
Lottogewinn versteuern?
Wann muss ich Steuern zahlen?
Tausende Spieler in Deutschland träumen auch im Steuerjahr 2017 wieder vom plötzlichen Reichtum – und wünschen sich den großen Lottogewinn herbei. Einfacher geht’s ja scheinbar auch nicht: Quoten checken, für wenige Euros sind ein paar Kreuzchen mit den Gewinnzahlen gesetzt.
Jetzt heißt es nur noch Geduld- und die nächste Ziehung am Mittwoch oder Samstag abwarten. Und mit ein bisschen Glück ist man Gewinner vom Eurojackpot. Welch schöner Traum! Doch was ist, wenn plötzlich tatsächlich die Millionen Euros auf dem Konto landen – muss man darauf Steuern zahlen?
Ist der Lottogewinn in Deutschland zu versteuern?
Endlich das große Los! Sechs Richtige mit Zusatzzahl! Deine Zahlen wurden gezogen – du bist reich! Jetzt heißt es erst mal: Durchatmen. Und aufatmen. Denn in Deutschland ist der Lottogewinn steuerfrei. Grund dafür ist, dass der Gewinn keiner der Einkunftsarten des Steuerrechts untergeordnet werden kann. Also hast du gleich doppelt Glück gehabt!
Doch aufgepasst: Je nachdem, was du mit dem Geld anstellst, fallen darauf wieder Steuern an. Kaufst du zum Beispiel von dem gewonnenen Geld ein Haus und vermietest es, musst du Steuern auf Mieteinnahmen zahlen. Dafür wird die Miete als Einnahmen bei deiner Steuererklärung angeben. Gleiches gilt, wenn du das Geld auf deinem Konto liegen lässt: Die Zinseinnahmen musst du nämlich versteuern. Schlichtweg immer, sobald Gewinne regelmäßig auf dein Konto fließen, greifen wieder die Steuergesetze – und das Finanzamt will seinen Teil von den Millionen abhaben.
Geld zu verschenken: Achtung, Steuer!
Glück ist das einzige was sich verdoppelt, wenn man es teilt. Viele sind gar so überschwänglich, dass sie bei einem Lottogewinn mit dem Geld nur so um sich werfen. Ein Haus für die Eltern, ein neues Auto für die Schwester, teurer Schmuck für die Freundin. Doch hier sollte man auch die Schenkungssteuer im Blick behalten. Denn die fällt bei großen Geldgeschenken an.
Doch es gibt noch einen Freibetrag – alle zehn Jahre. Die Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Deine Eltern haben zum Beispiel 500.000 Euro frei, dein Bruder aber nur 20.000 Euro. Je nachdem, wie viel Millionen Euro du gescheffelt hast, kommt da schnell was zusammen.
Achtung Steuerfalle: Lotto spielen in der Tippgemeinschaft
Private Tippgemeinschaften zum Lotto spielen gibt es zu hauf: 6aus49 wird im Büro gespielt, mit der Fußballmannschaft oder unter Freunden. Gewinnt die Runde mit ihren Gewinnzahlen, wird der Gewinn entsprechend der Tippanteile aufgeteilt.
Doch hast du schon mal davon gehört, dass darüber ein Vertrag existieren muss? Denn sonst sieht das Finanzamt die Gewinnanteile als Schenkungen an, und es fallen – richtig geraten – wieder Steuern an. Und nur für den, der den Spielschein abgegeben hat, ist der Gewinn steuerfrei.
Daher: Legt vorm Spielen schriftlich einen Vertrag auf, dass die Euros nach Anteilen aufgeteilt werden. Wenn ihr noch Einzahlquittungen ausstellt – umso besser. So könnt ihr euren Lottogewinn in aller Ruhe genießen – und habt erst mal Ruhe vor dem Finanzamt. Und nun: Viel Glück!
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4 Kommentare
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Gut, schriftlicher Vertrag für die Tippgemeinschaft liegt vor. Aber rein theoretisch könnte der ja nachdatiert worden sein. Reicht der Vertrag oder müssen sich die Mitglieder der Tippgemeinschaft noch weiter absichern, um nicht plötzlich als Beschenkte zur Schenkungssteuerzahlung aufgefordert zu werden.
Hallo,
die Frage ist ja, ob ein nachdatierter Vertrag herauskommt? Gleichzeitig spielt man als Tippgemeinschaft ja jedes Mal neu. Daher kann ein Vertrag ja grundsätzlich zeitnah vor dem nächsten Spiel aufgesetzt werden. So ein Vertrag sollte z.B. enthalten: Anzahl der Teilnehmer, gespielte Produkte, die Anzahl der Felder sowie die Laufzeit und wird von allen Tippern der Gemeinschaft unterschrieben. Dann ist man eigentlich auf der sicheren Seite.
Viele Grüße,
Alexander Müller von steuernsparen.de
Muß nicht auf dem Tippschein schon stehen, dass es sich um eine Tippgemeinschaft handelt? Müssen die Namen der Mitttipper auf dem Spielschein stehen?
Guten Tag,
Wie bereits im Beitrag erwähnt, muss die Tippgemeinschaft für die Steuerfreiheit des Gewinns nachweisen können, dass es sich um eine solche handelt und nicht etwa um Schenkungen vom Schein-Inhaber an die anderen Mitglieder. Hierfür bietet sich ein schriftlicher Vertrag an. Damit kann zum einen im Gewinnfall dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass es sich um keine Schenkung handelt, sondern alle Mitglieder am Gewinn beteiligt sind. Zum anderen können die Mitglieder der Tippgemeinschaft so auch ihren Anspruch am Gewinn nachweisen, wenn sie selbst nicht auf dem Tippschein stehen. Denn die Lotterie zahlt die Gewinne in der Regel immer nur an eine Person – nicht an jedes Mitglied der Tippgemeinschaft aus.
Viele Grüße,
Carina Hagemann von steuernsparen