Ist Urlaubsgeld steuerfrei?

So viel bleibt dir für den Urlaub tatsächlich übrig

Urlaubsgeld klingt nach einem Extra-Budget für die Reise. Doch davon gehen Steuern und Sozialabgaben ab – wie viel netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Soli und deiner Jahreslohn-Situation ab.

Kurz & knapp

  • Urlaubsgeld ist nicht steuerfrei
  • Es zählt als sonstiger Bezug und ist in voller Höhe lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig – wie Weihnachtsgeld
  • Einen eigenen Freibetrag gibt es nicht
  • Faustregel: Netto bleibt oft nur etwas mehr als die Hälfte des Brutto-Urlaubsgeldes.

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Muss Urlaubsgeld versteuert werden?

Ein zusätzliches Urlaubsgeld ist für viele ein willkommener Bonus – ob für die Reisekasse, den Familienausflug oder eine kleine Auszeit zu Hause.

Doch das Urlaubsgeld musst du versteuern. Es folgt denselben Regeln wie dein reguläres Gehalt und zählt zu den sogenannten sonstigen Bezügen – wie Weihnachtsgeld oder Bonuszahlungen. Es unterliegt der Lohnsteuer sowie ggf. dem Solidaritätszuschlag, der Kirchensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.

👉 Besonders wichtig zu wissen:

  • Wird das Geld als Einmalzahlung ĂĽberwiesen, kann der Steuersatz im Auszahlungsmonat höher ausfallen.
  • Dadurch bleibt netto oft weniger ĂĽbrig, als der Bruttobetrag vermuten lässt. Kurz gesagt: Urlaubsgeld ist nicht steuerfrei.
  • Plane daher mit dem Betrag, der nach allen AbzĂĽgen tatsächlich auf deinem Konto landet.

Kann Urlaubsgeld auch steuerfrei sein?

Viele wünschen sich, dass das Extra für den Urlaub ohne Abzüge auf dem Konto landet. Doch in den meisten Fällen ist klassisches Urlaubsgeld steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Nur wenn du von deinem Arbeitgeber die sogenannte Erholungsbeihilfe bekommst, kann der Betrag durch die Pauschalversteuerung mit 25 Prozent ohne weitere AbzĂĽge bei dir ankommen.

Die Erholungsbeihilfe ist eine freiwillige Leistung. Sie ist extra fĂĽr deine Erholung gedacht und beträgt maximal 156 Euro fĂĽr dich, 104 Euro fĂĽr deinen Partner oder deine Partnerin sowie 52 Euro je Kind. Dein Arbeitgeber versteuert diesen Betrag pauschal mit 25 Prozent, sodass er fĂĽr dich netto gleich brutto ist. Voraussetzung ist, dass die Zahlung in zeitlicher Nähe zu deinem Urlaub erfolgt und der Zweck – also dass sie wirklich zur Erholung gedacht – klar erkennbar ist.

Wie wird die Steuer auf Urlaubsgeld berechnet?

Wie viel vom Urlaubsgeld am Ende übrig bleibt, hängt davon ab, wie der Arbeitgeber es abrechnet. Wird es zusammen mit deinem regulären Gehalt gezahlt, kann es als laufender Arbeitslohn behandelt werden. Bei einer separaten Sonderzahlung wird es dagegen in der Regel als sonstiger Bezug versteuert. In beiden Fällen gilt: Je höher das Gesamteinkommen im Abrechnungszeitraum, desto höher fällt meist der Steuersatz aus. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du leicht ausrechnen, wie viel netto tatsächlich auf deinem Konto landet.

1. Bei laufend gezahltem Urlaubsgeld

Wird das Urlaubsgeld regelmäßig gezahlt, zum Beispiel monatlich, zählt es zum laufenden Arbeitslohn. Die Lohnsteuer wird dann nach dem Gesamtbetrag für diesen Monat berechnet. Das kann zu einem höheren Steuersatz führen.

2. Einmaliges Urlaubsgeld als Sonderzahlung

Wird das Urlaubsgeld hingegen einmalig oder unregelmäßig gezahlt, handelt es sich um einen sonstigen Bezug, der nach dem Jahresprinzip versteuert wird. Dabei wird der voraussichtliche Jahresarbeitslohn inklusive Urlaubsgeld herangezogen, um den Steuersatz zu ermitteln.

So läuft die Berechnung:

  1. Zuerst wird die Lohnsteuer auf dein Bruttojahresgehalt ohne das Urlaubsgeld ermittelt.
  2. Danach wird die Lohnsteuer auf dein Bruttojahresgehalt plus Urlaubsgeld ermittelt.
  3. Die Differenz zwischen den beiden Ergebnissen ist die Steuer, die von deinem Urlaubsgeld abgezogen wird.

Wegen der Steuerprogression bleibt dann netto weniger vom Brutto-Urlaubsgeld übrig. Diese Methode ist jedoch oft günstiger, da der Steuersatz bei einer Versteuerung als laufender Arbeitslohn in einem einzelnen Monat in der Regel höher wäre.

Muss ich Urlaubsgeld in der Steuererklärung angeben?

Nein, in der Regel nicht aktiv. Dein Arbeitgeber meldet das Urlaubsgeld als Teil des Bruttolohns über die Lohnsteuerbescheinigung; in der Steuererklärung wird es automatisch übernommen.

Das Urlaubsgeld steckt als Teil deines Bruttoarbeitslohns in der Lohnsteuerbescheinigung, die dein Arbeitgeber ans Finanzamt meldet. Gibst du eine Steuererklärung ab, werden diese Daten automatisch übernommen.

Trotzdem lohnt sich die Erklärung beim Urlaubsgeld: Als sonstiger Bezug wird es oft mit einem höheren Steuersatz belastet. Über Werbungskosten, Sonderausgaben oder andere Freibeträge senkst du deine gesamte Steuerlast – und holst dir so auch einen Teil der Steuer auf dein Urlaubsgeld zurück. Hier ein paar Beispiele, wo du sparen kannst:

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Welche Gehalts-Extras sind steuerfrei – und welche nicht?

Neben dem Urlaubsgeld gibt es eine ganze Reihe von Extras, die dein Arbeitgeber dir als attraktive Ergänzung zum Gehalt zukommen lassen kann. Die folgenden Gehalts-Extras werden jedoch steuerlich unterschiedlich behandelt.

ZahlungSteuerliche BehandlungDetail / Höchstbetrag
Urlaubsgeldvoll steuer- & sozialversicherungspflichtigsonstiger Bezug, kein Freibetrag
Erholungsbeihilfevom Arbeitgeber pauschal mit 25 % versteuerbarmax. 156 € / 104 € Partner/in / 52 € je Kind
Geldwerter Vorteilmeist steuerpflichtigz. B. Firmenwagen; einzelne SachbezĂĽge steuerfrei
Vermögenswirksame LeistungensteuerpflichtigArbeitnehmer-Sparzulage möglich
Inflationsausgleichsprämiewar steuer- & sozialabgabenfreinur Zahlungen 26.10.2022–31.12.2024; seit 2025 entfallen

Solche Extras können deinen finanziellen Spielraum erweitern. Einige dieser Leistungen sind steuerfrei oder können pauschal versteuert werden. Andere, wie geldwerte Vorteile oder vermögenswirksame Leistungen, sind hingegen steuerpflichtig.

FAQ: Urlaubsgeld & Steuern

In der Regel nein. Klassisches Urlaubsgeld ist steuer- und sozialversicherungspflichtig und wird wie reguläres Gehalt behandelt. Eine Ausnahme ist die sogenannte Erholungsbeihilfe, die bis zu festgelegten Höchstbeträgen pauschal mit 25 Prozent versteuert werden kann.
Urlaubsgeld zählt zu den sonstigen Bezügen wie Weihnachtsgeld oder Boni und unterliegt der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag, ggf. der Kirchensteuer sowie den Sozialabgaben. Es wird entweder mit dem laufenden Arbeitslohn oder als Sonderzahlung versteuert. Bei den sonstigen Bezügen wird ein besonderer Steuersatz angewendet.
Das hängt von deinem Einkommensteuersatz und deiner Steuerklasse ab. Da Urlaubsgeld als sonstiger Bezug behandelt wird, kann es aufgrund des Progressionseffekts zu einem höheren Steueranteil kommen als beim regulären Gehalt. Der Steuersatz wird in der Regel auf Basis des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns berechnet.
Nur für Zahlungen, die dein Arbeitgeber zwischen dem 26.10.2022 und dem 31.12.2024 geleistet hat – diese bleiben steuer- und sozialabgabenfrei, auch in einer später abgegebenen Steuererklärung. Seit 2025 kann keine neue steuerfreie Prämie mehr gezahlt werden.
Urlaubsgeld ist ein freiwilliger Bonus zusätzlich zum Gehalt. Urlaubsentgelt ist dagegen die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung während deines Urlaubs – also dein normales Gehalt, das auch im Urlaub weiterläuft.
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