Berliner Testament Erklärung title

Berliner Testament

Streit ums Erbe vermeiden

Streit um das Erbe – kommt in den besten Familien vor. Um ihn zu vermeiden, braucht es eine gute Planung. Klarheit kann hier das Berliner Testament schaffen. Damit können sich Ehepaare und eingetragene Lebenspartner als Alleinerben einsetzen. Wir erklären, welche Vorteile und Nachteile das Testament bietet.

Kurz & knapp

  • Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können sich mit dem ein Berliner Testament zum Alleinerben bestimmen
  • Der länger lebende Partner erbt zunächst das gesamte Vermögen
  • Erst wenn beide Partner verstorben sind erben die Kinder/nächsten Verwandten
  • Bei großem Vermögen sind steuerliche Nachteile möglich

Was ist das Berliner Testament?

Berliner Testament Erklärung Infografik

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament mit dem Ehepartner oder dem eingetragenen Lebenspartner. Darin bestimmt das Paar, dass nach dem Tod des zuerst verstorbenen Ehepartners der gesamte Nachlass zunächst auf den hinterbliebenen Ehepartner übergeht. Mit dem Berliner Testament können sich Ehepaare und eingetragene Lebenspartner also gegenseitig zum Alleinerben bestimmen.

Damit wird die gesetzliche Erbfolge unterbrochen und die Kinder gehen – zunächst – leer aus. Kinder oder andere Angehörige erben erst, wenn auch beide Elternteile verstorben sind. In der Rechtssprache werden sie deshalb als sogenannte Schlusserben bezeichnet.

Beispiel Familie

Beispiel Pflichtanteil beim Erbe

Das Ehepaar Stefan und Stefanie haben sich mit dem Berliner Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Ihre beiden Kinder Kind 1 und Kind 2 sind die Schlusserben. In ihrem Testament haben Stefan und Stefanie eine Pflichtteilsstrafklausel formuliert. Stefanie verstirbt zuerst und hinterlässt ein Vermögen von 400.000 Euro. Nach dem Tod von Stefanie fordert Kind 1 den Pflichtteil. Diesen zahlt Stefan sofort aus. Ein paar Monate später verstirbt auch Stefan . Bei seinem Tod hat Stefan neben dem Nachlass von Stefanie kein eigenes Vermögen mehr. Von Stefanies  Nachlass sind (inkl. Pflichtteilauszahlung Kind 1) noch 150.000 Euro übrig.

Berechnung Pflichtteilanspruch Kind 1 nach Tod von Stefanie:

Der gesetzliche Erbteil von Kind 1 beträgt ¼, wovon Kind 1 als Pflichtteil die Hälfte – also 1/8 – erhält.

  • 1/8 von 400.000 Euro = 50.000 Euro

Die andere Hälfte des Pflichtteils fällt mit dem Tod des Stefan an.

Berechnung Pflichtteilsanspruch Kind 1 nach Tod von Stefan:

Der gesetzliche Erbteil von Kind 1 beträgt nun ½, wovon Kind 1 als Pflichtteil die Hälfte – also ¼ – erhält.

  • ¼ von 150.000 Euro = 37.500 Euro

Insgesamt erhält Kind 1 durch die Pflichtteilsansprüche also 87.500 Euro (50.000 Euro Pflichtteil Stefanie+ 35.000 Euro Pflichtteil Stefan).

Kind 2 hingegen erhält seinen gesetzlichen Erbteil – also ½ vom Nachlass des Stefan.

½ von 150.000 Euro = 75.000 Euro

In diesem Szenario bewirkt die Pflichtteilstrafklausel also entgegen der Absicht der Erblasser, dass das Kind, das den Pflichtteil fordert, besser gestellt ist, als mit dem gesetzlichen Erbteil.

Information zum Thema

Was ist ein Vermächtnis?

Mit einem Vermächtnis kann eine Person begünstigt werden, die nicht Erbe sein soll. Das Vermächtnis stellt für den Erben eine Verbindlichkeit dar. Von der Erbmasse, die an die Erben geht, wird diese Verbindlichkeit abgezogen. Damit verringert sich auch die Berechnungsgrundlage für den Pflichtteilsanspruch.

Welche Vorteile hat ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist dann sinnvoll, wenn für das Ehepaar Folgendes wichtig ist:

  • Erbstreitigkeiten vermeiden: Durch die Bestimmung, dass der gesamte Nachlass auf den überlebenden Partner übergeht, gibt es keine Erbauseinandersetzung. So vermeidet man Streitigkeiten unter den Erbberechtigten.
  •  Finanzielle Absicherung des Hinterbliebenen: Mit dem Berliner Testament sichern Ehepaare die Existenzgrundlage des verbliebenen Partners. Beispielsweise gehört das Eigenheim, in dem man gemeinsam lebt, zur Erbmasse und müsste bei der Erbauseinandersetzung auf die Erben verteilt werden. Durch das Berliner Testament verbleibt das Haus oder die Wohnung zunächst beim überlebenden Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartner.

Vollerbe oder Vorerbe?

Die Erbfolge im Berliner Testament ist klar: Zuerst erbt der überlebende Ehepartner, dann die Kinder. Für diese Erbfolge gibt es allerdings 2 Optionen:

  1. Einheitsprinzip
    Der überlebende Ehepartner wird als Vollerbe bestimt. Das bedeutet: Er/Sie erhält zunächst das gesamte Vermögen zur freien Verfügung. Mit dem Tod des hinterblieben Partners geht dann das verbleibende Vermögen an die Schlusserben, zum Beispiel die Kinder.
  2. Trennungsprinzip
    Der überlebende Ehepartner erhält den Teil, der später an die Schlusserben gehen soll, nur zur Verwahrung. Er wird sozusagen Vorerbe für die Kinder. Das bedeutet aber auch, dass er/sie über den Teil des Vermögens nicht frei verfügen kann. Erst mit dessen Tod geht das Vorerbe des zuerst verstorbenen Ehepartners an die Kinder über.

Wo ist der Unterschied zum Erbvertrag?

Das Berliner Testament ist nicht die einzige Möglichkeit, den letzten Willen gemeinsam mit dem Ehepartner festzuhalten. Auch mit einem Erbvertrag lässt sich der gemeinsame Nachlass bestimmen. Es gibt aber einige Unterschiede zu beachten:

Gemeinschaftliches Testament – nur für offizielle Paare

Ihr seid verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft? Dann kommt das Berliner Testament grundsätzlich für euch in Frage. Es ist eine spezielle Form des gemeinschaftlichen Testaments, das nur von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern erstellt werden kann. Für nicht verheiratete Paare kommt das also nicht in Betracht.

Erbvertrag – auch für ledige Paare

Ein Erbvertrag hingegen ist auch möglich, wenn man mit der Person, mit der man das Testament zusammen aufsetzen möchte, nicht verpartnert oder verheiratet ist. Hier handelt es sich allerdings um einen Vertrag und nicht um ein Testament im klassischen Sinne.

Das bedeutet: Grundsätzlich wird der Erbvertrag wie ein zivilrechtlicher Vertrag behandelt.
  • Deshalb kann ein Erbvertrag in der Regel nur durch eine gemeinsame Erklärung wieder aufgehoben werden
  • Ein Widerruf des Erbvertrags durch nur einen Ehepartner ist nicht möglich
  • Allerdings kann man den Erbvertrag – wie alle Verträge – unter bestimmten Voraussetzungen anfechten oder von ihm zurücktreten
Wenn ein einseitiger Widerruf nicht möglich ist, kann man stattdessen einfach ein anderslautendes Testament aufsetzen?

Das kann im Zweifel unwirksam sein. Und zwar dann, wenn der Testamentsinhalt für den im Erbvertrag begünstigten Ehepartner nachteilig auswirkt. Möchte man also bei der Erbeinsetzung flexibel bleiben, empfiehlt es sich, von vornherein ein Testament statt Erbvertrag aufzusetzen.

Information zum Thema

Testament mit Notar erstellen

Für die Erstellung eines Erbvertrags sollte immer einen Notar mit ins Boot geholt werden, der den Vertrag im Anschluss auch verwahrt. Alternativ ist auch eine amtliche Verwahrung möglich.

Welche Nachteile hat das Berliner Testament?

Bei der Frage nach der Testamentsgestaltung spielt nicht immer nur die Erbfolge eine wichtige Rolle. Vor allem bei größeren Vermögenswerten kann das Berliner Testament steuerliche Nachteile bringen.

Welche Steuern fallen beim Berliner Testament an?

Kurz gesagt: Nur der, der tatsächlich das Erbe bekommt, muss es auch versteuern. Geht das Erbe zunächst voll an den überlebenden Ehepartner, so muss dieser Steuern darauf zahlen. Die Kinder müssen sich zu diesem Zeitpunkt nicht um die Steuer kümmern – denn sie haben ja noch nicht geerbt. Für sie fällt die Steuer erst mit dem Erbe nach dem Tod beider Partner an.

Steuerklasse der Schlusserben

Die Steuerklasse bei der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem verwandtschaftlichen Verhältnis, in dem Erblasser und Erben zueinanderstehen. Von der Steuerklasse hängen der persönliche Freibetrag sowie der Steuersatz ab, der für das erhaltene Erbe gilt.

SteuerklasseVerwandtschaftsgradFreibetrag
IEhepaare, Lebenspartner

Kinder, Enkelkinder (deren Eltern verstorben sind), Stief- und Adoptivkinder

Enkelkinder

(Groß)Eltern, Urenkelkinder
500.000 €

400.000 €

200.000 €

100.000 €
IIGeschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder20.000 €
IIINicht verwandte Personen20.000 €
Wert des steuerpflichtigen Vermögens Steuersatz in der Steuerklasse I (%)Steuersatz in der Steuerklasse II (%)Steuersatz in der Steuerklasse III (%)
bis 75.000 €71530
bis 300.000 €112030
bis 600.000 €152530
bis 6.000.000 €193030
bis 13.000.000 €233550
bis 26.000.000 €274050
über 26.000.000 €304350

Beim Berliner Testament erben die Kinder als Schlusserben immer vom zuletzt verstorbenen Ehepartner.

Das heißt: Der persönliche Freibetrag richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad mit dieser Person. Sind die Kinder als Schlusserben eingesetzt, gilt für jedes Kind ein Freibetrag von 400.000 Euro. Ein Nachteil könnte entstehen, wenn keine Kinder als Schlusserben eingesetzt sind, sondern beispielsweise Geschwister.

Für den Fall, dass die Erblasser (Personen von denen man erbt), zu den Erben nicht im gleichen Verwandtschaftsverhältnis stehen,ist gesetzlich geregelt:

Unter bestimmten Voraussetzungen kann für die Steuerklasse das Verhältnis zum zuerst verstorbenen Ehepartner zugrunde gelegt werden.

Steuerliche Nachteile

Neben Vorteilen hat das Berliner Testament auch Nachteile, die vor allem aus steuerlicher Sicht bei großen Vermögenswerten ins Gewicht fallen.

Dazu vergleichen wir zwei Fälle eines Ehepaares mit 2 Kindern in stark vereinfachter Form:

Kein Berliner Testament

Ohne das Berliner Testament erben die Kinder jeweils mit dem Tod eines Ehepartners. Dabei kommt in jedem Erbfall der persönliche Freibetrag der Erben im Verhältnis zum Erblasser zum Tragen. Der Freibetrag für das Erbe an die eignen Kinder beträgt 400.000 Euro pro Kind.

Das bedeutet: Sowohl im ersten als auch im zweiten Erbfall verringert dieser Freibetrag das steuerpflichtige Erbe. Dadurch bleiben pro Kind 800.000 Euro (400.000 Euro pro Erbfall) steuerfrei.

Mit Berliner Testament

Mit dem Berliner Testament geht zunächst das gesamte Erbe auf den überlebenden Ehepartner über. Die Kinder sind für dieses Erbe enterbt. Das heißt: Auch der Freibetrag entfällt. Mit dem Tod des überlebenden Ehepartners fällt dann das gesamte Erbe an.

Für diesen Erbfall kommt der persönliche Freibetrag zum Tragen. Für das Erbe an die Kinder kann bei jedem Kind nur ein Freibetrag von 400.000 Euro abgezogen werden. Damit fällt im Vergleich zum Fall ohne Testament auf das Erbe wesentlich mehr Steuer an.

Freibetragsvermächtnis mildert Nachteile ab

Es gibt einige Möglichkeiten, die steuerlichen Nachteile des Berliner Testaments abzumildern. Eine dieser Optionen bietet das Berliner Testament mit Freibetragsvermächtnis. Ziel dabei ist es, dass die Kinder als Erben das volle Freibetragspotenzial ausschöpfen können. Dafür setzt man bereits beim ersten Erbfall ein Vermächtnis aus, das der überlebende Ehepartner gewährt.

Damit das Vermächtnis beim überlebenden Ehepartner nicht sofort finanziell zu Buche schlägt, kann es auch mit einem späteren Fälligkeitstermin ausbezahlt werden, zum Beispiel 5 Jahre nach dem Erbfall.

Information zum Thema

Abzinsung

Wird das Vermächtnis um mehr als 1 Jahr nach dem Erbfall hinausgeschoben oder in Raten gezahlt, muss eine Abzinsung erfolgen. Als steuerpflichtiges Erbe gilt also der abgezinste Betrag des Vermächtnisses. Umgekehrt ist eine per Testament angeordnete Verzinsung des Vermächtnisses beim Erben als Kapitalertrag steuerpflichtig (BFH VIII R 40/13).

Der überlebende Ehepartner kann bei der Erbschaftssteuer das Vermächtnis als Nachlassverbindlichkeit von dem geerbten Vermögen abziehen. Damit verringern sich die Steuern. Gleichzeitig können die Kinder (Vermächtnisempfänger) für das erhaltene Vermächtnis den Freibetrag im Verhältnis zum erststerbenden Ehepartner voll ausnutzen.

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Wie setze ich das Berliner Testament auf?

Ihr möchtet als Ehepartner zusammen das Berliner Testament aufsetzen? Dann müsst ihr dafür nicht zwangsläufig einen Notar hinzuziehen. Man kann das Testament auch eigenständig erstellen.

Wichtig ist, dass im Testament ausdrücklich die Erbfolge bestimmt wird.

So kann man beispielweise folgenden Satz einbringen:

„Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Nachdem wir beide verstorben sind, sollen unsere Kinder zu gleichen Teilen erben.“

Experten Tipp

Testament handschriftlich aufsetzen

Wichtig ist, dass das Testament handschriftlich verfasst wird. Ein digital erstelltes Testament ist nicht wirksam – auch wenn es dann handschriftlich unterschrieben ist. Es reicht, wenn ein Partner das Testament schreibt und der andere lediglich unterschreibt.

  • Die Seiten sollten nummeriert werden.
  • Ort, Datum und Unterschrift sind wichtig, damit das Testament gültig wird.

Rechtssicherheit mit dem Notar

Damit man auf der sicheren Seite ist und auch wirklich nichts schief gehen kann, empfehlen wir einen Notar zu beauftragen. Dieser setzt das gemeinschaftliche Testament auf und lässt es amtlich verwahren. Man nennt das auch „öffentliches Testament“.

Wie viel kostet das Berliner Testament beim Notar?

Wie viel man für das Aufsetzen eines Berliner Testament zahlen muss, richtet sich nach dem Wert des voraussichtlichen Vermögens. Bei der Festlegung der Kosten muss sich der Notar an das Gerichts- und Notarkostengesetz halten. Für einen Nachlass im Wert von 20.000 Euro fallen beispielsweise 230 Euro an (Stand: 2020).

Außerdem muss man Gebühren für die Hinterlegung des Testaments beim Amtsgericht zahlen.

Kann ich das Berliner Testament widerrufen?

Sofern beide Ehepartner noch leben: Ja. Das Berliner Testament kann  jederzeit widerrufen werden.

  • Wurde das Berliner Testament mit der Unterstützung eines Notars aufgesetzt, muss der Widerruf allerdings ebenfalls notariell erfolgen.
  • Der Widerruf muss gegenüber dem anderen Ehepartner erklärt werden.
  • Sobald ein Partner das Berliner Testaments widerruft, wird das gesamte Testament unwirksam.

Ist einer der Ehepartner bereits verstorben, kann der überlebende Partner das Testament nicht mehr widerrufen.

Aber: Man kann bereits im Testament eine sogenannte Freistellungklausel festhalten. Diese besagt dann, dass der überlebende Ehepartner seine Verfügungen widerrufen oder auch ändern kann.

Was passiert, wenn ein Kind seinen Pflichtteil fordert?

Mit dem Berliner Testament setzt man sich als Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben ein. Das bedeutet für die Kinder, dass sie zunächst enterbt sind. Trotzdem haben Kinder das Recht, ihren (halben) Pflichtteil zu fordern.

Verzichten Kinder nicht auf diesen Pflichtteil, muss der überlebende Ehepartner ihn aus dem erhaltenen Erbe bezahlen. Das kann für den Partner finanzielle Schwierigkeiten bedeuten. Um zu vermeiden, dass die Kinder ihren Pflichtteil bereits bei Tod des zuerst sterbenden Ehepartners fordern, können im Berliner Testament bestimmte Formulierungen verwendet werden: Die Pflichtteilsstrafklauseln.

Pflichtteilsstrafklausel

Die Pflichtteilsstrafklausel soll erbberechtigte Kinder davon abhalten, bereits beim Tod des erststerbenden Ehepartners ihren Pflichtteil zu fordern. Der Inhalt dieser Klausel ist:

“Fordert ein Kind bei Tod des erststerbenden Ehepartners bereits seinen Pflichtteil, so erhält es auch beim Tod des überlebenden Ehepartners nur den Pflichtteil.”

Information zum Thema

Plichtteilsklausel vs. Pflichtanteil

Die Klausel ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn das Erbe, welches das Kind als Schlusserbe erhalten würde, tatsächlich höher ist als sein Pflichtteilsanspruch. Nachteile können entstehen, wenn das fordernde Kind im Grunde doppelt am Erbe profitiert:

  • Zunächst erhält das Kind nämlich den Pflichtteil auf das Erbe des zuerst sterbenden Ehepartners.
  • Dessen Erbe wird allerdings im zweiten Schritt zum Vermögen des noch lebenden Ehepartners.
  • Behält der hinterbliebene Ehepartner das Erbe des verstorbenen Partners, kann es also später zu seinem eigenen Nachlass werden.
  • Mit dem Tod des zweiten Ehepartners kann es passieren, dass für dasselbe Erbe nochmals der Pflichtteil ausbezahlt wird. Damit kann der Pflichtteil insgesamt sogar höher ausfallen als der gesetzliche Erbteil.

Jastrowsche Klausel

Eine stärkere Variante der Pflichtteilsstrafklausel ist die Jastrowsche Klausel. Damit verringert sich der Pflichtteilsanspruch eines Kindes, sollte es diesen bereits bei Tod des erststerbenden Ehepartners fordern.

Das pflichtteil-fordernde Kind und seine Nachfahren werden mit der Jastrowschen Klausel von der Erbfolge des länger lebenden Ehepartners ausgeschlossen. Für den Fall, dass ihr mehrere Kinder habt, die ihren Pflichtteil nicht gefordert haben, wird ein weiterer Teil eingebaut: Die anderen erbberechtigten Kinder erhalten im Erbfall nicht ihren Pflichtteil, sondern ein Vermächtnis in der Höhe des gesetzlichen Erbteils.

Mit der Jastrowschen Klausel passiert also in dem Moment, in dem ein Kind beim Tod des erststerbenden Ehepartners seinen Pflichtteil fordert, Folgendes:

  • Das fordernde Kind und seine Nachfahren werden aus der Erbfolge des länger lebenden Ehepartners ausgeschlossen.
  • Der gesetzliche Erbteil der Kinder, die ihren Pflichtteil nicht fordern, verwandelt sich in ein Vermächtnis in gleicher Höhe, welches mit Tod des zuletzt sterbenden Ehepartners ausbezahlt wird.
  • Das Vermächtnis reduziert die Erbmasse.
  • Der Pflichtteilsanspruch des fordernden Kindes verringert sich.

Was passiert bei einer Scheidung?

Ein gemeinschaftliches Testament wie das Berliner Testament kann nur zusammen mit dem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner erstellt werden. Was passiert jedoch mit dem Testament, wenn man sich scheiden lässt? Immerhin verschwindet so die Voraussetzung für das Berliner Testament.

Testament vernichten

Das Berliner Testament verliert im Scheidungsfall grundsätzlich seine Wirksamkeit. Bewahrt man das Testament bei sich zu Hause auf, sollte man es vernichten. Falls das Testament amtlich verwahrt wird, kann man es vom Amtsgericht zurückfordern und danach vernichten.

Im Vorfeld handeln

Sind im Berliner Testament auch Kinder in der Erbfolge berücksichtigt, kann im Zweifel unklar sein, ob das Testament nach der Scheidung wirklich nicht mehr gültig sein soll. Deshalb gilt es, bereits im Vorfeld Klarheit zu schaffen — auch wenn man bei der Erstellung des Testaments nicht an eine Scheidung denken möchte.

So kann man beispielsweise schon ins Testament die Formulierung mit aufnehmen, dass das Testament im Scheidungsfall nicht mehr gültig sein soll. Damit geht man erst gar kein Risiko ein, dass der Ex-Partner versucht, trotz Unwirksamkeit Ansprüche geltend zu machen.

Was passiert bei erneuter Heirat des überlebenden Partners?

Fürgemeinsame Kinder mit dem Partner, möchte man  sicherstellen, dass diese ihren Anteil am vererbten Vermögen haben. Heiratet der überlebende Partner nach dem Tod des zuerst sterbenden Partners neu, kann es sein, dass es auch in dieser Ehe erbberechtigte Kinder gibt.

Mit dessen Tod kommen als Schlusserben also nicht nur die Kinder der ersten Ehe, sondern auch die Kinder der zweiten Ehe und der neue Ehepartner ins Spiel. Das ist nicht immer gewollt. Deshalb kann man im Berliner Testament die Wiederverheiratungsklausel einbauen.

Wiederverheiratungsklausel

Es gibt viele mögliche Formulierungen für eine Wiederverheiratungsklausel. Eine Möglichkeit ist, im Berliner Testament festzuhalten, dass der Nachlass bereits bei erneuter Heirat des überlebenden Ehepartners an die Kinder als Schlusserben übergehen soll.

Anfechtung des Berliner Testaments

Nicht immer wird der Fall der erneuten Heirat bereits im Testament bedacht. Deshalb hat der überlebende Ehepartner die Möglichkeit, das gemeinschaftliche Testament anzufechten. Das geht innerhalb eines Jahres nach seiner erneuten Heirat. Zur Folge hat die Anfechtung, dass ab dem Tod des zuerst verstorbenen Ehepartners die gesetzliche Erbfolge anstelle des Berliner Testaments tritt.

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