Frist für die Steuererklärung
Frist verpasst? Jetzt schnell handeln!
Keine Panik: Auch wenn du spät dran bist, gibt es Lösungen. Mit WISO Steuer reichst du deine Steuererklärung in Rekordzeit nach und sicherst dir trotzdem die maximale Erstattung.
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Über 5,5 Millionen zufriedene Nutzer
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Frist vorbei: Das kannst du tun
FAQ: Abgabefrist der Steuererklärung
- Steuererklärung 2025: 31. Juli 2026
- Steuererklärung 2024: 31. Juli 2025
- Steuererklärung 2023: 2. September 2024
- Steuererklärung 2022: 2. Oktober 2023
- Steuererklärung 2021: 31. Oktober 2022
Ja. Je früher du das erledigst, desto besser. So sparst du dir teure Mahngebühren.
Übrigens: Das Finanzamt kann eine Steuererklärung sogar bis zu 7 Jahre später von dir fordern.
Ja, das geht am besten schriftlich. Ein bestimmtes Formular gibt es dafür nicht, also reicht ein formloser Antrag aus.
Es kann sein, dass das Finanzamt dich an die Abgabe erinnert. Spätestens jetzt solltest du handeln, denn als Nächstes kann das Finanzamt deine Steuer schätzen oder ein Zwangsgeld androhen und das ist meistens nicht zu deinem Vorteil.
Deine Frage war nicht dabei? Probiere SteuerGPT aus: Klicke auf das Chat-Symbol unten rechts in der Ecke und tippe deine Frage zur Abgabefrist oder Fristverlängerung ein. Binnen Sekunden bekommst du die passende Antwort.
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Echte Profi-Tipps für die maximale Erstattung – fertig!
Faustregeln zur Abgabefrist
Es gibt grundsätzlich 2 Fristen:
- 31. Juli des Folgejahres, wenn du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist und es selbst machst (z. B. 31. Juli 2025 für die Steuererklärung 2024)
- 28. Februar des übernächsten Jahres, wenn du die Steuererklärung durch einen Berater oder Lohnsteuerhilfeverein machen lässt (z. B. 28. Februar 2026 für die Steuererklärung 2024)
Mehr Zeit für deine freiwillige Abgabe
Gibst du eine Steuererklärung freiwillig ab, hast du 4 Jahre Zeit. So musst du beispielsweise deine Steuererklärung 2024 spätestens bis zum 31. Dezember 2028 abgeben. Danach ist eine Abgabe nur noch möglich, wenn das Finanzamt sie von dir anfordert.
Die Zeit wird knapp? Fristverlängerung beantragen!
Falls du es nicht rechtzeitig schaffst, deine Steuererklärung einzureichen, solltest du aktiv werden und eine Fristverlängerung beantragen. Auch wenn die Abgabefrist schon überschritten ist, kannst du eine rückwirkende Verlängerung beantragen. So kannst du in der Regel 1 oder 2 Monate mehr Zeit bekommen.
Wichtig ist, dass du gute Gründe für die Fristverlängerung hast, wie zum Beispiel eine längere Erkrankung. So ist die Chance größer, dass das Finanzamt deinen Antrag akzeptiert.
So verlängerst du die Abgabefrist
Beantrage so früh wie möglich eine Fristverlängerung. Wir zeigen dir, wie du das schnell und einfach erledigst:
- Stelle den Antrag auf Fristverlängerung formlos bei deinem zuständigen Finanzamt stellen. Rufe dafür an und um Verlängerung bitten. Die Kontaktdaten deines Finanzamts findest du online.
- Noch besser: Stelle den Antrag schriftlich und gib ihn entweder persönlich ab oder sende ihn per E-Mail, Post oder Kontaktseite des Finanzamts im Internet ab.
- Nenne einen Zeitpunkt, bis wann du deine Steuererklärung abgeben wirst. So signalisierst du deinem Finanzamt, dass du dran bist und nicht unnötig die Abgabe verzögerst.
Diese Unterlagen sind wichtig
- Steuernummer oder Steuer-ID
- Nachweis für Sonderfälle (z. B. ärztliche Atteste, Bescheinigungen über einen Auslandsaufenthalt)
- Aufstellung von Unterlagen, auf die du noch wartest
- Vorherige Steuerbescheide (falls relevant)
- Bevollmächtigung, wenn ein Steuerberater den Antrag für dich stellt
- Kontaktinformationen (deine Adresse, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse)
- Antragsschreiben
- Termin, bis wann du deine Steuererklärung abgeben wirst
Was, wenn der Antrag auf Fristverlängerung abgelehnt wird?
In manchen Fällen kann eine begründete Nachfrage beim Finanzamt oder die Vorlage weiterer Belege hilfreich sein. Wenn nichts geht, musst du deine Steuererklärung so schnell wie möglich einreichen, um teure Konsequenzen zu vermeiden.
Übrigens: Du kannst deine Steuererklärung auch mehrmals abgeben – und zwar so lange das Finanzamt noch nicht mit der Bearbeitung begonnen hat. Wird es einmal richtig eng, kannst du auch eine unfertige Steuererklärung einreichen und solltest dann aber möglichst innerhalb weniger Tage die vollständige Erklärung fertig haben. Das Finanzamt bearbeitet immer die Steuererklärung, die als letztes eingegangen ist. Natürlich kannst du auch Belege nachreichen und das Finanzamt bitten, diese noch zu berücksichtigen. Deinen Steuerbescheid solltest du dann aber auf jeden Fall genau kontrollieren. Stimmt etwas nicht oder wurden Belege nicht mehr berücksichtigt, solltest du Einspruch einlegen und um Korrektur des Steuerbescheids bitten.
Nutze dazu einfach WISO Steuer und lass deine Steuererklärung automatisch ausfüllen. Die Software navigiert dich durch die Erklärung und gibt dir Tipps, wie du noch mehr Geld vom Finanzamt zurückbekommen kannst. Solltest du weitere Hilfe benötigen, kannst du mit dem ProfiService* deine Erklärung von einem Experten überprüfen und abgeben lassen.
Frist verpasst: Das musst du jetzt wissen
Hast du die Abgabefrist der Steuererklärung verpasst, solltest du die Abgabe so schnell wie möglich nachholen. Tust du das nicht, schickt das Finanzamt dir oftmals ein Mahnschreiben mit einem neuen Termin. Halte diesen unbedingt ein. Für eine zu spät eingetroffene Erklärung kann ein Verspätungszuschlag auf dich zukommen. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro. Berechnet wird der Zuschlag für jeden angefangenen Monat der verspäteten Abgabe.
*Der ProfiCheck, der ProfiService und der buhl:Berater sind Angebote der Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schillerstr. 7, 57250 Netphen (BST), für die ausschließlich deren AGB gelten. Die BST ist ein von der Buhl Data Service GmbH, Am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkirchen (BDS) unabhängiges Unternehmen. Die BDS ist zur Hilfeleistung in Steuersachen weder befugt noch verpflichtet sie sich zu dieser. Auch entscheidet die BDS nicht über die Einschaltung und Auswahl der BST oder deren Maßnahmen der Steuerrechtshilfe. Die BDS stellt lediglich die Infrastruktur zur Verfügung, über die die BST ihre Leistungen eigenverantwortlich anbietet bzw. bewirbt.
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