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Steuersätze der Einkommensteuer

So viel Steuern musst du auf dein Einkommen zahlen

Wie stark wird das eigene Einkommen wirklich besteuert? Der persönliche Steuersatz gibt Aufschluss darüber, ab wann der Spitzensteuersatz gilt und wie sich die tatsächliche Steuerlast zusammensetzt.

Kurz & knapp

  • In Deutschland gilt ein progressiver Einkommensteuertarif mit vier Tarifzonen
  • Der Steuersatz liegt – je nach zu versteuerndem Einkommen – zwischen 0 und 45 Prozent
  • 2025 greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent für Singles ab 68.481 Euro (Verheiratete: 136.962 Euro)

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Steuersatz: Das ist gemeint

Der Steuersatz zeigt, wie viel Prozent deines zu versteuernden Einkommens (zvE) als Steuer ans Finanzamt gehen. Je höher dein Einkommen, desto höher in der Regel auch dein Steuersatz – das nennt man progressive Besteuerung. Wer also wenig verdient, zahlt nur einen kleinen Anteil seines Einkommens, wer viel verdient, einen größeren.

Beispiel: Verdienst du 30.000 Euro im Jahr, liegt dein persönlicher Steuersatz deutlich niedriger als bei jemandem mit 80.000 Euro. Der Steuersatz kann – je nach Einkommen – zwischen dem Einstiegssteuersatz von 14 Prozent und dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent liegen. Für besonders hohe Einkommen gibt es zusätzlich den sogenannten Reichensteuersatz von 45 Prozent (Höchststeuersatz).

Grenzsteuersatz

Der Grenzsteuersatz zeigt, wie hoch dein nächster Euro besteuert wird – also wie viel Steuer du auf zusätzliches Einkommen zahlen musst. Er beschreibt, wie sich deine Steuerlast verändert, wenn dein Einkommen steigt. Wenn du zum Beispiel eine Gehaltserhöhung oder eine Bonuszahlung erhältst, wird nur dieser zusätzliche Betrag mit dem höheren Grenzsteuersatz versteuert – nicht dein gesamtes Einkommen.

Er ist also ein wichtiger Richtwert, um zu verstehen, wie sich Mehrverdienst auf dein Nettogehalt auswirkt. Der Grenzsteuersatz steigt mit dem Einkommen stufenweise an: Wer mehr verdient, hat auch einen höheren Grenzsteuersatz. Das ist Teil der sogenannten Steuerprogression, die dafür sorgt, dass höhere Einkommen prozentual stärker belastet werden als niedrigere.

Beispiel: Dein bisheriges Einkommen liegt bei 35.000 Euro. Dafür gilt ein bestimmter Steuersatz. Bekommst du nun 1.000 Euro mehr Gehalt, wird nur dieser zusätzliche Betrag mit dem höheren Grenzsteuersatz versteuert. Das heißt: Von den 1.000 Euro gehen die Steuern ab, die auf diese „obere Schicht“ deines Einkommens entfallen.

Durchschnittssteuersatz

Der Durchschnittssteuersatz zeigt, wie viel Prozent deiner Einkünfte im Schnitt als Steuer anfallen. Er ergibt sich aus dem Verhältnis der gezahlten Steuer zu deinem zu versteuernden Einkommen und wird auch persönlicher Steuersatz genannt.

Da der Steuersatz je nach Tarifzone ansteigt, ist der Durchschnittssteuersatz immer niedriger als der Grenzsteuersatz.

Beispiel: Bei einem Einkommen von 30.000 Euro fallen 4.303 Euro Einkommensteuer an. Das entspricht einem Durchschnittssteuersatz von 14,34 Prozent. Der Grenzsteuersatz liegt hier bei 28,4 Prozent.

Übersicht aller Steuersätze für die Einkommensteuer

Die Einkommensteuer steigt nicht gleichmäßig an, sondern in mehreren Stufen. Insgesamt unterscheidet das Steuerrecht vier sogenannte Tarifzonen. Diese werden jedes Jahr angepasst, damit die Steuerbelastung mit der wirtschaftlichen Entwicklung und Inflation Schritt hält.

Hier eine Übersicht über die einzelnen Progressionsstufen und Steuersätze für das Jahr 2025:

Tarifstufe Grenzsteuersatz (in %) zu versteuerndes Einkommen (in €)
000 – 12.096
114-2412.097 - 17.443
224-4217.444 - 68.480
34268.481 - 277.825
445ab 277.826

1. Einstiegssteuersatz

Bis zum Grundfreibetrag bleibt dein Einkommen steuerfrei. Ab diesem Betrag greift dann die erste Tarifzone: Die Einkommensteuer startet hier mit einem Einstiegssteuersatz von 14 Prozent und steigt mit höherem Einkommen progressiv bis zu knapp 24 Prozent

Im Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag bei

  • 12.096 Euro für Singles und
  • 24.192 Euro für Verheiratete.

Beispiel: Verdienst du als Single 13.000 Euro im Jahr, liegt dein Einkommen nur knapp über dem Grundfreibetrag. Du zahlst also lediglich auf die 904 Euro, die über der Grenze liegen, Steuern. Deine Steuerlast bleibt dadurch sehr gering (2025: 134 Euro; Durchschnittssteuersatz: 1,03 Prozent, Grenzsteuersatz: 15,68 Prozent).

2. Spitzensteuersatz

Der Spitzensteuersatz ist der zweithöchste reguläre Steuersatz in Deutschland. Er liegt bei 42 Prozent und betrifft Einkommen, die deutlich über dem Durchschnitt liegen.

Wichtig: Sobald dein zu versteuerndes Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet, wird nur der übersteigende Teil mit dem Spitzensteuersatz besteuert – nicht dein gesamtes Einkommen.

Im Jahr 2025 gilt der Spitzensteuersatz ab

  • 68.481 Euro für Singles und
  • 136.962 Euro für Verheiratete.

Der Spitzensteuersatz stellt sicher, dass höhere Einkommen überproportional hoch besteuert werden – ein zentraler Bestandteil der Steuerprogression. Trotzdem bleibt die Steuerbelastung insgesamt gestaffelt: Nur der Teil oberhalb der Grenze unterliegt dem Satz von 42 Prozent.

Beispiel: Verdienst du als Single 70.000 Euro, zahlst du nur auf die 1.519 Euro, die über der Grenze von 68.481 Euro liegen, den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Der übrige Teil deines Einkommens wird mit den jeweils niedrigeren Steuersätzen versteuert.

3. Reichensteuer

Die sogenannte Reichensteuer ist mit 45 Prozent der höchste Einkommensteuersatz in Deutschland und stellt eine Ergänzung zum Spitzensteuersatz dar. Sie wurde eingeführt, um besonders hohe Einkommen höher zu besteuern.

Im Jahr 2025 gilt der Reichensteuersatz ab

  • 277.826 Euro für Singles und
  • 555.652 Euro für Verheiratete.

Beispiel: Verdienst du als Single 300.000 Euro im Jahr, zahlst du nur auf die 22.174 Euro, die über der Grenze von 277.826 Euro liegen, den Reichensteuersatz von 45 Prozent.

So berechnest du deinen persönlichen Steuersatz

Theoretisch lässt sich dein persönlicher Steuersatz mit einer Formel aus § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) berechnen. In der Praxis ist das aber ziemlich kompliziert und für Laien kaum nachvollziehbar.

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Beispielrechnung

Du bist Single und hast im Jahr 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen.

  • Auf die ersten 12.096 Euro fällt keine Steuer an – das ist der Grundfreibetrag.
  • Für den Anteil über 12.096 Euro steigt der Steuersatz schrittweise an.
  • Der durchschnittliche Steuersatz liegt bei diesem Einkommen bei rund 18 Prozent.

Das bedeutet: Du zahlst 7.320 Euro Einkommensteuer. Dein persönlicher Grenzsteuersatz – also der Steuersatz auf den letzten verdienten Euro – liegt bei knapp 32 Prozent.

FAQ: Steuersätze der Einkommensteuer

Der Spitzensteuersatz ist der zweithöchste Steuersatz in Deutschland. Er liegt bei 42 Prozent und gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von 68.481 Euro für Singles bzw. 136.962 Euro für Verheiratete (im Jahr 2025). Nur der Teil des Einkommens über dieser Grenze wird mit 42 Prozent besteuert..
Nein, das sind zwei unterschiedliche Begriffe. Der Grenzsteuersatz beschreibt, wie hoch dein nächster verdien­ter Euro besteuert wird, also die Steuer auf zusätzliches Einkommen. Der Spitzensteuersatz ist hingegen ein fester Wert (42 Prozent), der nur für das zu versteuernde Einkommen oberhalb einer bestimmten Grenze gilt.
Der Spitzensteuersatz in Deutschland wurde im Laufe der Jahre mehrfach angepasst. Zum Beispiel betrug der Spitzensteuersatz im Jahr 2000 noch 53 Prozent. Im Laufe der Zeit wurden die Steuersätze schrittweise gesenkt, bis sie schließlich im Jahr 2005 auf den aktuellen Satz von 42 Prozent festgelegt wurden.
Dein Steuersatz hängt vor allem von der Höhe deines Einkommens und deiner Lebenssituation ab – also davon, ob du verheiratet bist. Freibeträge für Kinder beeinflussen zwar nicht direkt den Steuersatz, mindern aber das zu versteuernde Einkommen. Dasselbe gilt für steuerliche Abzüge wie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Ja, die Tarifzonen und Einkommensgrenzen werden in der Regel jedes Jahr angepasst. So soll verhindert werden, dass Steuerzahler allein durch Inflation stärker belastet werden – man spricht hier vom Abbau der kalten Progression.
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Quelle: Einkommensteuergesetz (EStG) § 32a Einkommensteuertarif