Was kann ich von der Steuer absetzen Title

Was kann man von der Steuer absetzen?

Mit diesen Ausgaben sicherst du dir deine Steuererstattung

Über eine Steuererstattung freut sich jeder. Um sie zu bekommen, ist es hilfreich zu wissen, was man von der Steuer absetzen kann. Wir erklären die wichtigsten Ausgaben und wie man sie in einer Steuererklärung absetzen kann.

Kurz & knapp

  • Es gibt viele berufliche und private Ausgaben, mit denen du Steuern sparen kannst
  • Für die meisten gilt: Du musst sie in deiner Steuererklärung ansetzen
  • In der Regel musst du die Ausgaben nachweisen, doch Belege musst du erst auf Nachfrage vom Finanzamt einreichen
  • WISO Steuer hilft dir dabei, dass du keine absetzbaren Ausgaben vergisst

Das kannst du von der Steuer absetzen

Eine Erstattung vom Finanzamt direkt auf das Konto ausgezahlt bekommen? Das ist möglich, wenn du deine Steuererklärung machst. Dazu musst du aber wissen, welche Ausgaben steuerlich absetzbar sind. Was bringt dir einen Steuervorteil? Hier ein schneller Überblick:

Was kann ich von der Steuer absetzen? Infografik

Was muss ich beachten, wenn ich etwas absetzen möchte?

Um deine Ausgaben abzusetzen, musst du sie in die Steuererklärung eintragen und diese am Ende abgeben. Das ist einfacher, als du denkst. Wo genau gehören sie hin? Darüber musst du dir keine Gedanken machen, denn WISO Steuer unterstützt dich bei jedem Schritt.

Absetzbare Kosten nachweisen

Absetzen kannst du die Ausgaben, die du im jeweiligen Steuerjahr selbst bezahlt hast. In der Regel musst du das belegen können. Das heißt, du hast Rechnungen oder andere Belege und entsprechende Geldabgänge von deinem Bankkonto.

Dem Finanzamt musst du die Belege erst vorlegen, wenn es sie sehen will. Standardmäßig gibst du deine Steuererklärung ohne Belege ab. Wenn das Finanzamt Nachweise verlangt, musst du diese einreichen.

Für einige Ausgaben gibt es Pauschalen. Vorteil: Hierfür benötigst du keine Nachweise. Als Arbeitnehmer steht dir beispielsweise die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro im Jahr zu.

Keine Ausgaben vergessen

WISO Steuer führt dich so durch deine Steuererklärung, dass du immer wieder Hinweise erhältst, welche Kosten du absetzen kannst. Hast du beispielsweise nichts eingetragen im Bereich Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, fragt es dich gezielt nach solchen Ausgaben.

Du kannst deine Rechnungen sogar einfach per Foto vom Smartphone in die Steuer übernehmen. Diese Funktion nennt sich Steuer-Scan. So vergisst du nichts einzutragen.

Das ist auch wichtig, denn das Finanzamt berücksichtigt grundsätzlich nur die Ausgaben, die du in deiner Steuererklärung einträgst. Von sich aus rechnet das Finanzamt nur einige wenige Pauschalen an, wie zum Beispiel den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und 36 Euro Sonderausgabenpauschale.

Was bedeutet „absetzen“ eigentlich?

Ausgaben von der Steuer abzusetzen hat den Effekt, dass du wegen dieser Ausgaben weniger Steuern zahlen musst. Das kann auf 2 verschiedenen Wegen erfolgen:

  1. Die Ausgaben werden von deinem Einkommen abgezogen. Die Steuer wird dann auf den geringeren Betrag festgesetzt.
  2. Die Kosten werden direkt von der Einkommensteuer abgezogen.

Welche Kosten werden vom Einkommen abgezogen?

Fast alle steuerlich absetzbaren Ausgaben mindern die Bemessungsgrundlage. Das heißt, sie reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Das gilt für die Werbungskosten, Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen.

Was wird direkt von der Steuer abgezogen?

Einige Ausgaben sorgen für eine direkte Steuerermäßigung. Das heißt, das Finanzamt zieht die absetzbaren Kosten von der ermittelten Einkommensteuer ab.

Kosten rund um dein Zuhause

Das gilt bei folgenden Ausgaben rund um dein Zuhause:

  • Handwerkerleistungen
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Wenn du einen Minijobber als Haushaltshilfe angestellt hast
  • Ausgaben für eine energetische Sanierung in der selbst bewohnten Immobilie

Wenn du für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen in deiner Wohnung oder in deinem Haus einen Handwerker beauftragst, kannst du die Arbeits- und Fahrtkosten absetzen. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen zum Beispiel Putz- und
Haushaltshilfe. Übrigens: Als Mieter hast du solche abzugsfähigen Kosten meistens auch in deiner Nebenkostenrechnung.

Diese Regeln gelten beim Absetzen:

  • Handwerkerleistungen:
    20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten bis höchstens 6.000 Euro absetzen, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr als Steuerermäßigung
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen:
    20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten bis höchstens 20.000 Euro absetzen, hier gilt jedoch ein Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr als Steuerbonus

Auch die Materialkosten kannst du bei den Ausgaben für eine energetische Sanierung absetzen. Hier kannst du dir sogar einen Steuerbonus bis zu 40.000 Euro pro saniertem Haus oder Wohnung sichern. Ausgezahlt wird dieser über 3 Jahre.

Bei den genannten Ausgaben rund ums Zuhause ist es wichtig, dass du Rechnungen bekommst und das Geld überweist. Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht.

Parteispenden und Gewerbesteuer

Es gibt noch weitere Möglichkeiten, um direkt deine Steuer zu senken. Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen an Parteien oder Wählervereinigungen kannst du bis zu 825 Euro pro Jahr und Person sparen.

Beispiel: Du spendest in einem Jahr 1.650 Euro an eine Partei, dann wird deine Einkommensteuer um die Hälfte, also um 825 Euro reduziert. Ein darüber liegender Betrag kann zusätzlich als Sonderausgabe abgesetzt werden.

Hast du einen Gewerbebetrieb und zahlst Gewerbesteuer? Trag sie in deine Einkommensteuererklärung ein. Denn unter bestimmten Voraussetzungen wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG).

Diese Ausgaben sind steuerlich absetzbar

Je nachdem, zu welcher Berufsgruppe du gehörst, kannst du unterschiedliche Kosten absetzen. Grundsätzlich gilt: Ausgaben, die mit deinen Einnahmen in Zusammenhang stehen, kannst du von der Steuer absetzen. Zum Beispiel Fahrtkosten für den Weg zu deinem Arbeitsplatz.

Du willst mehr wissen? Dann schau hier:

Werbungskosten: Pauschale nutzen oder einzeln auflisten

Beginnen wir mit der wohl bekanntesten Ausgabenkategorie: den Werbungskosten. Dazu zählen alle Ausgaben, die du im Zusammenhang mit deinem Job hattest. Hier gilt eine Besonderheit: Jedem Arbeitnehmer werden pauschal 1.230 Euro im Jahr automatisch abgezogen. Du musst dafür keinen Antrag stellen.

Auch Rentner profitieren von einer Pauschale. Da sie aber für gewöhnlich keine hohen Werbungskosten für den Bezug der Rente haben, fällt diese niedriger aus. Dennoch: 102 Euro werden auch bei Rentnern abgezogen.

Für beide Fälle gilt: Du kannst mehr absetzen, wenn du höhere Ausgaben hattest.

Einige Beispiele für häufige Werbungskosten sind:

Wichtig ist: Steuern sparst du nur, wenn du die Kosten auch tatsächlich selbst getragen hast. Hat dein Arbeitgeber zum Beispiel Kosten vollständig oder teilweise erstattet, so darfst du diesen Teil nicht mehr bei der Steuer absetzen. Das gilt unter anderem auch für ein Jobticket, das du als geldwerten Vorteil steuerfrei erhältst.

Sonderausgaben: Private Ausgaben, die bei der Steuer zählen

Doch selbst, wenn du als Arbeitnehmer keine hohen Kosten hattest oder dein Chef das meiste bezahlt hat, kannst du Steuern sparen. Denn es gibt weitere absetzbare Kosten. Bei Sonderausgaben geht es um bestimmte private Ausgaben, die das Finanzamt dir bei der Steuer anrechnet.

Folgendes kannst du absetzen:

Auch hier kommt dir eine kleine Pauschale zugute, falls du (neben Versicherungsbeiträgen, den sogenannten Vorsorgeaufwendungen) keine Sonderausgaben hattest. Die Pauschale für Sonderausgaben wie zum Beispiel Spenden oder Kirchensteuer beträgt 36 Euro im Jahr.

Ähnlich wie bei den Werbungskosten gilt: Erstattungen müssen abgezogen werden. Wird dir beispielsweise Kirchensteuer erstattet, musst du diesen Betrag in der Steuererklärung angeben.

Außergewöhnliche Belastungen: Besondere private Umstände

Auch bei den außergewöhnlichen Belastungen geht es um private Ausgaben. Und zwar solche, die in ihrer Art und Höhe als außergewöhnlich zu betrachten sind. In vielen Fällen wirken sich die Kosten jedoch nur teilweise aus.

Es wird berechnet, bis zu welchem Betrag du diese Kosten aufgrund deines Einkommens selbst tragen musst. Auch auf den Familienstand und die Anzahl der Kinder kommt es hierbei an. Auf dieser Basis legt das Finanzamt deine individuelle zumutbare Belastung fest.

Fallen außergewöhnlich hohe Kosten an, die deine zumutbare Eigenbelastung übersteigen, kannst du die darüberliegenden Kosten in der Steuererklärung absetzen.

Das kannst du absetzen:

  • Medikamente und medizinische Hilfsmittel
  • ärztliche Behandlungen
  • Kur-Kosten
  • Kosten für Krankenhausaufenthalte
  • Bestattungskosten

Des Weiteren gibt es besondere außergewöhnliche Belastungen, bei denen keine zumutbare Belastung abgezogen wird:

Steuererklärung lohnt sich!

Ausgaben für Job, Fortbildung, Gesundheit – vieles kannst du absetzen und dir so Steuern zurückholen. Im Video erfährst du, warum sich eine Steuererklärung auch für dich lohnt.

FAQ: Absetzen

Was bedeutet „absetzen“?

Bestimmte berufliche und private Ausgaben kannst du in der Steuererklärung angeben und damit Steuern sparen. Die meisten absetzbaren Ausgaben reduzieren das zu versteuernde Einkommen, damit du indirekt weniger Steuern zahlen musst. Es gibt aber auch einige Ausgaben, die direkt zu einer Steuerermäßigung führen.
Die meisten Ausgaben musst du belegen können. Einen Beleg einreichen musst du aber erst, wenn das Finanzamt dich dazu auffordert. Für einige Ausgaben gibt es Pauschalen, die du nicht nachweisen musst (zum Beispiel Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Pendlerpauschale).
Für Pauschalen brauchst du keinen Nachweis. Erst, wenn du mit deinen Ausgaben über den Pauschbeträgen liegst, musst du die Kosten nachweisen können.
In der Regel sind Kosten der privaten Lebensführung nicht absetzbar. Bei den Sonderausgaben und den außergewöhnlichen Belastungen gibt es aber einige gesetzlich definierte Ausnahmen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du einige private Kosten steuerlich absetzen. Dazu zählen zum Beispiel: Krankheitskosten, Unterhaltsleistungen, Spenden, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Kinderbetreuungskosten, Schulgeld, Kirchensteuer und Beiträge zu einem Riester-Vertrag.
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