
Dienstlicher Umweg auf Privatfahrt
Wie wird dieser berĂĽcksichtigt?
„Wenn Sie schon in der Nähe sind dann können Sie auch gleich…“. Viele Arbeitnehmer kennen diese Worte von Ihrem Chef. Und wenn man eh schon zwischen Wohnung und Arbeit unterwegs ist, kann man ja auch gleich eine dienstliche Besorgung erledigen.
Private Fahrt dienstlich unterbrochen
Hier schnell den Kunden besucht, dort geschäftliche Dinge eingekauft, Geschäftspost zur Post gebracht oder auch den Firmenwagen aufgetankt -so wird auf dem Hin- oder Rückweg die Fahrt aus dienstlichem Grund unterbrochen und ggf. ein Umweg eingefügt. Der Steuerexperte spricht dabei von einer „Dreiecksfahrt“.
Steuerliche BerĂĽcksichtigung
Doch wie sieht die steuerliche BerĂĽcksichtigung bei einer solchen Fahrt aus? Ist die gesamte Fahrt wegen der dienstlichen Besorgung zur dienstlichen Fahrt mutiert? Oder stellt nur der Umweg an sich eine dienstliche Fahrt dar?
Nun war der Bundesfinanzhof mit den Dreiecksfahrten eines Steuerberaters beschäftigt. Die geltende Rechtsauffassung bestätigte er hierbei: Wenn eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit durch ein Dienstgeschäft unterbrochen wird, ist die gewöhnliche Fahrtstrecke mit der Pendlerpauschale und nur die Umwegstrecke mit der Dienstreisepauschale von 30 Cent pro Fahrtkilometer absetzbar (Aktenzeichen VIII R 12/13).
Beispiel
22 km x 0,3€ = 6,60 €
4 km x 0,3€ x 2= 2,40 €
= Fahrtkosten insgesamt: 9,00 €
Nur die Umwegstrecke mit 30 Cent je Km absetzbar
Leider lehnen es die Richter ab, die betreffende Hinfahrt ins Büro oder die Heimfahrt, auf welcher ein Mandant besucht oder eine dienstliche Besorgung erledigt wird, in vollem Umfang als dienstliche Fahrt bzw. Auswärtstätigkeit mit den tatsächlichen Kosten anzuerkennen.
Hinweis
Dies ist dann der Fall, wenn das Dienstgeschäft längere Zeit dauert und die Tätigkeitsstätte nur kurz aufgesucht wird. Dann gilt die Gesamtstrecke als Auswärtstätigkeit und ist mit den tatsächlichen Kosten absetzbar (OFD Münster vom 23.10.1990).
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