
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
Aktuelle Formulare für Sie zum Download
Nicht selten überkommt einen der Frust, wenn man sein Bruttogehalt mit dem Nettogehalt vergleicht. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, doch noch mehr Netto vom Brutto zu erhalten. Das Stichwort: Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Sichern Sie sich damit die günstige Wirkung Ihres Freibetrags.
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Erhöhen Sie Ihr Nettogehalt
Haben Sie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Dann müssen Sie nicht bis zum Jahresende warten, ehe Sie vom Finanzamt eine Steuererstattung erhalten. Sie können die Ausgaben bereits während des Jahres steuermindernd berücksichtigen lassen. So geht Monat für Monat mehr Geld auf Ihrem Konto ein.
Was Sie tun müssen
Mehr Netto gefällig? Hierfür müssen Sei einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung bei Ihrem Finanzamt stellen. Dadurch sichern Sie sich die Wirkung des Freibetrages. Folge: Ihr Arbeitgeber behält monatlich weniger Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ein – und Sie erhalten netto mehr Geld auf Ihr Konto.
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
Eine positive Neuerung gibt es bereits seit dem Jahr 2018: Die bisher üblichen zwei Formen des Antrags – normaler Antrag und vereinfachter Antrag – werden aufgegeben. Stattdessen gibt es künftig nur noch den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung mit drei Anlagen zu Werbungskosten, Sonderausgaben/außergewöhnlichen Belastungen und Kindern.
Das hat den Vorteil, dass neben dem Hauptvordruck nur noch die Anlage ausgefüllt werden muss, die für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung tatsächlich gebraucht wird. Zudem wurden die Vordrucke und Anlagen optisch an die gewohnten Vordrucke zur Steuererklärung angepasst.
Haben Sie bereits im Vorjahr einen Antrag gestellt und die Steuerfreibeträge haben sich nicht verändert? Dann genügt es, im Hauptvordruck die Angaben zur Person sowie den Abschnitt „Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren“ auszufüllen.
Stellen Sie jetzt den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
Den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können Sie nur beim Finanzamt stellen. Der Lohnsteuerfreibetrag ist dann im Regelfall für ein Jahr gültig. Im Hauptvordruck können Sie aber auch eine zweijährige Gültigkeit beantragen. Ändern sich die Verhältnisse, sodass mit geringeren Kosten zu rechnen ist, muss das dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Die Formulare für die Lohnsteuer-Ermäßigung können Sie hier herunterladen:
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2020
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2021
Anlage Kind
Anlage Werbungskosten
Anlage Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen
Anleitung
Gründe, die zu einer Steuerermäßigung führen können
Es kann verschiedene Gründe geben, weshalb Ihre abzugsfähigen Ausgaben besonders hoch sein können. Die wichtigsten haben wir für Sie zusammengefasst:
- hohe Werbungskosten (über 1.000 Euro), z. B. Fahrtkosten, doppelte Haushaltsführung, Arbeitszimmer, Fortbildungskosten. Mehr Infos zum Thema finden Sie in unserem Beitrag zu den Werbungskosten,
- Sonderausgaben, z. B. Spenden, Ausgaben für Kinderbetreuung, Ausbildungskosten, Schulgeld,
- außergewöhnliche Belastungen, z. B. Krankheitskosten, Heimunterbringung, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige etc.,
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende,
- Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner,
- Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene,
- Ausgaben für Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen,
- Verluste aus anderen Einkunftsarten,
- Geringverdiener: Eintragung des nicht ausgenutzten lohnsteuerfreien Betrags aus dem ersten Arbeitsverhältnis als Freibetrag bei der zweiten Beschäftigung.
Steuerberatung?
Einzelfragen zu Ihrer Steuererklärung darf leider nur ein Steuerberater beantworten. Wir freuen uns jedoch über Lob und Kritik und nehmen Ihre Anregungen gerne für zukünftige Beiträge auf.
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Übrigens: In unserer Steuer-Software finden Sie eine ausführliche Hilfe und Tipps zu allen Themen rund um Ihre Steuererklärung.
9 Kommentare
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Hallo,
welche Dokumente genau muss ich ausfüllen, um den erhöhten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu bekommen? Ist dieser Entlastungsbetrag abhängig vom Einkommen des Alleinerziehenden?
Bekommt man den Entlastungsbetrag auch, wenn man den Antrag nicht stellt, automatisch mit der Steuererklärung?
Viele Grüße
Sinja Kunigk
Guten Tag,
wer bereits in Steuerklasse II veranlagt wird und damit bereits beim Lohnsteuerabzug der Entlastungsbetrag berücksichtigt wird, muss für den erhöhten Entlastungsbetrag keine weiteren Anträge stellen. Berücksichtigt wird für das Jahr 2020 und 2021 dann automatisch der höhere Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Nur in Ausnahmefällen ist hier ein gesonderter Antrag notwendig. Im Zweifel kann man sich hierzu beim zuständigen Finanzamt erkundigen (Quelle: BMF).
Falls beim Lohnsteuerabzug kein Freibetrag berücksichtigt wurde, kann der Antrag auch in der Steuererklärung gestellt werden: In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 und 2021 wird dann ebenfalls automatisch der erhöhte Betrag angesetzt. Hierfür muss die Anlage Kind ausgefüllt und die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag erfüllt sein. Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Beitrag: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Wo bekomme ich jetzt schon die Anlage Kind zum Lohnsteuer-
Ermäßigungsantrag mit Ausfüllanleitung?
Guten Morgen Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie können den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung sowie die dazugehörigen Anlagen weiter oben in unserem Beitrag herunterladen. Dort finden Sie auch die Ausfüllhilfe.
Viele Grüße
Anna Maringer von Steuern-Sparen
Hallo!
Habt Ihr sc hon ein neues Formular für das Jahr 2021, damit ich rechtzeitig die Verlängerung beantragen kann ?
Hallo Gordon,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir arbeiten gerade mit Hochdruck an der Aktualisierung unserer Beiträge und auch die Formulare für 2021 werden Ihnen schon bald zur Verfügung stehen.
Viele Grüße
Anna Maringer
Content Editor bei steuernsparen
Kann das pdf auch mit dem Rechner ausgefüllt werden?
Sehr geehrter Herr Willmer,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Je nachdem, welchen PDF-Reader Sie benutzen, können Sie die PDF-Datei am Rechner ausfüllen. Nutzen Sie z. B. den Adobe Acrobat Reader, können Sie das Formular mit der Funktion “Ausfüllen und unterschreiben” bearbeiten.
Viele Grüße
Anna Maringer
Content Editor bei steuernsparen
Lohnsteuerermäßigung Anlage Kind