NRW bringt KI ins Finanzamt. Steuerbescheide sollen bald schneller kommen – dank Künstlicher Intelligenz. Nordrhein-Westfalen testet als erstes Bundesland ein neues KI-System in der Steuerveranlagung.
Schnelleinstieg
Künstliche Intelligenz im Finanzamt – Pilotprojekt startet in NRW
Ab Mai 2025 startet in vier Finanzämtern (Brühl, Bielefeld-Außenstadt, Hamm und Lübbecke) ein Pilotprojekt mit Künstlicher Intelligenz. Das neue KI-Modul erkennt Muster in den Steuererklärungen und kann gut nachvollziehbare Fälle mit geringem Prüfbedarf gezielt identifizieren. Diese werden dann automatisch bearbeitet und schneller abgeschlossen. Zunächst geht es vor allem um Arbeitnehmerfälle.
Die Vorteile: weniger Aufwand in den Ämtern, kürzere Wartezeiten für Steuerzahler. Die bewährten Prüfprozesse bleiben bestehen, menschliche Kontrolle ist weiterhin vorgesehen. Entwickelt wurde die Technik vom Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW. Wenn der Test gut läuft, soll die KI landesweit eingesetzt werden.
Auch WISO Steuer setzt bereits auf Künstliche Intelligenz – mit SteuerGPT. Der clevere Assistent hilft direkt in der Erklärung und beantwortet Fragen rund um Steuern ganz einfach per Chat.
Achtung, Steuerbetrug per Mail
Kriminelle verschicken aktuell E-Mails im Namen des BZSt. Sie versprechen eine Rückerstattung vom Finanzamt und fordern dazu auf, ein verlinktes Formular auszufüllen.
Der Trick: Die Mails sehen täuschend echt aus. Der Link führt jedoch auf ein gefälschtes Portal, das deine Konto- oder Kreditkartendaten abfischen soll.
Das BZSt stellt klar: Steuererstattungen werden niemals per E-Mail angekündigt. Und persönliche Daten wie die Bankverbindung fragt das Amt auf diesem Weg nicht ab.
Wichtig: Klick auf keinen Fall auf den Link! Gib keine Daten ein – und lösch die Mail sofort!
Mehr Geld für Familien und Steuerzahler ab 2025
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Dieses Gesetz umfasst ausschließlich Steuerentlastungen bei den Einkommensteuertarifen für 2025 und 2026 sowie Erhöhungen des Kindergelds. Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende finanzielle Entlastungen für alle:
- Einkommensteuer: Der Grundfreibetrag erhöht sich um 312 Euro auf 12.096 Euro. Für 2026 ist eine weitere Anhebung auf 12.348 Euro vorgesehen. Zusätzlich wird der Steuertarif angepasst, um die sogenannte „kalte Progression“ auszugleichen.
Familien profitieren von folgenden Verbesserungen:
- Kindergeld: Steigt um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind. Für 2026 ist eine weitere Erhöhung um 4 Euro geplant.
- Kinderfreibetrag: Erhöhung um 60 Euro auf 6.672 Euro. 2026 folgt eine weitere Anhebung um 156 Euro auf 6.828 Euro.
- Kinderzuschlag: Für Familien mit geringem Einkommen steigt dieser um 5 Euro auf 25 Euro monatlich.
Diese Maßnahmen sollen die Auswirkungen der Inflation ausgleichen. Allerdings steigen 2025 insbesondere die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, sodass viele unterm Strich sogar weniger rausbekommen werden.
Black Friday: Schnäppchen und Steuervorteile sichern
Die Cyber Week und Black Friday sind die perfekte Zeit für Schnäppchen. Wer clever einkauft, spart nicht nur beim Preis, sondern auch bei der Steuer!
Ob Laptop, Bürostuhl oder Headset: Wenn du sie beruflich nutzt, gehören diese Dinge steuerlich zu den Arbeitsmitteln. Das bedeutet, du kannst du die Kosten ganz oder anteilig in deiner Steuererklärung absetzen. Rabatte mitnehmen und gleichzeitig deine Steuerlast senken – cleverer geht’s nicht!
Rentenprognose: kleines Plus für Rentner
Nächstes Jahr können die rund 21,3 Millionen Rentner in Deutschland mit etwa 3,5 Prozent mehr Rente rechnen. Das geht aus dem aktuellen Rentenbericht hervor. Doch im Vergleich zu diesem Jahr fällt der Anstieg damit etwas geringer aus: Zum 1. Juli 2024 waren die Renten bereits um 4,57 Prozent gestiegen.
Wie hoch die Rente tatsächlich steigt, entscheidet das Bundeskabinett erst im Frühjahr. Die Erhöhung kann sich noch ändern, je nach Entwicklung der Wirtschaft und Löhne. Letztes Jahr wurde zuerst ein Plus von 3,5 Prozent erwartet, am Ende waren es 4,57 Prozent.
Achtung: Fake-SMS vom Finanzamt!
Betrüger verschicken aktuell im Namen des Finanzamts Textnachrichten per SMS. Darin wird die Zahlung vermeintlicher Steuerschulden gefordert.
Die SMS haben folgende oder ähnliche Inhalte:
„Ihre offene Forderung mit der Nummer R110285 wurde trotz mehrerer Mahnungen nicht beglichen. Am (Datum) wird der Gerichtsvollzieher die vorsorgliche Pfändung Ihres Hausrates vornehmen. Sie können das Pfändungsverfahren vermeiden, indem Sie den offenen Betrag sofort über Ihren Zahlungslink bezahlen.“
oder
„FINANZAMT Sie haben einen Ausstehenden Betrag (FZ100329832) Bezahlen Sie bis 25.06.2024, um zusätzliche Kosten zu vermeiden: Finanzamt2024.info“
So solltest du reagieren
Wichtig: Dein Finanzamt fordert dich niemals per E-Mail, SMS oder Telefon zur Zahlung oder Herausgabe von Informationen auf. Sei daher bei unerwarteten Nachrichten im Namen eines Finanzamts immer äußerst vorsichtig.
- Reagiere nicht auf verdächtige Nachrichten
- Gib keine persönlichen Daten per SMS weiter
- Klicke keine Links an
- Vermeide es, Nachrichten von Nummern zu beantworten, die du nicht kennst
- Bei Zweifeln: Nimm direkt Kontakt zu deinem zuständigen Finanzamt auf
Mehr Infos liest du auf der Seite des Finanzministeriums des Landes Hessen.