Co-Working-Space Titelbild

Co-Working-Space: die Alternative zu Homeoffice und Café

So setzen Freelancer und Selbstständige die Kosten richtig ab

Wem das heimische Büro zu eintönig wird, der überlegt möglicherweise auf ein Co-Working-Space als Arbeitsplatz umzusteigen. Doch was gilt hier steuerlich? Welche Kosten lassen sich von der Steuer absetzen? Wir klären die Fragen.

Kurz & knapp

  • Kosten fĂĽr das Co-Working-Space kannst du von der Steuer absetzen
  • Miete, Fahrtkosten und ggf. sogar Verpflegungsmehraufwand senken deine Steuer
  • Je nach Ausstattung des Office kannst du unterschiedliche Kosten ansetzen
  • Mit WISO Steuer lassen sich viele Daten automatisch ausfĂĽllen

Co-Working-Space: Was ist das eigentlich?

Die Arbeitswelt ist im Wandel. Viele üben mittlerweile ihren Beruf im Homeoffice aus. Und wer lieber raus aus den eigenen 4 Wänden will, mietet sich unter anderem in einem Co-Working-Space ein. Doch was steckt dahinter?

Co-Working-Space, Shared Office oder Büro-Sharing – viele Begriffe, die das gleiche Bürokonzept meinen: einen Arbeitsplatz, der eben außerhalb deines Wohnraumes liegt. Co-Working-Spaces sind moderne Büroflächen, die von verschiedenen Menschen aus unterschiedlichen Berufsfeldern gemeinsam genutzt werden. In der Regel sind das Freelancer, Start-ups oder digitale Nomaden, die entweder unabhängig voneinander oder mit anderen Co-Workern an gemeinsamen Projekten arbeiten.

Du kannst dir einen flexiblen Arbeitsplatz in einem Co-Working-Space mieten, der mit allen grundlegenden Büroausstattungen wie Schreibtischen, Stühlen, Internetzugang und oft auch mit Besprechungsräumen und Gemeinschaftsbereichen ausgestattet ist.

Vorteile eines Co-Working-Spaces auf einen Blick

  • Networking: Co-Working-Spaces bieten eine willkommene Abwechslung zum traditionellen Homeoffice oder einem einsamen CafĂ©. Du tauschst den alten Schreibtisch gegen einen inspirierenden Raum voller Gleichgesinnter. Hier kannst du dich austauschen, vernetzen und neue Ideen entwickeln.
  • Flexibilität und Skalierbarkeit. Du kannst dir einen Arbeitsplatz mieten, der perfekt auf deine BedĂĽrfnisse zugeschnitten ist, sei es fĂĽr einen Tag, eine Woche oder einen Monat. Diese Flexibilität ist besonders vorteilhaft fĂĽr Freiberufler und Selbstständige, die je nach Projekt oder Arbeitsaufkommen ihre Räumlichkeiten anpassen möchten, ohne langfristige Verpflichtungen eingehen zu mĂĽssen.
  • Ein weiterer groĂźer Vorteil von Co-Working-Spaces ist die Möglichkeit, Kosten zu sparen. Statt in teure BĂĽromöbel, Technologie und Infrastruktur zu investieren, zahlst du nur fĂĽr den von dir genutzten Arbeitsplatz. Das bedeutet weniger finanziellen Druck und mehr Spielraum fĂĽr andere wichtige Ausgaben.

Das Beste ist aber: Co-Working-Spaces bieten auch steuerliche Vorteile. Durch die Nutzung eines Co-Working-Spaces kannst du Steuern sparen und deine Steuererklärung optimieren.

Wie funktioniert das mit dem Co-Working-Space und der Steuererklärung?

Die gute Nachricht ist: Freelancer und Selbstständige können die Kosten für das Shared Office in der Steuererklärung berücksichtigen. Denn ein Co-Working-Space kann als außerhäuslicher Arbeitsplatz angesehen werden – und das bringt steuerliche Vorteile mit sich.

Für deine Steuererklärung ist es dabei unwichtig, wie oft in der Woche du das Co-Working-Space aufsuchst. Es muss auch nicht das ganze Jahr gemietet werden. Brauchst du das Co-Working-Space nur für bestimmte „Anlässe“, kannst du die Kosten ebenfalls in deine Steuererklärung eintragen:

  • Du mietest das Shared Office nicht fĂĽrs gesamte Jahr, sondern nur fĂĽr einzelne Projekte.
  • Du mietest die Räume fĂĽr besondere Kundentermine, fĂĽr die du eine professionelle BĂĽro-Atmosphäre benötigst (Konferenzräume beispielsweise).
  • Du bist in einer Fortbildung und brauchst einen ruhigen Arbeitsplatz – zum Beispiel fĂĽr deine Masterarbeit, PrĂĽfungsvorbereitung, etc.
Experten Tipp

Homeoffice in der Steuererklärung nicht vergessen

Wer nicht die gesamte Arbeitszeit im Co-Working-Space arbeitet, sondern auch mal ins Homeoffice wechselt, kann für die Tage die Homeoffice-Pauschale ansetzen. 

So lässt sich das Co-Working-Space von der Steuer absetzen

Für die Steuererklärung kommt es viel mehr darauf an, wie der Arbeitsplatz ausgestattet ist.

Möbliertes Co-Working-Space:

Viele, die das Office nur gelegentlich brauchen, mieten sich häufig eines mit kompletter Ausstattung. Dann nur noch Laptop mitbringen – und schon kann die Arbeit beginnen. Die Miete für ein möbliertes Co-Working-Space ist dann in der Regel etwas teurer, weil Schreibtisch, Bürostuhl & Co. eben in der Miete inbegriffen sind. Doch diese kannst du bei der Steuer anrechnen: Die volle Miete ziehst du dann als Betriebsausgabe ab.

Nicht möbliertes Co-Working-Space:

Du mietest ein Büro, welches komplett ohne Mobiliar angeboten wird? Vorteil für dich: Die Miete ist oftmals günstiger und du kannst deinem Office einen persönlichen Touch verleihen, weil du die Einrichtung selbst auswählst. Neben der Miete fürs Office setzt du dann auch die gesamten Ausgaben für Möbel & Co. in der Steuererklärung an.

Diese Anschaffungen kannst du zum Beispiel steuerlich absetzen:
  • BĂĽromöbel wie Schreibtisch, Regal oder BĂĽrostuhl
  • Schreibtischlampe
  • Fachliteratur wie FachbĂĽcher und -Zeitschriften
  • Computer und Zubehör
  • Telefon und Telefax
  • NetzwerkausrĂĽstung
  • Drucker
  • BĂĽrobedarf wie Stifte, Papier, Ordner
  • Software und Lizenzen

Doch das waren nicht alle Sparmöglichkeiten rund um das Co-Working-Space. Den Weg, den du zum Arbeitsplatz zurücklegst, kannst du ebenfalls in die Steuererklärung eintragen.

Fahrtkosten zum Co-Working-Space steuerlich absetzen

Neben der Miete und vielleicht auch weiteren Kosten wirst du höchstwahrscheinlich auch Fahrtkosten haben. Auch diese kannst du im Zusammenhang mit deinem angemieteten Shared Office absetzen. Denn nutzt du das Co-Working-Space für Treffen mit Kunden, kannst du deine Aufwendungen als Dienstreise abziehen:

  • die Fahrt mit dem eigenen Pkw mit der Pendlerpauschale fĂĽr die gefahrenen Kilometer (also Hin- und RĂĽckfahrt statt einfacher Strecke) und
  • deinen Verpflegungsmehraufwand (14 Euro pro Tag bei Aufenthalt im Co-Working-Space von mehr als 8 Stunden) in die Steuererklärung eintragen.

Wie gebe ich Kosten für Co-Working-Space in der Steuererklärung ein?

In WISO Steuer machst du deine Angaben im Bereich Selbständige > Freiberufliche und selbständige Arbeit. Falls dir das Thema nicht angezeigt wird, nutze die Schaltfläche Thema hinzufügen.

Co-Working-Space Steuererklärung

In WISO Steuer machst du deine Angaben im Bereich Selbständige > Freiberufliche und selbständige Arbeit. Falls dir das Thema nicht angezeigt wird, nutze die Schaltfläche Thema hinzufügen.

Co-Working-Space Steuererklärung App

Dort trägst du deine Miete und weitere Ausgaben unter Betriebsausgaben ein.

Co-Working-Space Steuererklärung Miete Formular

Dort trägst du deine Miete und weitere Ausgaben unter Betriebsausgaben ein.

Co-Working-Space Steuererklärung Miete App
  • Tipp: Du fĂĽllst eine Steuererklärung zum ersten Mal aus? Keine Sorge, in WISO Steuer findest du Muster-Steuererklärungen, an denen du dich orientieren kannst. Einfach anmelden und ausprobieren.

Video: Freiberuflich, selbstständig, gewerblich - was ist der Unterschied?

Die Frage, ob du freiberuflich, selbständig oder gewerblich tätig bist, ist für die Steuer sehr wichtig. Dieses Video erklärt, wo die Unterschiede liegen und welche Folgen diese Einordnung hat.

Der beste Grund für WISO Steuer: die automatische Steuererklärung. Viele Angaben lassen sich mit dem smarten Feature Steuer-Abruf einfach automatisch an den richtigen Stellen in der Steuererklärung eintragen. Probier’s einfach aus:

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FAQ: Co-Working-Space in der Steuererklärung

Kann ich als Freelancer einen Co-Working-Space von der Steuer absetzen, obwohl ich von zu Hause aus arbeite und dort eine Arbeitsecke habe?

Wer nicht die gesamte Arbeitszeit im Co-Working-Space arbeitet, sondern auch mal ins Homeoffice wechselt, kann fĂĽr die Tage die Homeoffice-Pauschale ansetzen.
Miete, Fahrtkosten und unter Umständen auchVerpflegungsmehraufwand können bei der Steuererklärung für einen Co-Working-Space angegeben werden. Je nach Ausstattung des Co-Working-Spaces kannst du auch Kosten für Möbel, Büroausstattung, Computer, Telefon, Netzwerkausrüstung, Bürobedarf und Software von der Steuer absetzen.
Ja, die Fahrtkosten zum Co-Working-Space kannst du steuerlich absetzen.