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Bewerbungskosten absetzen: So einfach geht’s

Geld zurück für Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsgespräch & Co.

Auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz? Dann ist unser Tipp: Alle Rechnungen, die mit der Jobsuche zu tun haben, sammeln. Denn Bewerbungskosten kann man von der Steuer absetzen.

Kurz & knapp

  • Du kannst Kosten rund um den Bewerbungsprozess von der Steuer absetzen
  • Es spielt keine Rolle, ob du den Job hinterher bekommen hast
  • Nutze die Tipps von WISO Steuer hilft dir mit Tipps und teste, wie hoch deine Steuererstattung ausfällt

Video: Bewerbungskosten absetzen

Neuer Job in Sicht? Bewerbungskosten, Anfahrten, Online-Portale – vieles lässt sich von der Steuer absetzen. Dieses Video zeigt, wie du Geld zurückbekommst!

So kannst du Bewerbungskosten absetzen

Bewerbungskosten gehören zu den sogenannten Werbungskosten. Auch wenn die Jobsuche zunächst erfolglos geblieben ist, kannst du die Kosten absetzen. Wichtig ist: Zuschüsse und Erstattungen musst du abziehen, denn nur die von dir übernommenen Ausgaben werden vom Finanzamt anerkannt. Dazu zählen:

  • Zuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit
  • Reisekostenerstattung eines potenziellen Arbeitgebers, bei dem du zum Vorstellungsgespräch erschienen bist

Übrigens: Übernimmt der Arbeitgeber nach deiner Kündigung die Kosten für eine Outplacementberatung und rechnet diese als steuerpflichtigen Arbeitslohn ab, kannst du die Gebühren in deiner Steuererklärung als Werbungskosten absetzen (FG Baden-Württemberg, 4 K 280/06).

Welche Bewerbungskosten kann ich absetzen?

Zu den Bewerbungskosten zählen:

  • Jobsuche: anteilige Internetkosten für die Suche im Internet, Zeitungen mit Jobinseraten
  • Bewerbungsvorbereitung: Bücher und Fachzeitschriften mit Tipps zum Thema Bewerbung, Kursgebühren
  • Bewerbungsmappen (digital und in Papierform): Dazu gehören der Ausdruck, Passfotos und der Versand
  • Beglaubigungen und Übersetzungen
  • Telefonate: Absetzbar sind die anteiligen Telefonkosten
  • Vorstellungsgespräche und Auswahlverfahren vor Ort: Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Mehrkosten für Verpflegung (bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit von Zuhause)

Diese pauschalen Bewerbungskosten gibt es

Dir fehlen Kaufbelege, um deine real entstandenen Kosten nachzuweisen? In einigen Fällen gibt es auch Pauschalen, die du nutzen kannst. Das sind:

Wo trage ich Bewerbungskosten in der Steuererklärung ein?

In deiner Steuererklärung gehören die Bewerbungskosten in diesen Bereich: Daten erfassen > Berufliche Ausgaben (Werbungskosten) > Bewerbungskosten

FAQ: Bewerbungskosten absetzen

Ja, denn sie zählen zu deinen beruflichen Ausgaben (Werbungskosten) und diese erkennt das Finanzamt an. Voraussetzung: Du hast die Kosten aus eigener Tasche bezahlt.
Das sind alle Ausgaben, die dir im Rahmen des Bewerbungsprozesses entstanden sind. Somit ist nicht nur das Bewerbungsgespräch gemeint, sondern auch das vorherige Training, die Erstellung der Bewerbungsmappe und mehr.
Die Angaben gehören in die Anlage N. Bei WISO Steuer ist das der Bereich Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten) > Bewerbungskosten.
  • Für jede Bewerbungsmappe sind 8,50 Euro möglich
  • Für jede Online-Bewerbung 2,50 Euro
  • Für jeden gefahrenen Kilometer zum Vorstellungsgespräch sind 0,30 Euro drin
  • Je nach Abwesenheit von deinem Zuhause kannst du bis zu 28 Euro pro Tag für Essen und Trinken angeben
Ja. Dank der Kilometerpauschale kannst du pro gefahrenen Kilometer 0,30 Euro angeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob du mit dem eigenen Pkw oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren bist.
Deine Frage war nicht dabei? Stell sie einfach an SteuerGPT, unserer Steuer-KI. Tippe dafür unten rechts in der Ecke auf die Sprechblase – schon kann’s losgehen!