Wohnwagen-Steuer Anhänger-Steuer

Anhänger-Steuer und Wohnwagen-Steuer

Wann Besitzer zur Kasse gebeten werden

Leider ist nicht nur das Familienauto von der Steuer betroffen. Auch für Anhänger und Wohnwagen muss die Kfz-Steuer gezahlt werden. Wie hoch die Anhänger-Steuer oder Wohnwagen-Steuer ausfällt und man sich davon befreien lassen kann, klären wir in diesem Beitrag.

Kurz & knapp

  • Die Wohnwagen-Steuer und Anhänger-Steuer ist eine Kfz-Steuer, die jeder Besitzer zahlen muss
  • Die Höhe der Steuer hängt von dem Gewicht des Fahrzeugs ab
  • Besitzer von Anhängern können sich in manchen Fällen von der Steuer befreien lassen

Kfz-Steuer für Anhänger: Wie hoch ist die Anhänger-Steuer?

Nicht nur Pkws sind von der Kfz-Steuer betroffen. Auch Besitzer von Anhängern werden zur Kasse gebeten. Die Steuer ist jährlich fällig und wird vom Zoll erhoben.

Immerhin: Die Berechnung der Steuerhöhe für Anhänger ist deutlich einfacher als bei einem Pkw. Denn hier kommt es nur auf das Gesamtgewicht an. Es gilt: Pro 200 kg Gewicht fallen 7,46 Euro an.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Anhänger-Steuer

Stefan kauft sich einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 950 kg. Für die Ermittlung der jährlichen Kfz-Steuer rechnet er:

  • 950 kg / 200 kg = 4,75 > aufgerundet 5
  • 5 × 7,46 Euro = 37,30 Euro > abgerundet auf volle Euro = 37 Euro

Ergebnis: Stefan muss für seinen Anhänger eine jährliche Kfz-Steuer von 37 Euro zahlen.

Infografik: Steuer für Wohnwagen & Anhänger

Anhänger-Steuer Wohnwagen-Steuer

Höchstgrenze bei der Steuer

Die gute Nachricht: Die Kfz-Steuer für Anhänger ist begrenzt. Insgesamt darf sie pro Jahr maximal 373,24 Euro betragen. Das entspricht einem Anhänger mit einem Gewicht von 10 Tonnen.

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Kann ich mich von der Anhänger-Steuer befreien lassen?

Es gibt tatsächlich eine Möglichkeit, sich von der Kfz-Steuer für Anhänger befreien zu lassen. Dafür muss jedoch auf das Fahrzeug, das den Anhänger zieht, ein Anhängerzuschlag erhoben werden.

Diese Alternative ist zwar keine „richtige“ Befreiung, weil trotzdem etwas gezahlt werden muss. Sie kann sich aber vor allem dann lohnen, wenn man mehrere Anhänger besitzt. Das gilt vor allem für Selbstständige und Unternehmen, die mehr Anhänger besitzen als ziehende Fahrzeuge.

Achtung Icon

Steuer-Befreiung auch für Wohnwagen?

Wohnwagenanhänger können leider nicht von der Steuer befreit werden.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Grundsätzlich können alle Anhänger von der Kfz-Steuer befreit werden. Eine Ausnahme gibt es nur für Wohnwagenanhänger. Es gibt jedoch einige Voraussetzungen:

  • für das ziehende Fahrzeug wird ein Anhängerzuschlag gezahlt oder
  • das ziehende Fahrzeug ist ebenfalls von der Steuer befreit (gemäß § 3 Nr. 9 KraftStG)
  • die Zulassungsbehörde hat für den Anhänger ein Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Hintergrund vergeben(ein grünes Kennzeichen erhält jedes Fahrzeug, das von der Steuer befreit wurde)

Wie beantrage ich die Steuervergünstigung?

Für die Steuervergünstigung musst du einen schriftlichen Antrag stellen. Dafür hast du 2 Möglichkeiten:

  • du stellst den Antrag bereits während der Zulassung bei der Zulassungsbehörde
  • du stellst den Antrag zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt beim Hauptzollamt (Achtung: Du kannst nicht rückwirkend von der Steuer befreit werden)

Das Hauptzollamt prüft deinen Antrag und teilt dir dann schriftlich mit, ob dein Anhänger von der Steuer befreit werden kann.

Experten Tipp

Download: Kfz-Steuerbefreiung für Anhänger

Lade dir den Antrag auf Kfz-Steuerbefreiung für deinen Anhänger herunter: Musterantrag auf Steuerbefreiung für Anhänger

Was ist der Anhängerzuschlag?

Möchtest du deinen Anhänger von der Steuer befreien lassen, musst du stattdessen einen Anhängerzuschlag zahlen. Im Gegensatz zur Kfz-Steuer ist der Zuschlag nicht von Gewicht oder Schadstoffklasse abhängig. Er beträgt immer  373,24 Euro pro Jahr.

Der Zuschlag wird jedoch nicht auf den Anhänger selbst, sondern auf das ziehende Fahrzeug erhoben. Das hat den Vorteil, dass du nur für ein Fahrzeug den Zuschlag zahlen musst, dafür aber mehrere Anhänger von der Steuer befreien lassen kannst. Das lohnt sich das allerdings nur für Unternehmer und Selbstständige, die mehr Anhänger als ziehende Fahrzeuge haben.

Der Anhängerzuschlag wird zur Kfz-Steuer des Fahrzeuges hinzugerechnet und muss zusammen mit der Steuer an den Zoll gezahlt werden.

Wie beantrage ich den Anhängerzuschlag?

Um den Anhängerzuschlag zu beantragen, reicht ein formloses Schreiben. Die Antragsstellung ist ebenfalls bereits bei der Erstzulassung des Fahrzeugs möglich. Du kannst den Anhängerzuschlag aber auch zu einem späteren Zeitpunkt beim Hauptzollamt beantragen.

Achtung: Für Fahrzeuge mit einem Oldtimer-Kennzeichen oder einem roten Kennzeichen kannst du leider keinen Anhängerzuschlag beantragen.

Experten Tipp

Download: Antrag für Anhängerzuschlag

Lade dir hier einen Antrag für den Anhängerzuschlag herunter: Musterantrag für Anhängerzuschlag
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Kfz-Steuer für Wohnwagen

Für die Wohnwagen-Steuer gilt die gleiche Regelung wie für den normalen Anhänger. Da der Wohnwagen keinen eigenen Antrieb hat und damit keine Schadstoffe ausstößt, gilt für die Berechnung der Steuer nur das Gewicht.

Wie berechne ich die Wohnwagen-Steuer?

Auch beim Wohnwagen fallen pro 200 kg Steuern von 7,46 Euro an. Bei der Berechnung gehst du also genauso vor, wie beim klassischen Anhänger. Und auch hier gilt für die Steuer der Höchstbetrag von 373,24 Euro pro Jahr.

Information zum Thema

Dein Wohnwagen steht auf deinem Privatgelände?

Dann musst du gar keine Steuer bezahlen. Wichtig ist jedoch, dass der Wohnwagen tatsächlich nicht auf öffentlichen Straßen bewegt wird.

Und auch Wenig-Fahrer können Steuern sparen. Nutzt du den Wohnwagen nur zu einer bestimmten Jahreszeit, kannst du ein Saisonkennzeichnen beantragen und zahlen somit weniger Kfz-Steuer.

Wohnwagen vs. Wohnmobil

Für die Steuer ist es wichtig, zwischen Wohnwagen und Wohnmobilen zu unterscheiden. Denn: Wohnmobile haben einen eigenen Antrieb – für die Berechnung der Steuer kommt es also nicht nur auf das Gewicht, sondern auch auf die Schadstoffklasse an. Die Folge: Die Steuer fällt in der Regel höher aus.

Wie berechne ich die Kfz-Steuer für mein Wohnmobil?

Auch beim Wohnmobil fällt der Steuersatz pro angefangene 200 kg an. Wie hoch der Steuersatz ist, hängt von der jeweiligen Schadstoffklasse ab:

SchadstoffklasseSteuersatz je 200 kg (Wohnmobile bis 2.000 kg)Steuersatz je 200 kg (Wohnmobile über 2.000 kg)Steuersatz je 200 kg (Wohnmobile über 5.000 kg)Steuersatz je 200 kg (Wohnmobile über 12.000 kg)Höchstbeträge (pro Jahr)
S4 und besser16 Euro10 Euro--max. 800 Euro
S3 und S224 Euro10 Euro--max. 1.000 Euro
Sonstige40 Euro10 Euro15 Euro25 Euro-

 

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel:Kfz-Steuer für Wohnmobil

Stefan hat sich ein neues Wohnmobil gekauft. Es wiegt 1.800 kg und hat die Schadstoffklasse S5. Für die Berechnung der Kfz-Steuer geht er folgendermaßen vor:

  • 1.800 kg / 200 kg = 9
  • 9 x 16 Euro = 144 Euro

Ergebnis:  Stefan muss jährlich 144 Euro Kfz-Steuer zahlen.

Kann ich die Kfz-Steuer absetzen?

Wie so oft im Steuerrecht heißt es: Es kommt darauf an! Und zwar darauf, ob du Arbeitnehmer oder selbstständig bist. Im Klartext heißt das:

Arbeitnehmer

Ob Anhänger-Steuer, Wohnwagen-Steuer oder Kfz-Steuer für den Pkw: Arbeitnehmer können leider keine Kfz-Steuer absetzen. Und zwar auch dann nicht, wenn das Fahrzeug ausschließlich für den Job verwendet wird. Denn: Kosten für die Fahrt zur Arbeit werden mit der Pendlerpauschale abgedeckt.

Du kannst zwar die Kfz-Steuer nicht von der Steuer absetzen – dafür aber die Kfz-Haftpflichtversicherung:

Selbstständige

Selbstständige können für die eigenen Firmenwagen bzw. das betrieblich genutzte Fahrzeug Kfz-Steuer absetzen. In diesem Fall gilt sie nämlich als Betriebsausgabe. Aber Achtung: Als Nachweis, dass das Fahrzeug tatsächlich betrieblich genutzt wird, muss ein Fahrtenbuch geführt werden.

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Quelle: Zoll