Keine Anschaffungskosten, keine Wartungs- und Reparaturkosten – die finanziellen Vorteile eines Dienstwagens sind enorm. Doch ganz kostenfrei bleibt er leider nicht. Denn: Wer einen Dienstwagen hat und den auch privat fährt, muss die private Nutzung versteuern. Eine beliebte Möglichkeit ist die sogenannte 1-Prozent-Regelung. Wie sie funktioniert und was die Vorteile sind, zeigen wir hier.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Firmenwagen, die auch privat genutzt werden, müssen versteuert werden
- Die einfachste Methode ist die pauschale 1-Prozent-Regelung
- elektrische Firmenwagen profitieren von einer niedrigeren Besteuerung
Was ist die 1-Prozent-Regelung?
Sobald du deinen Firmenwagen auch privat nutzen kannst, entsteht für dich ein deutlicher Vorteil. Immerhin sparst du dir teures Geld für Anschaffung und Haltung eines privaten Autos. Aber: Ganz kostenfrei ist der Dienstwagen nicht. Diesen privaten Vorteil muss du nämlich versteuern – und zwar mit der 1-Prozent-Regelung.
Wie funktioniert die 1-Prozent-Regelung?
Bei der 1-Prozent-Regelung wird 1 Prozent des Bruttolistenpreises deines Firmenwagens zu deinem Bruttoeinkommen dazu addiert. Die Folge: Durch das höhere Einkommen steigt auch der Steuersatz. Die Einkommensteuer wird dann auf das höhere Einkommen berechnet – und fällt durch den Firmenwagen entsprechend höher aus. Für die Steuer zählt dann nämlich der höhere Bruttolohn.
Zusätzlich dazu musst du auch den Weg zur deiner ersten Tätigkeitsstätte versteuern. Und zwar mit 0,03 Prozent des BLP pro Entfernungskilometer zwischen deinem Zuhause und deinem Büro.
Pauschale Versteuerung
1-Prozent-Regelung: So berechnest du sie richtig
Du möchtest wissen, wie genau die 1-Prozent-Regelung deine Einkommensteuer beeinflusst? Dazu brauchst du nur den Bruttolistenpreis deines Firmenwagens. Aber Achtung: Es zählt der tatsächliche Listenpreis – auch dann, wenn dein Firmenwagen günstiger gebraucht gekauft wurde.
1-Prozent-Regelung: 30.000 Euro x 1 Prozent = 300 Euro Besteuerung des Arbeitsweges: 30.000 Euro x 0,03 Prozent x 12 Kilometer = 108 Euro. „Neuer“ monatlicher Bruttolohn: 4.000 Euro + 300 Euro + 108 Euro = 4.408 Euro Ergebnis: Stefanies Einkommensteuer wird durch den Dienstwagen nicht auf ihren tatsächlichen Bruttolohn berechnet, sondern auf den höheren Lohn von 4.408 Euro.
Beispiel: So berechnest du die 1-Prozent-Regelung
Was gilt für Elektroautos?
Um die Elektro-Mobilität voranzutreiben unterstützt die Regierung die Anschaffung von Elektroautos. Und auch bei der privaten Nutzung von rein elektrischen Firmenwagen gibt es Steuervorteile:
Das gilt für deinen E-Dienstwagen
Ab 2020 werden Elektroautos mit 0,25 Prozent des BLP versteuert – anstatt 1 Prozent bei Verbrennern. Dafür gibt es aber 2 wichtige Voraussetzungen:
- Der Dienstwagen hat einen BLP von maximal 60.000 Euro
- Es ist ein rein elektrisches Auto
Dein Firmenwagen war teurer oder ist ein Hybrid? Auch dann kannst du dich über einen Steuervorteil freuen – auch wenn er etwas kleiner ausfällt. Denn dann zahlst du statt 1 Prozent nur 0,5 Prozent des BLP.
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