Wintergarten absetzen – geht das?

Für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt wird grundsätzlich ein Steuervorteil gewährt. So können bis zu 1.200 Euro der Lohn-, Fahrt,- und Maschinenkosten angesetzt werden. Nicht jedoch bei Ausgaben für den erstmaligen Anbau des Wintergartens. Diese können steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Neubaumaßnahmen nicht begünstigt

Ein Steuervorteil wird nur bei Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen der selbst genutzten Immobilie gewährt. Diese müssen der Erhaltung oder Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes des Wohnraums dienen. Neubaumaßnahmen bleiben hierbei außen vor. Ein Ansatz der Aufwendungen in der Steuererklärung ist nicht möglich.

Erweiterung der Wohnfläche

Ein Ehepaar wollte die Handwerkerkosten für ihren neuen Wintergarten im selbst bewohnten Haus geltend machen. Dabei wurde durch Umbau der Terrasse zusätzliche Wohnfläche geschaffen. Durch die Erweiterung der Wohnfläche wurde der Anbau als Neubau qualifiziert. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die bisherige Rechtsprechung und versagte für die Kosten den steuerlichen Abzug.

Welche Aufwendungen sind begünstigt?

Alle Handwerkerleistungen für Erhaltungs- sowie Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt. Dazu zählen zum Beispiel Tapezieren, Streichen, Gartengestaltung, Fensteraustausch, Reparaturen oder Kosten für Wärmedämmmaßnahmen.

FG Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 4 K 1933/12