Eigenbeleg in der Steuererklärung
Hilfe zur Selbsthilfe
Sie haben einen Originalbeleg verlegt? Oder erst gar keinen erhalten? Kein Problem: Erstellen Sie mit unserer Vorlage einfach und schnell einen Ersatzbeleg – und sparen so eine Menge Steuern mit der Steuererklärung.
Selbsthilfe ist angesagt
Wer kennt das nicht: Man ist in Eile oder mit den Gedanken schon woanders und prompt vergisst man die Quittung. Oder der Automat spuckt einfach keinen Beleg aus.
Doch keine Bange: Helfen Sie sich selbst und erstellen Sie über den ausgegebenen Betrag einen Eigenbeleg. So können Sie sich trotzdem das Geld vom Fiskus zurückholen. Doch Vorsicht: Einen gesetzlichen Anspruch haben Sie darauf nicht.
Arbeitshilfe herunterladen
>>> Hier <<< können Sie sich die Arbeitshilfe herunterladen.
Wann lohnt ein Eigenbeleg?
- Abhanden gekommene Quittungen
( z. B. versehentlich weggeworfene Belege; mit anderen Gegenständen gestohlene Belege; in der Sonne verblasste Tankbelege)
- Verweigerte Ausstellung von Belegen
(z. B. Taxifahrt im Ausland; Flohmarktkauf; Ebay-Ersteigerung von einer Privatperson)
- Automaten ohne Belegausgabe
(z.B.Telefonzelle, Parkuhr, Internet-Automaten, Waschanlage, Münzkopierer, Automaten zur Gepäckaufbewahrung, Mautgebühren)
- Trinkgelder
(Nutzung kostenlose Garderobe; Gepäckträger; Kaffeekasse; Mitfahrgelegenheit)
- Pauschalen für gut nachvollziehbare, regelmäßig wiederkehrende Ausgaben
(z. B. Reinigung der typischen Berufsbekleidung in der privaten Waschmaschine; Bewerbungen; Verwaltungspauschale für Mietobjekte)
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