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Steuernews 2019: Höherer Freibetrag, mehr Zeit und Mobilität

Steuernews 2019: Höherer Freibetrag, mehr Zeit und Mobilität

Sie sind auf der Suche nach Steuernews für 2019? Dann dürfen wir Ihnen sagen, gravierende Steueränderungen hat das neue Jahr für Selbstständige und Unternehmer nicht gebracht. Das ist zunächst einmal eine gute Nachricht: Finanzpolitiker neigen bekanntlich dazu, die Steuerlast zu erhöhen.

Immerhin: Der steuerliche Grundfreibetrag wird in diesem Jahr von 9.000 Euro auf 9.168 Euro angehoben. Im Jahr 2020 steigt er weiter auf 9.408 Euro. Für gemeinsam veranlagte Ehe- und ‎Lebenspartnern gilt jeweils der doppelte Grundfreibetrag. Um die Folgen der “kalten Progression” abzumildern, wurden außerdem die Einkommensgrenzen der einzelnen Tarifzonen um 1,84 % erhöht. Im Jahr 2020 folgt eine weitere Anhebung der Einkommensgrenzen um 1,95%. Mehr als ein Inflationsausgleich bewirken diese Änderungen allerdings nicht.

Von größerer praktischer Bedeutung sind die folgenden Steuernews 2019:

  • Verlängerte Abgabefrist für Steuererklärungen: Die in 149 Abgabenordnung festgelegte allgemeine Steuerdeadline wurde mit Wirkung von 2019 an vom 31. Mai auf den 31. Juli verlegt. Sie haben also zwei Monate mehr Zeit für die Steuererklärung. Mit Unterstützung eines Steuerberaters dürfen Sie sich sogar bis Ende Februar des darauffolgenden Kalenderjahres Zeit lassen.Bitte beachten Sie: Falls Sie keinen Steuerberater haben und es im Juli terminlich eng wird, rufen Sie am besten von sich aus bei Ihrem Finanzamt an. Eine Verlängerung der Abgabefrist um ein paar Wochen oder Monate ist normalerweise kein Problem. Die Abgabefrist einfach zu ignorieren ist dagegen keine gute Idee: Fehlende oder verspätete Steuererklärungen schaden Ihrem Ansehen beim Finanzamt. Außerdem drohen Säumniszuschläge und Verzugszinsen.
  • Steuervorteile für Dienstfahrräder und E-Bikes: Zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität bleibt der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung von Dienstfahrrädern und betrieblichen E-Bikes oder Pedelecs künftig steuerfrei. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige.Voraussetzungen: Die Überlassung der Fahrräder erfolgt zusätzlich zum Arbeitslohn. Und: Die betreffenden Elektro-Fahrräder fahren ohne Tretunterstützung nicht schneller als 25 km/h. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie im MeinBüro-Blogbeitrag „Gesund, schnell & steuerfrei: E-Bike als Gehaltszulage“.
  • Steuerfreie Jobtickets: Auch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird steuerlich attraktiver. Mitarbeiter, die zusätzlich zum Gehalt ein Jobticket bekommen, müssen den privaten Nutzungsanteil künftig nicht mehr versteuern! Ob der Arbeitgeber die Fahrkarte selbst kauft und bereitstellt (= Sachbezug) oder dem Arbeitnehmer einen Zuschuss zahlt, spielt keine Rolle. Der Wert steuerfreier Jobtickets wird allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet. Wichtig: Die Neuregelung greift nicht, wenn das Jobticket durch Entgeltumwandlung finanziert wird.
  • Halbierte 1%-Regelung für Elektrofahrzeuge: Der private monatliche Nutzungsanteil von Geschäftswagen mit Elektro- oder Hybridantrieb sinkt auf 0,5 % des Brutto-Listenpreises. Die Vergünstigung gilt vorläufig nur für Fahrzeuge, die in den Jahren 2019 bis 2021 gekauft oder geleast werden.
  • EU-Gutschein-Richtlinie: Ab 2019 gilt ein EU-weit einheitlicher Umgang mit Gutscheinen. Das ist für die Entstehung der Umsatzsteuer bedeutsam. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen. Bei Einzweck-Gutscheinen entsteht die Umsatzsteuer bereits bei der Ausstellung. Bei Mehrzweck-Gutscheinen entsteht die Umsatzsteuer erst beim Einlösen. Ausführlichere Informationen bietet der MeinBüro-Blogbeitrag zum Thema Gutscheine.
  • Neue Auslandsreisepauschalen: Alle Jahre wieder veröffentlicht das Bundesfinanzministerium die „Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland“ neu. Für Länder, die dort nicht erwähnt sind, setzten Sie hilfsweise die Luxemburg-Pauschalen an. Änderungen gegenüber den Vorjahreswerten sind in der Tabelle fett hervorgehoben.

Welche Auswirkungen die Steueränderungen für Ihre betriebliche Praxis haben, besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

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Apropos steuerlicher Rat: Im MeinBüro-Weblog finden Sie eine Menge Steuer- und Praxistipps. Hier eine kleine Auswahl:

 

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