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Hochwasser-und Sturmkosten von der Steuer absetzen

Das Finanzamt mit ins Boot holen

Ob Hochwasser, Sturm oder Brand – solche Katastrophen hinterlassen oft nicht nur seelische, sondern auch große finanzielle Schäden. Eine kleine Erleichterung gibt es immerhin: Viele dieser Kosten können in der Steuererklärung angesetzt werden. Darüber hinaus bieten die Finanzämter verschiedene steuerliche Hilfen, die Betroffenen zusätzlichen Spielraum verschaffen. 

Kurz & knapp

  • Katastrophenschäden kannst du als außergewöhnliche Belastungen absetzen 
  • Finanzämter gewähren oft Erleichterungen wie Stundungen oder geringere Vorauszahlungen 
  • WISO Steuer trägt die Kosten automatisch an der richtigen Stelle ein

Diese Kosten kannst du von der Steuer absetzen 

Zerstörtes Eigentum, Gebäudeschäden oder verlorener Hausrat belasten das Budget erheblich. Doch ein Teil dieser Ausgaben lässt sich steuerlich abziehen. In der Steuererklärung werden sie als außergewöhnliche Belastungen eingetragen. Berücksichtigt werden allerdings nur Kosten, die über einer zumutbaren Eigenbelastung liegen. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderanzahl ab. 

Absetzbar sind zum Beispiel: 

  • Abriss- und Entsorgungskosten von Bauschutt 
  • Wiederaufbau- und Reparaturkosten 
  • Baumaterialien 
  • Ersatz für notwendigen Hausrat (zum Beispiel Möbel, Kleidung, Elektrogeräte) 
  • Kosten für Gutachten 
  • Zinsen für Kredite, die zur Schadensbeseitigung aufgenommen wurden 

Wichtig ist, dass die Wiederherstellung innerhalb von drei Jahren nach dem Schadensereignis beginnt und keine Versicherungsleistungen oder Ersatzansprüche Dritter bestehen.  

Katastrophenkosten einfach absetzen

WISO Steuer trägt deine Ausgaben für Hochwasser- oder Sturmschäden automatisch an der richtigen Stelle in der Steuererklärung ein. Einfach Angaben machen – den Rest übernimmt die Software für dich.
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Weitere steuerliche Hilfen 

Neben dem Abzug von Katastrophenkosten gibt es weitere Entlastungen, die du beim Finanzamt beantragen kannst: 

  • Stundung von Steuern: Fällige Steuern können zeitweise aufgeschoben werden, im Ausnahmefall sogar zinsfrei. 
  • Herabsetzung von Vorauszahlungen: Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen lassen sich senken, um kurzfristig mehr Geld zur Verfügung zu haben. 
  • Keine Säumniszuschläge: Bei nachweislicher Betroffenheit kann das Finanzamt auf Säumniszuschläge verzichten. 
  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung: Außergewöhnliche Belastungen können schon im laufenden Jahr berücksichtigt werden, sodass bei der monatlichen Gehaltsauszahlung mehr Netto bleibt und nicht erst die Steuererstattung abgewartet werden muss. 

Hilfe durch Arbeitgeber 

Arbeitgeber dürfen betroffene Angestellte mit bis zu 600 Euro steuerfrei unterstützen, in besonderen Fällen auch darüber hinaus. Möglich sind außerdem zinsfreie Darlehen, solange die Schadenshöhe nicht überschritten wird. 

Regelungen für Selbstständige 

Auch Selbstständige können steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen. Gehen Buchführungsunterlagen durch eine Katastrophe verloren, darf das steuerlich nicht nachteilig wirken, sofern der Verlust glaubhaft gemacht wird. Außerdem sind Sonderabschreibungen möglich: Bis zu 30 Prozent der Wiederherstellungskosten für Betriebsgebäude und bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten für neue bewegliche Wirtschaftsgüter können zusätzlich abgeschrieben werden, wenn die Maßnahmen innerhalb von drei Wirtschaftsjahren erfolgen. 

Spenden absetzen 

Wer selbst nicht betroffen ist, kann helfen – und dabei ebenfalls Steuern sparen. Für Spenden an Katastrophenopfer gelten häufig erleichterte Nachweispflichten: Ein Kontoauszug oder eine Überweisungsbestätigung reicht meist aus, um die Spende steuerlich geltend zu machen. 

FAQ: Hochwasser und Sturmschäden

Ja. Kosten für zerstörtes Eigentum oder Gebäudeschäden kannst du in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen – soweit sie nicht durch Versicherungen ersetzt werden.
Welche Kosten erkennt das Finanzamt nach einer Flutkatastrophe an?
Das hängt von deinem Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Nur Kosten, die über der sogenannten zumutbaren Eigenbelastung liegen, wirken sich steuermindernd aus. 
Finanzämter können Steuern stunden, Vorauszahlungen senken oder Säumniszuschläge erlassen. Zusätzlich kannst du eine Lohnsteuer-Ermäßigung beantragen.
Die Wiederherstellung muss innerhalb von 3 Jahren nach dem Schadensereignis beginnen. Danach kannst du die Kosten nicht mehr absetzen.
Kann ich Sachspenden nach einem Hochwasser steuerlich absetzen?
Ja. Für Selbstständige gibt es Sonderregeln, zum Beispiel Sonderabschreibungen für Betriebsgebäude oder bewegliche Wirtschaftsgüter, wenn sie innerhalb von drei Wirtschaftsjahren ersetzt werden.
Ja. Rechnungen, Gutachten oder Fotos sind wichtige Belege. Ohne Nachweise erkennt das Finanzamt die außergewöhnlichen Belastungen nicht an.

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