Die Schenkung von Grundstücken und Häusern innerhalb der Familie ist eine schöne Sache. Wäre da nicht das Finanzamt, das seinen Anteil daran haben will. Nun wurde zugunsten der familieninternen Übertragung von Grundstücken entschieden.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Bei der Schenkung überträgst du dein Haus an dein Kind – ohne eine Gegenleistung
- Für die Schenkung gelten Freibeträge, die vom Verwandtschaftsgrad abhängen
- Liegt der Wert der Immobilie über dem Freibetrag, muss dein Kind Schenkungssteuer zahlen
- Die Schenkung gehört nicht in deine Steuererklärung, aber du musst sie dem Finanzamt melden (formloser Brief)
Was ist eine Schenkung?
Übergibst du deine Immobilie oder dein Grundstück zu Lebzeiten ohne Gegenleistung an dein Kind, dann spricht man von Schenkung. Für diesen Vorgang gelten Freibeträge. Liegt der Wert der Immobile beziehungsweise des Grundstücks unter dem Freibetrag, bleibt die Schenkung steuerfrei. Andernfalls berechnet das Finanzamt deinem Kind die Schenkungssteuer.
Wie hoch sind die Freibeträge bei einer Schenkung?
Die Freibeträge bei Schenkungen von Vermögen sind vom Verwandtschaftsgrad abhängig. Wir haben sie auf einen Blick für dich zusammengefasst:
Verwandschaftsgrad | Steuerklasse | Freibetrag | Steuersatz |
---|---|---|---|
Ehegatten, eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 EUR | 7 - 30 % |
Kinder, Stief-/Adoptivkinder | I | 400.000 EUR | 7 - 30 % |
Enkel (beide Elternteile sind verstorben) | I | 400.000 EUR | 7 - 30 % |
Enkel (Eltern leben), Urenkel | I | 200.000 EUR | 7 - 30 % |
Bei Erbschaft: Eltern, Großeltern | I | 100.000 EUR | 7 - 30 % |
Geschiedener Ehegatte, Geschwister | II | 20.000 EUR | 15 - 43 % |
Neffe, Nichte | II | 20.000 EUR | 15 - 43 % |
Schwieger-, Stiefeltern, Schwiegerkinder | II | 20.000 EUR | 15 - 43 % |
Bei Schenkung: Eltern, Großeltern | II | 20.000 EUR | 15 - 43 % |
Alle anderen | III | 20.000 EUR | 30 - 50 % |
Keine Pauschale vergessen!
Weiterschenkung kann Steuern sparen
Wenn du beispielsweise planst, die Immobilie je zur Hälfte an dein Kind und dessen Ehepartner zu schenken, fällt wahrscheinlich Schenkungssteuer an. Denn: Bei deinem Kind liegt der Freibetrag zwar bei 400.000 Euro, aber bei deinem Schwiegerkind nur 20.000 Euro.
Eine denkbare Lösung ist, dass du das Haus komplett an dein Kind schenkst. Dein Kind schenkt dann wiederum die Hälfte an seinen Ehepartner. In diesem Fall gibt es einen Freibetrag von 500.000 Euro.
Ist das eine Kettenschenkung?
Unter Kettenschenkung versteht man diese Art und Weise, die Freibeträge bei Schenkung zu umgehen. Wenn du die Kettenschenkung allerdings im Vertrag festschreibst, ist das ein sogenannter steuerlicher Gestaltungsmissbrauch. Dann verlangt das Finanzamt Schenkungssteuer. Anerkannt werden kann eine Kettenschenkung nur dann, wenn die zwischengeschaltete Person über eine Weiterschenkung frei entscheiden und verfügen kann.
Der Bundesfinanzhof hat bereits 2013 entschieden, dass eine steuerfreie Kettenschenkung vorliegt, wenn du die Weitergabe des Miteigentumsanteils am Grundstück nicht veranlasst hast. Hat dein Kind freiwillig entschieden, die Hälfte der Immobilie an seinen Ehepartner zu schenken, handelt es sich um 2 separate Schenkungen. Und dafür musst du keine Steuern zahlen. Dein Kind ebenso wenig.
Welche Möglichkeiten habe ich neben der Schenkung?
Um deine Immobilie an dein Kind zu übertragen, hast du noch 2 weitere Möglichkeiten:
- Immobilie vererben
- Immobilie verkaufen
Immobilie an das eigene Kind vererben
Möchtest du deine Immobilie vererben, wird das im Gegensatz zur Schenkung erst nach deinem Tod stattfinden. Auch in diesem Fall gibt es – abhängig vom Verwandtschaftsgrad – verschiedene Freibeträge. Werden diese überschritten, verlangt das Finanzamt von deinem Kind Erbschaftssteuer.
Immobilie an das eigene Kind verkaufen
Eine weitere Alternative ist der Hausverkauf an dein Kind. Meist fällt dabei weder für dich noch für dein Kind Steuer an, außer du führst den Kauf innerhalb der Spekulationsfrist durch oder hast diese zu einem anderen Zweck als deinem eigenen Wohnraum genutzt.
Schenkung der Immobilie in die Steuererklärung eintragen
Du musst die Schenkung der Immobilie nicht in die Steuererklärung eintragen. Denn die Schenkungssteuer bezahlt dein Kind, falls der Wert des Hauses über dem Freibetrag von 400.000 Euro liegt. Aber: Sowohl du als auch dein Kind muss dem Finanzamt die Schenkung melden. Das machst du einfach mithilfe eines formlosen Briefes.
Quelle: BFH