Hat das Finanzamt zwischen Weihnachten und Neujahr auf? Die Finanzämter in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz werden auch in diesem Jahr den „Weihnachtsfrieden“ wahren. Doch was hat es damit auf sich?
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Für eine Zeit lang setzen Finanzämter Mahnungen und Vollstreckungen aus
- Nicht alle Finanzämter haben diese Tradition
- In einigen Ausnahmefällen verschickt das Finanzamt trotzdem Post
Was ist der Weihnachtsfrieden?
Eine Mahnung mit saftiger Steuernachzahlung in der Weihnachtszeit? Oder eine Ankündigung zur Vollstreckung an Heiligabend? Wenn du in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz lebst, hast du vorerst nichts zu befürchten.
Denn in diesen Bundesländern ist der sogenannte Weihnachtsfrieden bereits eine jahrzehntelange Tradition. So stellt die Finanzverwaltung sicher, dass die Steuerzahler die Weihnachtszeit möglichst ungestört verbringen können.
Darauf verzichtet das Finanzamt während des Weihnachtsfriedens:
- Anmahnung von Steuern oder anderen Abgaben
- Androhung oder Festsetzung von Zwangsgeldern
- Vorladungen von Steuerpflichtige zum Finanzamt
- Einleiten von Vollstreckungsmaßnahmen
- Außenprüfungen
- Verschicken von Steuer- und Bußgeldbescheiden
Gibt es auch Ausnahmen?
Ja. Das Finanzamt verschickt weiterhin Post, wenn Steuerausfälle drohen. Das ist zum Beispiel bei einer Verjährung der Steuerschulden der Fall.
Maschinell erstellte Mitteilungen werden wie im Vorjahr auch während des Weihnachtsfriedens versandt, denn dabei ist keine Unterscheidung zwischen Nachzahlungs- und Erstattungsfällen möglich.
Wann beginnt der Weihnachtsfrieden beim Finanzamt?
In der Regel beginnt der Weihnachtsfrieden eine Woche vor Weihnachten und dauert bis etwa Anfang Januar.
Halten alle Finanzämter den Weihnachtsfrieden ein?
Da der Weihnachtfrieden nicht gesetzlich verankert ist, müssen sich nicht alle Finanzämter daran halten. In diesen Bundesländern wird der Weihnachtsfrieden traditionell jedes Jahr gewahrt:
- Nordrhein-Westfalen vom 17.12.2022 bis 31.12.2022
- Niedersachsen vom 18.12.2022 bis 26.12.2022
- Hessen vom 20.12.2022 bis 31.12.2022
- Bayern vom 21.12.2022 bis 01.01.2023
- Rheinland-Pfalz vom 23.12.2022 bis 01.01.2023
- Thüringen vom 22.12.2022 bis zum 26.12.2022
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