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Basierend auf 10.156 Bewertungen

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R. Doven

Mega App. Super einfach erklärt und echt für jeden verständlich. Nicht so kompliziert wie über Elster. Nur zu empfehlen.

T. Bleeck

Einfach sehr gut! Einfach zu bedienen und innerhalb weniger Minuten ist die Steuererklärung fertig. Besser geht es nicht.

Das kannst du von der Steuer absetzen

Eine Erstattung vom Finanzamt direkt auf das Konto ausgezahlt bekommen? Das ist möglich, wenn du deine Steuererklärung machst. Dazu musst du aber wissen, welche Ausgaben steuerlich absetzbar sind. Hier sind die größten Geldbringer für deine Steuer:

1. Werbungskosten: Pauschale nutzen oder einzeln auflisten

Beginnen wir mit der wohl bekanntesten Ausgabenkategorie: den Werbungskosten. Dazu zählen alle Ausgaben, die du im Zusammenhang mit deinem Job hattest. Hier gilt eine Besonderheit: Dir werden pauschal 1.230 € im Jahr automatisch abgezogen. Du musst dafür keinen Antrag stellen.
 
Auch Rentner profitieren von einer Pauschale. Da sie aber für gewöhnlich keine hohen Werbungskosten für den Bezug der Rente haben, fällt diese niedriger aus. Dennoch: Es werden 102 € bei Rentnern abgezogen.
 
Du kannst mehr absetzen, wenn du höhere Ausgaben hattest. Wichtig ist, dass du Erstattungen deines Arbeitgebers abziehst. Einige Beispiele für häufige Werbungskosten sind:
 

  • Fahrten zur Arbeit
  • Dienstreisen
  • Homeoffice
  • Fortbildungen
  • Zweitwohnung am Arbeitsort

2. Sonderausgaben: Private Ausgaben, die bei der Steuer zählen

Doch selbst, wenn du als Arbeitnehmer keine hohen Kosten hattest oder dein Chef das meiste bezahlt hat, kannst du Steuern sparen. Denn es gibt weitere absetzbare Kosten. Bei Sonderausgaben geht es um bestimmte private Ausgaben, die das Finanzamt dir bei der Steuer anrechnet.
 
Auch hier kommt dir eine kleine Pauschale zugute, falls du neben Versicherungsbeiträgen – sogenannten Vorsorgeaufwendungen – keine Sonderausgaben hattest. Die Pauschale für Sonderausgaben beträgt 36 € im Jahr. Auch hier gilt: Erstattungen werden abgezogen.
 
Beispiele für Sonderausgaben:
 

  • Spenden
  • Kirchensteuer
  • Ausbildungskosten
  • Rechnungen von Kindergärten und Schulen
  • Ehegattenunterhalt

3. Außergewöhnliche Belastungen: Besondere private Umstände

Auch bei den außergewöhnlichen Belastungen geht es um private Ausgaben, die in ihrer Art und Höhe außergewöhnlich sind. In vielen Fällen wirken sich die Kosten jedoch nur teilweise aus (aufgrund der sogenannten zumutbaren Belastung).
 
Diese Fälle zählen dazu:
 

  • Krankheiten
  • Beerdigungen
  • Unterhaltszahlungen
  • Behinderung
  • Pflegefall

4. Weitere steuerlich absetzbare Ausgaben

Du willst eine Übersicht mit allen absetzbaren Ausgaben für deine Steuererklärung? Wir haben eine Checkliste vorbereitet, die du dir als PDF herunterladen kannst.

Sichere dir jetzt deine Erstattung

WISO Steuer führt dich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung. Mach ein Foto deiner Rechnungen und das Programm weiß genau, ob du sie absetzen kannst und trägt sie an der richtigen Stelle für dich ein.
 
Vor der Abgabe werden alle Eingaben automatisch geprüft. Hast du beispielsweise im Bereich Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nichts eingetragen, wirst du gezielt nach solchen Ausgaben gefragt. So vergisst du nichts mehr und holst das beste Ergebnis für dich raus.

Was muss ich beachten, wenn ich etwas absetzen möchte?

Um deine Ausgaben abzusetzen, musst du sie in die Steuererklärung eintragen und diese am Ende abgeben. Das ist einfacher, als du denkst. Wo genau gehören sie hin? Darüber musst du dir keine Gedanken machen, denn WISO Steuer unterstützt dich bei jedem Schritt.

Absetzbare Kosten nachweisen

Absetzbar sind die Ausgaben, die du im jeweiligen Steuerjahr selbst bezahlt hast. Zum Beispiel: Hast du einen Computer im Jahr 2024 gekauft, kannst du ihn in deiner Steuererklärung 2024 absetzen.
 
In der Regel musst du das auch belegen können. Das heißt, du hast Rechnungen oder andere Belege und entsprechende Geldabgänge von deinem Bankkonto. Dem Finanzamt musst du die Belege erst vorlegen, wenn es sie sehen will. Standardmäßig gibst du deine Steuererklärung ohne Belege ab. Wenn das Finanzamt Nachweise verlangt, musst du diese einreichen.
 
Für einige Ausgaben gibt es Pauschalen. Dein Vorteil: Du benötigst keine Nachweise. Ein vom Finanzamt festgelegter Betrag wird dir automatisch angerechnet – ohne, dass du dafür etwas tun musst. Als Arbeitnehmer steht dir beispielsweise die Werbungskostenpauschale von 1.230 € im Jahr zu.

Was bedeutet „absetzen“ eigentlich?

Etwas von der Steuer absetzen bedeutet, dass du weniger Steuern zahlen musst. Das kann auf 2 verschiedenen Wegen erfolgen:

1. Die Ausgaben werden von deinem Einkommen abgezogen

Fast alle steuerlich absetzbaren Ausgaben mindern die Bemessungsgrundlage. Das heißt: Sie werden von dem Einkommen abgezogen, auf das du Steuern zahlen musst (auch „zu versteuerndes Einkommen“ genannt). Dadurch, dass das Einkommen geringer ausfällt, ist auch die Einkommensteuer weniger.
 
Diese Rechenweise gilt für die Werbungskosten, Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen.

2. Die Ausgaben werden direkt von der Einkommensteuer abgezogen

Einige Ausgaben sorgen für eine direkte Steuerermäßigung. Das funktioniert so: Das Finanzamt berechnet im ersten Schritt die Einkommensteuer. Danach zieht es die absetzbaren Kosten von der ermittelten Steuer ab.
 
Das gilt für diese Ausgaben:
 

  1. Kosten rund um dein Zuhause
  2. Parteispenden
  3. Gewerbesteuer

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FAQ: Von der Steuer absetzen

FAQ Fragen Antworten

Bestimmte berufliche und private Ausgaben kannst du in der Steuererklärung angeben und damit Steuern sparen. Die meisten absetzbaren Ausgaben reduzieren das zu versteuernde Einkommen, damit du indirekt weniger Steuern zahlen musst. Es gibt aber auch einige Ausgaben, die direkt zu einer Steuerermäßigung führen.

Die meisten Ausgaben musst du belegen können. Einen Beleg einreichen musst du aber erst, wenn das Finanzamt dich dazu auffordert. Für einige Ausgaben gibt es Pauschalen, die du nicht nachweisen musst (zum Beispiel Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Pendlerpauschale).

Für Pauschalen brauchst du keinen Nachweis. Erst, wenn du mit deinen Ausgaben über den Pauschbeträgen liegst, musst du die Kosten nachweisen können.

In der Regel sind Kosten der privaten Lebensführung nicht absetzbar. Bei den Sonderausgaben und den außergewöhnlichen Belastungen gibt es aber einige gesetzlich definierte Ausnahmen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du einige private Kosten steuerlich absetzen. Dazu zählen zum Beispiel: Krankheitskosten, Unterhaltsleistungen, Spenden, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Kinderbetreuungskosten, Schulgeld, Kirchensteuer und Beiträge zu einem Riester-Vertrag.

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