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Wie buche ich Privateinlagen richtig?

Wie buche ich Privateinlagen richtig?

Wie buche ich Privateinlagen richtig, fragen Sie sich? Gehört haben Sie die Begriffe Privateinlage oder Privatentnahme sicher schon oft. Doch was bedeuten sie eigentlich? Darf jeder private Einlagen beziehungsweise Entnahmen durchführen? Und vor allem: wie werden sie richtig verbucht? Diese Fragen möchten wir in unserem Beitrag beantworten.

Was sind eigentlich Privateinlagen und Privatentnahmen?

Als Unternehmerin oder Unternehmer wollen (oder müssen) Sie manchmal sehr kurzfristig über gewissen Geldmengen verfügen. Etwa, wenn sich eine gute Gelegenheit für einen Einkauf ergibt.

Doch nicht immer stehen Ihnen ausreichende Mittel aus Ihrer Betriebskasse zur Verfügung. Sie bezahlen also privat – in diesem Fall spricht man von einer Privateinlage. Eine solche liegt generell vor, wenn Sie Geld, Waren oder Erzeugnisse aus Ihrem privaten Vermögen in das der Firma überführen.

Privatentnahmen wiederum sind genau das Gegenteil. Hier entnehmen Sie Geld, Waren oder Erzeugnisse der Firma, um diese privat zu nutzen.

Wichtig: Sowohl beim Buchen der Privateinlagen als auch beim Buchen der Privatentnahmen wird das Eigenkapital berührt. Bei Privateinlagen wir es vermehrt, bei Privatentnahmen verringert.

Für bessere Übersichtlichkeit werden sowohl Privateinlagen als auch Privatentnahmen über das Privatkonto gebucht.

Wer ist zu Privateinlagen und -entnahmen berechtigt?

Wer Entnahmen und Einlagen vornehmen darf, hängt unter anderem von der Rechtsform des jeweiligen Unternehmens ab. Ein Einzelunternehmer ist hier vollkommen frei. Er kann nach Belieben über sein Kapital verfügen.

Bei Personengesellschaften ist wichtig, was im Gesellschaftsvertrag geregelt wurde. Oft wird hier zwischen festem und variablem Eigenkapital unterschieden. Dann darf das feste Eigenkapital in der Regel nicht entnommen werden. Gewinnanteile werden auf das variable Eigenkapital gebucht. Hierüber darf dann in vielen Fällen (unter Beachtung des Gesellschaftsvertrags) frei verfügt werden.

In Kapitalgesellschaften dagegen haben die Gesellschafter keinen derartigen Zugriff auf das Unternehmensvermögen. Gesellschaft und Gesellschafter sind strikt voneinander getrennt, sodass klassische Privateinlagen nicht möglich sind. Möchte man seine GmbH trotzdem finanziell unterstützen, kann das Stammkapital erhöht oder ein Darlehen gewährt werden.

Wie buche ich Privateinlagen richtig?

Die Begriffe sind jetzt geklärt. “Aber wie buche ich Privateinlagen richtig?“ fragen Sie sich? Dieser Frage gehen wir nun auf den Grund!

Nehmen wir folgendes Beispiel:

Sie als Unternehmer möchten 1.000 € Ihres privaten Vermögens in die Firma einzahlen. Sie gehen also auf Ihre Bank und überweisen die 1.000 € von Ihrem privaten Konto auf das Ihres Unternehmens.

Die Buchung sieht dann wie folgt aus:

Wie buche ich Privatentnahmen
Quelle: WISO MeinBüro

Wir buchen also beim Konto Bank (1220 im SKR03) 1.000 € im Soll und beim Konto Privateinlagen (1890 im SKR03) 1.000 € im Haben!

Wichtig: Bei dieser Buchung muss keine Umsatzsteuer berücksichtigt werden. Die Buchung ist somit an dieser Stelle abgeschlossen.

Wie buche ich Privatentnahmen richtig?

Nehmen wir folgendes Beispiel:

Sie als Unternehmer möchten Ihrem Kind ein Fahrrad zum Geburtstag kaufen. Dafür nehmen Sie sich 450,00€ in Bar aus der Kasse Ihres Unternehmens.

Die Buchung sieht dann wie folgt aus:

Wie buche ich Privateinlagen WISO MeinBüro
Quelle: WISO MeinBüro

Wir buchen also beim Konto Privatentnahmen (1800 im SKR03) 450 € im Soll und beim Konto Kasse (1000 im SKR03) 450 € im Haben!

Wichtig: Auch hier fällt keine Umsatzsteuer an. Der Buchungssatz ist also auch hier schon beendet.

Die steuerliche Bedeutung von Privatentnahmen

Bei Privatentnahmen sollten Sie auf die Umsatzsteuerregelung achten. Entnehmen Sie der Firma Geld und führen dies Ihrem privaten Vermögen zu, zahlen Sie darauf keine Umsatzsteuer.

Entnehmen Sie jedoch fertige Erzeugnisse, wie zum Beispiel einen von Ihrem Unternehmen hergestellten Kochtopf, müssen Sie darauf die regulären 19% Umsatzsteuer zahlen.

Die Buchung würde in diesem konkreten Beispiel also so aussehen:

Beispiel Privatentnahmen mit Umsatzsteuer:

Privatentnahmen buchen WISO MeinBüro

Abschluss der Konten Privatentnahme und Privateinlage

Die Privatkonten sind Unterkonten des Eigenkapitalkontos. Es ergibt sich also eine Eigenkapitalmehrung, wenn die Privateinlagen höher sind als die Privatentnahmen. In der Folge entsteht eine Eigenkapitalminderung, wenn die Privatentnahmen höher sind als die Privateinlagen.

Die meisten Unternehmer jedoch schließen diese beiden Konten am Jahresende gar nicht ab, sondern übernehmen die Salden jeweils ins Folgejahr. Am besten finden Sie selber heraus, welcher Weg für Sie am einfachsten ist.

Privateinlagen in WISO MeinBüro

Sie nutzen bereits WISO MeinBüro für Ihr eigenes Unternehmen? Selbstverständlich können Sie auch damit Privateinlagen und Privatentnahmen auf einfachste Art und Weise buchen.

Die genaue Vorgehensweise haben wir für Sie in einem Beitrag im So geht’s-Bereich beschrieben. Hier kommen Sie direkt dort hin!

So geht's: Buchen und Zahlen
Hinweis

Wichtig!

In diesem Beitrag geben wir nur persönliche Empfehlungen weiter. Wir garantieren jedoch nicht für Vollständigkeit. Für konkrete Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater!

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