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Steuererklärung vergessen: Diese Strafen sind möglich

Jetzt wird’s ernst

Steuererklärung nicht abgegeben, was jetzt? Das Finanzamt wird sie trotzdem einfordern – und Strafen androhen. Welche das sind und was man dagegen tun kann, haben wir hier zusammengefasst.

Kurz & knapp

  • Wenn du die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgibst, muss mit Strafen rechnen
  • Das Finanzamt hat mehrere Sanktionsmöglichkeiten
  • Du solltest auf Briefe vom Finanzamt reagieren und die Abgabe der Steuererklärung nachholen
  • Mit WISO Steuer erstellst du deine Steuererklärung einfach digital

Welche Strafen kann das Finanzamt verlangen?

Du hast die Frist für die Steuererklärung verpasst und das Finanzamt auch nicht rechtzeitig um eine Fristverlängerung gebeten? Dann hat das Konsequenzen für dich. Das Finanzamt möchte deine Steuererklärung trotzdem so schnell wie möglich haben. Deshalb wird es auf dich zukommen und dich zur Abgabe auffordern. Dazu hat das Finanzamt verschiedene Möglichkeiten:

Diese 5 Schritte ergreift das Finanzamt, wenn du die Abgabe der Steuererklärung verpasst hast:

  1. Erinnerungsschreiben
  2. Verspätungszuschlag
  3. Zwangsgeld
  4. Schätzung
  5. Steuerstrafverfahren

Schritt 1: Erinnerungsschreiben

Als Erstes bekommst du ein Erinnerungsschreiben vom Finanzamt. Darin wirst du auf den verpassten Abgabe-Termin für die Steuererklärung hingewiesen. Gleichzeitig bittet das Finanzamt dich, die Abgabe schnellstmöglich nachzuholen.

Wegen einer nicht abgegebenen Steuererklärung Strafe kassieren? Das kannst du vermeiden, wenn du jetzt deine Steuererklärung abgibst.

Schritt 2: Verspätungszuschlag mit 25 Euro pro Monat

Für jeden Monat, den du die Steuererklärung zu spät abgibst, können 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer (abzüglich Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträge) fällig werden. Aber auch bei niedriger Steuerlast hast du keinen Vorteil: Wird ein Verspätungszuschlag festgesetzt, werden mindestens 25 Euro pro Monat gefordert. Die zahlst du erst einmal nicht direkt ans Finanzamt. Die Summe, die sich ergibt, wird zu deiner Steuerschuld hinzugerechnet. Bei einer Erstattung zieht das Finanzamt den Verspätungszuschlag von der Erstattungssumme ab.

Besonders teuer wird es also, wenn sich aus deiner Steuererklärung eine Nachzahlung von mehr als 10.000 Euro ergibt. Dann fällt der Verspätungszuschlag auf jeden Fall höher aus als 25 Euro im Monat.

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Finanzamt entscheidet über Verspätungszuschlag

Bis zu einem Fristversäumnis von 14 Monaten ab Ablauf des Besteuerungszeitraums liegt der Verspätungszuschlag im Ermessen des Finanzamts. Das bedeutet: Der Finanzbeamte entscheidet, ob er in deinem Fall einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro verlangt. Verspätest du sich mit der Abgabe aber über diesen Zeitraum hinaus, führt kein Weg mehr am Verspätungszuschlag vorbei.

Schritt 3: Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro

Eine weitere Möglichkeit, dich zur Abgabe der Steuererklärung zu bewegen, ist das sogenannte Zwangsgeld. Diese Strafe wird dir vermutlich zuerst angedroht. Das musst du zunächst nicht zahlen. Allerdings ist in dem Brief eine erneute Frist gesetzt. Solltest du diese ignorieren, musst du mit der tatsächlichen Festsetzung des Zwangsgelds rechnen.

Die Höhe des Zwangsgeldes liegt dabei ganz im Ermessen des Finanzamts. Vor allem wird der Sachbearbeiter prüfen, ob du in der Vergangenheit deine Steuererklärung rechtzeitig eingereicht hast. Versäumst du den Abgabe-Termin zum ersten Mal, beläuft sich das Zwangsgeld meist auf einen Betrag zwischen 100 Euro und 500 Euro. Doch es kann schnell teurer werden: Maximal darf das Finanzamt nämlich ein Zwangsgeld von 25.000 Euro verlangen.

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Jetzt wird es doppelt teuer

Denn neben dem Zwangsgeld wird dir weiterhin pro Monat der Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro berechnet.

Um wegen der nicht abgegebenen Steuererklärung Strafe zu vermeiden, solltest du sie jetzt einreichen.

Schritt 4: Schätzung

Wen auch das Zwangsgeld kaltlässt, dem droht die Schätzung. Denn: Auch wenn du deine Steuererklärung nicht einreichst, möchte das Finanzamt an sein Geld kommen. Also wird deine Besteuerungsgrundlage geschätzt. Dabei kann das Finanzamt allerdings nicht seiner Kreativität freien Lauf lassen, sondern muss anhand von Erfahrungs- und Vergleichswerten (zum Beispiel Vorjahreswerte) realitätsnah schätzen.

Für die geschätzten Werte bekommst du wie gewohnt einen Steuerbescheid. Gegen diesen Schätzungsbescheid kannst du dich innerhalb der Einspruchsfrist wehren. Nach Ablauf dieser Frist wird der geschätzte Bescheid bestandskräftig.

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Schätzung ersetzt keine Steuererklärung!

Schätzung gut, alles gut? So einfach ist das nicht. Auch wenn du einen Schätzungsbescheid erhalten hast, bist du immer noch verpflichtet, deine Steuererklärung abzugeben. Im schlimmsten Fall liegt nämlich eine Steuerhinterziehung vor. Und zwar dann, wenn die Schätzung des Finanzamts für dich günstiger ist als die Abgabe der Erklärung.

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Schritt 5: Steuerstrafverfahren

Du gibst deine Steuererklärung weiterhin nicht ab? Dann musst du mit harten Konsequenzen rechnen. Denn du enthältst dem Finanzamt wichtige Informationen vor, sodass Steuern nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden. Und wenn du dadurch weniger Steuern zahlst als du eigentlich musst, droht ein Steuerstrafverfahren. Denn: Du erfüllst damit die Voraussetzungen für eine fahrlässige Steuerverkürzung oder vorsätzliche Steuerhinterziehung.

Achtung Icon

Gib deine Steuererklärung ab

Auch während eines laufenden Steuerstrafverfahrens musst du weiterhin deine bisher nicht abgegebene Steuererklärung einreichen.

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WISO Steuer begleitet dich bei deiner Steuererklärung mit vielen Tipps und gibt dir Hinweise, um deine Steuererstattung zu optimieren. Außerdem bietet das Programm viele hilfreiche Tools, mit denen du die Steuererklärung einfach und schnell erstellen kannst:

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Endlich ist er da: der Steuerbescheid. Doch die Erstattungssumme fällt anders aus als erwartet? Jetzt solltest du schnell handeln und Einspruch einlegen:

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