes Honorar. Solche Beratungshonorare sind bei lang laufenden Versicherungsverträgen mit hohen Prämien oft gut angelegtes Geld!

Weiterführende Lektüre:

Im MeinBüro Blog finden Sie viele weitere Informationen rund um die Themen Recht, Steuern und Versicherungen – wie zum Beispiel diese:

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