Steuererklärung für Anleger

Das beste Investment für deine Steuererklärung

ETFs, Aktien, Krypto – WISO Steuer macht's einfach. Ohne komplizierte Formulare, ohne Stress. Starte einfach und sieh, wie viel Geld du zurückbekommst.

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Fragen rund um die Steuer?

SteuerGPT hilft dir dabei

Kapitalerträge & Abgeltungsteuer

Hol dir zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurück

Bis zu 1.000 Euro deiner jährlichen Einnahmen mit Geldanlagen bleiben steuerfrei (Sparer-Pauschbetrag). Darüber hinaus zahlst du pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer. In diesen Fällen lohnt sich die Steuererklärung besonders:
 

  • Du hast bei deiner Bank keinen Freistellungsauftrag erteilt
  • Der freigestellte Betrag war zu niedrig

 
Probiere WISO Steuer aus und finde heraus, wie viel Geld du vom Finanzamt zurückbekommst:

Video: So behält die Bank keine Steuern ein

Zinsen und Gewinne aus Aktien oder ETFs direkt steuerfrei ausbezahlt? Das geht! Peter Schmitz, Geschäftsführer von WISO Steuer, zeigt dir, wie du dir mit einem Freistellungsauftrag bis zu 1.000 Euro steuerfrei sicherst, ohne bis zur Steuererklärung zu warten.

Weitere Informationen zur Kapitalertragsteuer

  • Kapitalerträge sind alle Einnahmen aus Geldanlagen – zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Aktienverkäufen. In Deutschland unterliegen sie meist der Abgeltungsteuer.
  • Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Banken führen sie direkt ans Finanzamt ab, aber das heißt nicht, dass du nichts mehr tun musst.
  • Damit die Bank deinen Sparer-Pauschbetrag berücksichtigen kann, benötigt sie von dir einen Freistellungsauftrag. Sonst wird unnötig Steuer abgezogen.
  • Bei mehreren Bankverbindungen mit Kapitalerträgen solltest du deinen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von insgesamt 1.000 Euro mit mehreren Freistellungsaufträgen verteilen.
  • Auch wenn deine Bank bereits Steuern abgeführt hat, lohnt sich oft die Steuererklärung. Du erhältst eine Steuerbescheinigung von deiner Bank. Diese trägst du in die Anlage KAP ein.
  • Wenn der durchschnittliche Steuersatz auf deine gesamten Jahreseinkünfte unter 25 Prozent liegt, musst du nur diesen niedrigeren persönlichen Steuersatz auf deine Kapitalerträge zahlen. Die sogenannte Günstigerprüfung beantragt WISO Steuerfür dich beim Finanzamt, wenn du deine Steuererklärung abgibst. Dann erhältst du zu viel bezahlte Abgeltungsteuer zurück.
  • In bestimmten Fällen ist die Abgabe der Anlage KAP Pflicht. Und zwar dann, wenn du Kapitalerträge aus dem Ausland, Zinsen aus Privatdarlehen oder Erstattungszinsen vom Finanzamt hast. Außerdem, wenn du dem automatischen Abzug der Kirchensteuer widersprichst.

 
Du willst mehr wissen? Schau in folgenden Beitrag: Kapitalertragsteuer: So sparst du dir die 25 Prozent

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ETF & Fonds: Das ist wichtig

ETF & Fonds: Sparen mit der Steuererklärung

Auf deine Erträge aus ETFs zahlst du 25 Prozent Abgeltungsteuer (und Solidaritätszuschlag und möglicherweise noch Kirchensteuer). Du profitierst vom Sparer-Pauschbetrag, sodass bis zu 1.000 Euro deiner ETF-Gewinne steuerfrei bleiben. Hast du den Freistellungsauftrag bei deiner Bank nicht erteilt oder einen zu kleinen Freibetrag angegeben, holst du dir mithilfe der Steuererklärung zu viel gezahlte Steuer zurück. Dabei hilft dir WISO Steuer.

Video: Sparer-Pauschbetrag für ETF, Aktien & Derivate

Machst du Gewinne an der Börse oder bekommst Zinsen auf dein Erspartes? Dann zahlst du automatisch eine Abgeltungssteuer – die du dir zurückholen kannst! Peter Schmitz, Geschäftsführer von WISO Steuer, zeigt dir dafür, wie du Kapitalerträge richtig in der Steuererklärung angibst und den Sparerpauschbetrag perfekt nutzt, um keinen Cent Steuern zu viel zu bezahlen.

Weitere Informationen zur ETF-Steuer

  • ETFs unterliegen der Abgeltungsteuer auf Gewinne, Dividenden und Ausschüttungen. Zusätzlich kommen in der Regel Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer dazu.
  • Durch die Teilfreistellung bleibt ein bestimmter Anteil deiner ETF-Erträge steuerfrei – bei Aktien-ETFs oft etwa 30 Prozent, bei Mischfonds je nach Zusammensetzung etwas weniger.
  • Bei thesaurierenden ETFs wird keine Dividende ausgeschüttet. Deshalb gibt es die Vorabpauschale, die jährlich versteuert wird. Beim späteren Verkauf wird diese Steuer berücksichtigt, damit du nicht doppelt besteuert wirst.
  • Der Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro pro Person) macht einen Unterschied: Bis zu dieser Grenze bleiben Kapitalerträge steuerfrei, sofern ein Freistellungsauftrag vorliegt.
  • Hast du deine Freistellungsaufträge ungünstig auf verschiedene Bankkonten aufgeteilt, führt die eine Bank wegen des nicht ausreichenden Freistellungsauftrags Abgeltungsteuer ab. Auch dann, wenn du in der Summe nicht über den Sparer-Pauschbetrag kommst. Die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer holst du dir dann über die Steuererklärung zurück.

 
Du willst mehr wissen? Schau in folgenden Beitrag: ETF& Steuern

Darum mit WISO Steuer

68 Milliarden Euro

vom Finanzamt zurückgeholt in 2024

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55 Millionen

Anwender nutzen den Steuer‑Abruf

Verlustbescheinigung: Jetzt beantragen & sparen!

Verluste über die Steuererklärung verrechnen

Legst du bei mehreren Banken dein Geld an und möchtest deine Gewinne und Verluste bankübergreifend miteinander verrechnen lassen, brauchst du eine Verlustbescheinigung. Nur auf Antrag wird sie dir erstellt – dafür hast du bis zum 15. Dezember Zeit. Trage die Verlustbescheinigung und Jahressteuerbescheinigungen deiner Banken in die Steuererklärung ein. So holst du dir zu viel gezahlte Steuer zurück. Wie viel genau? Finde es mit WISO Steuer heraus:

Weitere Informationen zur Verlustbescheinigung

  • Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen aus Kaptialanlagen verrechnet werden – und damit bares Geld sparen. Voraussetzung ist, dass die Verluste korrekt erfasst werden. Eine bankübergreifende Verrechnung ist nur möglich, wenn du bei deiner Bank eine Verlustbescheinigung beantragst und diese in deiner Steuererklärung angibst.
  • Eine Verlustbescheinigung solltest du bei deiner Bank bis zum 15. Dezember beantragen. Sie wird für das laufende Steuerjahr ausgestellt und hilft dir, Verluste in der Steuererklärung geltend zu machen.
  • Alternativ kannst du Verluste ins nächste Jahr übertragen lassen. Das passiert automatisch, wenn du keine Bescheinigung beantragst – aber du kannst sie dann nicht mehr in der aktuellen Steuererklärung nutzen.
  • Besonders sinnvoll ist die Bescheinigung, wenn du Gewinne bei anderen Banken hast oder wenn du dein Depot wechselst.
  • Die bankübergreifende Verlustverrechnung geht nur über die Steuererklärung. Dazu trägst du deine Jahressteuerbescheinigungen und die Verlustbescheinigung deiner Banken in die Anlage KAP ein.

 
Du willst mehr wissen? Schau in folgenden Beitrag: Verlustbescheinigung beantragen

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Steuerfreiheit mit der NV-Bescheinigung

Spar dir die Abgeltungsteuer

Neben einem Freistellungsauftrag kannst du auch mithilfe der NV-Bescheingiung (Nichtveranlagungsbescheinigung) verhindern, dass von deinen Geldanlagen Steuern abgezogen werden. Voraussetzung: Deine Einkünfte liegen unter dem sogenannten Grundfreibetrag. Im Jahr 2025 sind das 12.096 Euro. Ist das bei dir der Fall, beantragst du beim Finanzamt ein Nichtveranlagungs-Bescheinigung und legst diese deiner Bank vor. Ein Muster findest du bei WISO Steuer:

Weitere Informationen zur NV-Bescheinigung

  • Normalerweise musst du auf Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen. Hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Liegt dein gesamtes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, musst du keine Steuern zahlen.
  • Beantrage dafür die sogenannte NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungs-Bescheinigung) beim Finanzamt.
  • Damit bestätigt dir das Finanzamt, dass du keine Einkommensteuer zahlen musst.
  • In der Regel gilt die Bescheinigung für 3 Jahre. Du musst dem Finanzamt melden, wenn du die Voraussetzungen nicht mehr erfüllst (z. B. weil deine Einkünfte doch höher ausgefallen sind als du geschätzt hast). Das Finanzamt kann sie auch von dir zurückfordern.
  • Die NV-Bescheinigung wird gerne von Eltern genutzt. Hast du zum Beispiel einen ETF-Sparplan für dein Kind angelegt und läuft dieser auf den Namen deines Kindes, kannst du die Bescheinigung beantragen.

 
Du willst mehr wissen? Schau in folgenden Beitrag: NV-Bescheinigung beantragen

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Echte Profi-Tipps für die maximale Erstattung – fertig!

Krypto & Steuern

Einfach Wallet importieren – fertig!

Für deine Trading-Aktivitäten und andere sogenannte private Veräußerungsgeschäfte gibt es eine jährliche Freigrenze in Höhe von 1.000 Euro. Ist der Gewinn geringer als 1.000 Euro, bleibt er steuerfrei. Erst ab 1.000 Euro musst du Steuern zahlen – dann aber auf den gesamten Gewinn.
 
Du trägst jeden Handel in die Steuererklärung ein. Das kann mühsam sein – muss es aber nicht. WISO Steuer bietet einen Import für dein Wallet an. Das spart Zeit und du siehst sofort dein Ergebnis.

Video: Bitcoin & Ethereum? So versteuerst du Kryptowährungen

Du handelst mit Bitcoin, Ethereum & Co? Florian Machnow, Steuerexperte bei WISO Steuer, zeigt dir, wie du Kryptogewinne in deiner Steuererklärung angibst und wie du mit den richtigen Tricks ordentlich Steuern sparen kannst.

Weitere Informationen zur Besteuerung von Bitcoin & Co.

  • Kryptowährungen wie Bitcoin gelten in Deutschland steuerrechtlich als „sonstige Wirtschaftsgüter“. Wenn du sie länger als ein Jahr hältst, sind Gewinne beim Verkauf steuerfrei.
  • Verkaufst du innerhalb eines Jahres, sind Gewinne steuerpflichtig. Allerdings gibt es eine Freigrenze – bis 999 Euro pro Jahr bleiben damit steuerfrei. Die Freigrenze bezieht sich auf alle sogenannten privaten Veräußerungsgeschäfte (z. B. auch Verkauf von Gold und anderen Edelmetallen).
  • Auch „Tauschgeschäfte“ von Krypto zu Krypto (z. B. Bitcoin gegen Ethereum) sind steuerpflichtige Veräußerungsgewinne, wenn sie innerhalb der 1-Jahres-Frist stattfinden.
  • Wichtig sind Belege & Dokumentation: Kaufdatum, Verkauf, erzielte Gewinne/Verluste. Nutzt du ein Krypto-Wallet, findest du dort alle Informationen und kannst erstellte Reports sogar in deine Steuererklärung importieren.
  • Merksatz: Haltedauer + Freigrenze + Dokumentation = häufig steuerfrei.

 
Du willst mehr wissen? Schau in folgenden Beitrag: Steuern auf Kryptos

Lukas bekommt 1.674 € zurück – und du?

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