
Welche Steuerklasse ist die beste?
Tipps für den Steuerklassenwechsel
Wie viel Geld Sie monatlich auf Ihr Konto erhalten, hängt vor allem von der Steuerklasse ab. Ehe- und Lebenspartner haben hierbei die Qual der Wahl: Je nach gewählter Lohnsteuerklasse können Sie Ihre Steuerlast unterschiedlich verteilen.
Gehe zu
Wer kann die Steuerklasse wechseln?
Nicht jeder kann seine Steuerklasse wechseln. Diese Möglichkeit haben grundsätzlich nur Ehepartner, die beide Arbeitslohn beziehen, unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Sie können jedes Jahr aufs Neue zwischen verschiedenen Kombinationen Ihrer Steuerklassen wählen:
- III und V
- IV und IV
- Faktorverfahren
So wechseln Ehepartner die Steuerklasse
Wann kann ich die Steuerklasse wechseln?
Ab dem 01.01.2020 gilt eine gelockerte Regelung für den Steuerklassen-Wechsel. Denn nun dürfen Ehepaare ihre Steuerklasse auch mehrmals jährlich wechseln. Bestimmte Voraussetzungen müssen dafür nicht mehr erfüllt werden.

Bis wann muss ich den Wechsel beantragen?
Für das Jahr 2021 müssen Sie den Antrag bis zum 30.11.2021 bei Ihrem Finanzamt einreichen.
Bisher konnte die Steuerklasse nur einmal im Jahr geändert werden. Ein weiterer Wechsel war nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wo bekomme ich den Antrag zum Steuerklassen-Wechsel?

Antrag hier downloaden. Wichtig: Vergessen Sie nicht, dass in der Regel beide Ehepartner den Antrag unterschreiben müssen!
Wohin wird der Antrag gesendet?
Den Antrag auf Steuerklassen-Wechsel senden Sie an das für Sie zuständige Finanzamt. Wenige Wochen nach Eingang erhalten Sie eine Nachricht per Post.
Welche Steuerklassen-Kombination ist die Beste?
Dies lässt sich pauschal leider nicht sagen. Welche der Kombinationen für Sie und Ihren Partner am günstigsten ist, hängt von der Höhe der monatlichen Arbeitslöhne sowie der eingetragenen Freibeträge ab.
Kombination III und V
Die Kombination der Steuerklassen III und V ist dann am günstigsten, wenn Sie und Ihr Ehepartner stark unterschiedlich hohe Einkommen haben. Dies ist der Fall, sobald der höhere Arbeitslohn mindestens 60 Prozent Ihres gesamten Ehepaar-Einkommens ausmacht. Der Ehepartner mit dem größeren Einkommen wählt die Steuerklasse III, der andere Partner die Steuerklasse V. Arbeitet nur einer, bekommt dieser automatisch die Steuerklasse III.
Bei dieser Kombination haben Sie einen verhältnismäßig niedrigen Lohnsteuerabzug. Daher kann es mit Abgabe der Steuererklärung, zu der Sie dann verpflichtet sind, zu Steuernachzahlungen kommen.
Sie und Ihr Ehepartner haben monatliche Arbeitslöhne von 3.500 Euro und 1.800 Euro. Hier ist die Kombination der Steuerklassen III und V am günstigsten:
Lohnsteuer und Soli bei III / V | Lohnsteuer bei IV / IV | |
Arbeitslohn € 1.800 | € 372,05 | € 149,28 |
Arbeitslohn € 3.500 | € 299,26 | € 585,52 |
€ 671,31 | € 734,80 |
---|
Kombination IV und IV
Sie und Ihr Ehepartner verdienen ungefähr gleich viel? Dann ist die Kombination aus den Steuerklassen IV und IV am günstigsten. Der Wechsel von den Steuerklassen III und V in die Steuerklassen IV und IV kann auch von nur einem Ehepartner beantragt werden.
Die Arbeitslöhne von Ihnen und Ihrem Ehepartner gleichen sich ungefähr. Der Geringere liegt bei 2.500 Euro. Hier ist nun die Wahl der Steuerklassen IV und IV steuerlich besser:
Lohnsteuer bei III / V | Lohnsteuer bei IV / IV | |
Arbeitslohn € 2.500 | € 600,50 | € 337,58 |
Arbeitslohn € 3.000 | € 228,66 | € 463,91 |
€ 829,16 | € 801,49 |
Faktorverfahren
Das Faktorverfahren bietet sich an, wenn es zwischen Ihnen und Ihrem Partner einen großen Gehaltsunterschied gibt. Bei der Wahl der Steuerklassen III und V hätte derjenige mit der Steuerklasse V sehr hohe Abzüge. Um das zu vermeiden, erhalten Sie beim Faktorverfahren beide jeweils die Steuerklasse IV. Der Vorteil: Alle Ihnen zustehenden Freibeträge werden automatisch berücksichtigt. Zusätzlich gibt es einen Faktor, der vom Finanzamt mathematisch ermittelt wird. Mit diesem wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Der ermittelte Faktor gilt für 2 Jahre.
Durch diese Berechnung gleicht der Lohnsteuerabzug ziemlich genau der voraussichtlichen Steuerschuld zum Jahresende. Dadurch ergibt sich, im Gegensatz zur Steuerklassen-Kombination III und V, kaum die Gefahr von Steuernachzahlungen.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel: Splittingtarif
Welchen Vorteil bringt ein Steuerklassen-Wechsel?
Die Höhe der jährlichen Steuerschuld ändert sich durch unterschiedliche Steuerklassen zwar nicht. Doch bei einer geschickten Wahl der Steuerklassen haben Sie Monat für Monat mehr Geld übrig – besser, als auf die Steuererstattung nach Jahresende vom Finanzamt zu warten.
Mit der richtigen Steuerklassen-Kombination erreichen Sie, dass die monatlich einbehaltene Lohnsteuer möglichst nahe an die gemeinsame Jahressteuerschuld von Ihnen und Ihrem Partner herankommt. So müssen Sie nach der Abgabe der Steuererklärung keine horrenden Nachzahlungen erwarten.
Bekomme ich mit dem Steuerklassen-Wechsel mehr Geld?
Leider nein. Aber: Sie haben trotzdem jeden Monat mehr Geld zur Verfügung. Der Wechsel in eine andere Steuerklasse führt zu einem monatlich höheren Nettoeinkommen. Dafür fällt dann die Erstattung bei der Steuererklärung geringer aus. Aber keine Angst: Selbst wenn Sie nicht die günstigste Kombination gewählt haben, zahlen Sie letztendlich nicht mehr Steuern. Denn: Endgültig abgerechnet wird erst in der Steuererklärung.
Gründe für den Wechsel
Wenn Singles heiraten oder eine eingetragene Lebensgemeinschaft eingehen, wechseln sie automatisch die Steuerklasse von I oder II zu IV. Ist aber tatsächlich eine andere Kombination für Sie günstiger, sollten Sie den Wechsel beantragen.
Neben der Heirat gibt es aber auch weitere Gründe, aus denen man die Steuerklasse selbst wechseln kann:
- Trennung und Scheidung
- Gehaltssprung beim Ehepartner
- Geburt eines Kindes bei Alleinerziehenden
Mehr dazu lesen Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Elterngeld: Ein Steuerklassen-Wechsel lohnt oft!
Vor allem für Lohnersatzleistungen spielt die Steuerklasse eine große Rolle. Denn die Höhe der Zahlungen wird auf Basis des bisherigen Nettoeinkommens ermittelt. Beispielsweise beim Elterngeld: Hier nimmt üblicherweise die Frau mehr Elterngeld-Monate in Anspruch als ihr Mann, hat aber zuvor weniger verdient. Durch einen Wechsel in Klasse III kann sie sich ein höheres Elterngeld sichern. Während das Bundesfamilienministerium diesen Weg zunächst verbauen wollte, sah das Bundessozialgericht darin keinen Rechtsmissbrauch.
Geschiedene: Steuerklasse I oder II
Bereits mit Ablauf des Trennungsjahres müssen Sie den Steuerklassen-Wechsel in die Steuerklasse I angehen. Nach Ablauf des Trennungsjahres sind beide Ehepartner gesetzlich verpflichtet, wieder in die Steuerklasse I bzw. II zu wechseln. Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen, kann der alleinerziehende Ehepartner in die Steuerklasse II wechseln.

Singles: Steuerklasse I ist Pflicht
Singles haben – im Gegensatz zu Verheirateten – eigentlich keine Möglichkeiten, die Steuerklasse zu wechseln. Sie erhalten bei einem Arbeitslohn über 450 Euro im Monat Steuerklasse I. Hier eingeteilt werden auch
- unverheiratete Paare,
- geschiedene Arbeitnehmer,
- verwitwete Arbeitnehmer sowie
- dauerhaft getrennt lebende Ehepartner.
Liegt Ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2021: 9.744 Euro; 2020: 9.408 Euro), müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen. In der Steuerklasse I können keinen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder Kinderfreibeträge geltend gemacht machen.
Alleinerziehende: Steuerklasse II als Option
Für Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht gibt es jedoch noch eine weitere Möglichkeit: die Steuerklasse II. Ein klarer Vorteil dieser Steuerklasse ist, dass im Gegensatz zur Steuerklasse I, deutlich weniger Steuern fällig werden. Neben dem Grundfreibetrag und dem Kinderfreibetrag erhalten Sie zudem den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrages vor, können sich Arbeitnehmer die Lohnsteuerklasse II eintragen lassen.
Wurde die Klasse II eingetragen und fallen die Voraussetzungen im Laufe des Jahres weg, sind Sie verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen. Dies kann der Fall sein,
- wenn Ihr Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag entfällt,
- Ihr Lebensgefährte zu Ihnen zieht oder
- Sie heiraten bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.
Verwitwete: Steuerklasse III
Verwitwete haben im Todesjahr ihres Ehepartners und im darauffolgenden Jahr die Steuerklasse III. In diesem Fall wird die Steuerklasse nicht geändert, stattdessen wird auf Antrag ein Freibetrag in Höhe des Entlastungsbetrags in der ELStAM-Datenbank eingetragen.
Passende Steuerklasse wählen mit WISO Steuer
Ob sich der Steuerklassen-Wechsel lohnt, finden Sie einfach mit WISO Steuer heraus: Die Daten einfach ins Programm eingeben und rechnen lassen! Ihre persönlichen Daten müssen Sie nur einmal eingeben oder den Steuer-Abruf nutzen und für die folgenden Jahre können Sie ganz bequem die Jahresübernahme wählen. Dann stehen die wichtigsten Informationen vorausgefüllt für Sie bereit!
Steuerberatung?
Einzelfragen zu Ihrer Steuererklärung darf leider nur ein Steuerberater beantworten. Wir freuen uns jedoch über Lob und Kritik und nehmen Ihre Anregungen gerne für zukünftige Beiträge auf.
Auch wenn die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte dieser Webseite mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, übernehmen wir keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Der Aufruf dieser Inhalte begründet mangels Rechtsbindungswillens unsererseits keinerlei Vertragsverhältnis. Außer im Falle von Vorsatz übernehmen wir keine Haftung für etwaige aus der Verwendung der Inhalte resultierende Schäden.
Übrigens: In unserer Steuer-Software finden Sie eine ausführliche Hilfe und Tipps zu allen Themen rund um Ihre Steuererklärung.
14 Kommentare
Kommentar hinterlassen
Hallo, welche Steuer klasse sollen wir am besten haben ich bekomme Brutto ca.2200 und mein Mann – Brutto 2880.
Hallo Frau Lisin,
leider dürfen wir keine Steuerberatung im Einzelfall machen. Dies verbietet uns das Steuerberatergesetz. Wie im Artikel beschrieben, ist die Steuerklassenkombination 3/5 ist so gestaltet, dass die monatliche Lohnsteuer beider Ehegatten oder Lebenspartner in etwa der zu erwartenden Jahressteuer entspricht. Dazu sollte der in Steuerklasse 3 eingestufte Ehegatte oder Lebenspartner ca. 60 Prozent und der in Steuerklasse 5 eingestufte ca. 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens haben. Bei abweichenden Verhältnissen kann es zu Nachzahlungen bei der Steuer kommen.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Müller
Tax Specialist
Steuersoftwareprogramme können helfen, einen Vergleich zwischen Einzel- vs. Zusammenveranlagung (bei Ehepartnern) zu ermitteln.
Bietet Ihre Software eine anwenderfreundliche Gegenüberstellung zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung bei Ehepaaren an? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Florian
Hallo Herr Braun,
Ja, unsere Software bietet eine Prüfung der optimalen Veranlagungsart. Je nach Ergebnis können Sie zwischen der Einzel- bzw. Zusammenveranlagung wählen. Dieses können Sie auch für jedes Jahr neu prüfen und entscheiden.
Viele Grüße,
Alexander Müller
Tax Specialist
Ich möchte gerne Ihr Steuerprogramm erwerben.
Ich lebe zur Zeit getrennt und bekomme meine Post nachgesendet.
Wie kann ich erreichen das mein zuständiges Finanzamt die Pin Daten wegen der Daten Übertragung
an meine Zweit Adresse sendet?
Oft habe ich sensitive.. Post nicht erhalten da oft auf den Briefen steht: Nicht nachsenden!
Soll ich die Hauptadresse angeben und hoffen das es nachgeschickt wird und einen Vermerk schreiben
dass nachgesendet werden soll.. oder besser die Zweit Adresse, falls es eingetragen werden kann. Dann wird
das Finanzamt wieder stutzig.. Schwierig.
Was können Sie vorschlagen? Vielen Dank!
Hallo sehr geehrter Herr Faßbender,
damit die Post vom Finanzamt offiziell zu Ihrem Wohnort kommt, müsste man das Finanzamt informieren. Ein einfacher Brief/Mail oder Anruf reicht da aus. Leben Sie dauerhaft getrennt, kann das natürlich im Folgejahr zu Nachfragen des Finanzamts führen, da dann eine Zusammenveranlagung nicht mehr möglich ist. Wenn Sie ein Elster-Zertifikat beantragt haben, werden die nötigen Daten auch an die bei den Meldeämtern hinterlegte Adresse geschickt. Das solche offizielle Post in der Regel nicht durch einen Nachsendeauftrag weitergeleitet wird, hat ja aus staatlicher Sicht seinen Sinn: die Ämter möchten wissen, wenn eine Adresse nicht mehr richtig ist. Einen Tip kann ich Ihnen da leider nicht geben.
Viele Grüße,
Alexander Müller
Tax Specialist von steuernsparen
Meine Frau ist Arbeitnehmer und verdient 2300 Brutto, ich bin Frührentner und bekomme830 Brutto im Monat. Wenn wir in Steuerklasse 3/5 wechseln, was bekomme ich dann weniger an Rente.
M.f.G. Karsten Schütte
Hallo sehr geehrter Herr Schütte,
wenn es sich um eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung handelt, zahlt man darauf keine Lohnsteuer. Das bedeutet, dass die Lohnsteuerklassen auch keine Auswirkung auf Ihre Rente haben.
Bitte beachten Sie aber, dass wir keine Steuerberatung im Einzelfall durchführen dürfen. Der Gesetzgeber hat dies den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Falls Sie dazu also ganz genaue Informationen haben möchten, wäre ein Steuerberater die richtige Adresse.
Eine Info noch, die für Sie sicher interessant ist: Seit dem 1.1.2020 darf man mehrmals jährlich seine Lohnsteuerklassen wechseln. Wenn das Ergebnis nach einem Wechsel also nicht nach Ihren Vorstellungen ist, kann man auch jederzeit wieder die Lohnsteuerklassen ändern.
Viele Grüße,
Alexander Müller
Tax Specialist bei steuernsparen
Ich bin verheiratet und meine Frau verdient 2800.- brutto und ich bin Rentner und habe ein Einkommen von 800.- Welche Lohnsteuerklasse wären uns am besten?
Frage: Ich bin verheiratet, meine Frau verdient 3500.- brutto, ich 4500.- brutto. Welche Lohnsteuerklasse ist für mich und meine Frau am besten? Danke für die Antwort
wir hatten das nach der Hochzeit auch versucht mit 3/5, war anfangs auch super, monatlich mehr Geld zur Verfügung zu haben. Da mein Mann weit höheres Einkommen hat als ich, haben wir uns darauf verlassen, dass 3/5 am Besten sein soll. Der Schock kam dann danach. Jedes Jahr hohe Nachzahlungen und seit diesem Jahr vierteljährliche Vorauszahlungen. Also haben wir uns nun für 4/4 entschieden. Zwar monatlich weniger zur Verfügung (knapp 200 Euro), aber so müssen wir nicht jedes Jahr neu überlegen, wie wir die Nachzahlungen stemmen sollen. Also, was sich im ersten Moment toll anhört, geht ganz schön nach hinten los, wenn beide arbeiten gehen.
Wir sind ein Rentnerehepaar und haben 2 erwachsene Kinder. Ich bekomme weit mehr Rente als meine Frau. Ich wähle immer III/V ist das richtig
Also ich bin folgendermaßen am besten gefahren:
Mann und Frau arbeiten 4/4
nur einer arbeitet 3/5
Das hört sich immer gut an mit dem mehr Geld bei unterschiedlichen Steuerklassen. Wir hatten das nach unserer Hochzeit auch gemacht, promt hat uns das Finanzamt zur vierteljährlichen Vorsteuer verdonnert. Da hat mir das mehr auf dem Konto auch nichts gebracht.