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Strand statt Büro: Was gilt für Workation bei der Steuer?

Steuer-Tipps fürs Arbeiten im Ausland

Blauer Himmel, weißer Strand, kristallklares Wasser – an solchen Orten macht sogar Arbeiten Spaß! Und warum auch nicht? Seit der Corona-Pandemie ist das mobile Arbeiten in vielen Unternehmen zum Standard geworden. Spielt es dann noch eine Rolle, wo genau man arbeitet? Was für Workation und Steuer gilt, erklären wir hier.

Kurz & knapp

  • Workation kombiniert Arbeiten und Urlaub im Ausland
  • Je nach Länge des Aufenthalts können unterschiedliche Regelung bei der Steuer gelten
  • Aufgepasst auch beim Thema Sozialversicherung und Arbeitserlaubnis im Zielland

Workation – was ist das?

Hinter dem Wort verstecken sich 2 englische Begriffe: „work“ und „vacation“. Es ist also eine Kombination aus Arbeiten und Urlaub – vor allem im Ausland. Die Idealvorstellung: Tagsüber die übliche Homeoffice-Tätigkeit absolvieren und nachmittags etwas Sightseeing oder die Sonne am Strand genießen. Auf diese Weise lässt sich die Welt entdecken – ohne dafür Urlaubstage opfern zu müssen.

Na dann – auf die Koffer, fertig, los?! Besser nicht. Das Arbeiten im Ausland sollte gut geplant sein. Denn je nachdem, wie lange du dich im Ausland aufhalten möchtest, gelten unterschiedliche Regeln für die Besteuerung.

Workation & Steuern: Darauf kommt es an

Doppelbesteuerungsabkommen

Grundsätzlich gilt: Du bist dort steuerpflichtig, wo sich dein gewöhnlicher Aufenthaltsort befindet. Wichtig dabei ist, dass du an diesem Ort mindestens 6 Monate lebst. Dann werden alle deine in- und ausländischen Einkünfte nach dem Recht dieses Landes besteuert.

Kompliziert wird es, wenn du in einem Land lebst und in einem anderen Land dein Geld verdienst. Für diesen Fall hat Deutschland mit vielen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Darin wird genau geregelt, in welchem Land dein Einkommen versteuert wird. In der Regel ist es das Land, in dem gearbeitet wird. So soll verhindert werden, dass auf dein Gehalt mehrfach Steuern anfallen.

Planst du einen längeren Aufenthalt im Ausland, solltest du prüfen, ob es solche Abkommen zwischen den Ländern gibt und was darin geregelt ist.

Die 183-Tage-Regel

Wie der Name schon sagt, liegt hier die entscheidende Grenze bei 183 Tagen im Ausland. Überschreitest du diese Grenze nicht, ändert sich aus steuerlicher Sicht nichts. Dein Lohn wird also wie gewohnt weiterhin in Deutschland besteuert. Doch so einfach das auch klingt, bei der Regel gibt es ein paar wichtige Dinge zu beachten:

  • Die 183-Tage-Regel gilt nur für Angestellte, Selbstständige sind davon ausgenommen
  • Die Regel greift nur, wenn das Zielland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland hat und das darin verankert wird, ansonsten gilt ab dem 1. Tag die Besteuerung im Zielland
Achtung Icon

Individuell prüfen!

Damit dir böse Überraschungen erspart bleiben, solltest du vor deiner Reise genau prüfen, ob die 183-Tage-Regel auch für dein Zielland greift.

Diese Voraussetzungen gelten

  • Du arbeitest pro Steuerjahr an weniger als 183 Tagen im Ausland
  • Du arbeitest weiterhin bei deinem deutschen Arbeitgeber oder bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen

So berechnest du die 183 Tage

Achtung: Bei der 183-Tage-Regel gelten nicht nur die reinen Arbeitstage. Auch die An- und Abreisetage sowie Feiertage und Wochenenden werden mitgezählt. In manchen Fällen musst du besonders aufpassen, wenn du zusätzlich auch noch „echten“ Urlaub planst.

Denn in manchen Doppelbesteuerungsabkommen gilt auch: Hängst du deinen Urlaub unmittelbar vor oder nach der Arbeitstätigkeit im gleichen Land an, zählen auch diese Tage zu den 183 Tagen dazu.

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Workation – bin ich im Ausland sozialversichert?

Planst du einen Aufenthalt im Ausland – aber innerhalb der EU? Durch das Freizügigkeitsgesetz musst du grundsätzlich nicht tätig werden und bleibst weiterhin sozialversichert. Anders sieht es aus, wenn du außerhalb der EU arbeiten möchtest. In diesem Fall solltest du dich vorher unbedingt bei deinem Versicherungsträger über die Regelungen für dein Zielland informieren.

Grundsätzlich gibt es in diesem Bereich inzwischen aber Vereinfachungen. Denn seit 2021 werten Versicherungsträger das Homeoffice im Ausland als Entsendungen durch deinen Arbeitgeber – du bleibst also 24 Monate im Ausland sozialversichert. Es kommt dann auch nicht darauf an, ob die Initiative für die Reise von dir oder deinem Arbeitgeber ausging.

Workation – bin ich im Ausland krankenversichert?

Innerhalb der EU greift deine Krankenversicherung genauso wie in Deutschland. Reist du außerhalb der EU, kommt es darauf an, ob das Land mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. In diesem Fall bekommst du in der Regel die Kosten erstattet, die die Krankenversicherungen im Zielland abdecken würden.

Unser Tipp: Schließe am besten immer eine Auslandskrankenversicherung ab. Das erspart dir nicht nur viel Rennerei, bis dein Geld erstattet wird. Mit einer zusätzlichen Versicherung bist du auch in komplizierteren Fällen abgesichert – zum Beispiel, wenn du aus medizinischen Gründen nach Deutschland rücktransportiert werden musst.

Was müssen Arbeitgeber bei Workation beachten?

Nicht nur Arbeitnehmer, auch Arbeitgeber sollten sich gut informieren, bevor sie dem Homeoffice im Ausland zustimmen.

So solltest du als Arbeitgeber wissen, welche arbeitsrechtlichen Punkte im Wunsch-Zielland deines Angestellten zu beachten sind. Also: Wie sind da die vorgeschriebenen Arbeits- und Pausenzeiten? Gibt es besondere Vergütungsvorschriften? Was gilt für die Sozialversicherung? Darüber hinaus sollte dein Angestellter prüfen, ob er im Zielland vielleicht sogar eine Arbeitserlaubnis benötigt. Denn sonst kann er sich im schlimmsten Fall strafbar machen.

Tipp: Zusatzvereinbarung abschließen

Möchte dein Mitarbeiter länger als 4 Wochen im Ausland bleiben, solltest du mit ihm eine Zusatzvereinbarung abschließen. So könnt ihr – unter Berücksichtigung der Rechte im Zielland – Rahmenbedingungen für die Workation-Zeit festlegen.

Achtung: Entscheidet sich dein Mitarbeiter, dauerhaft im Ausland zu bleiben, reicht eine Zusatzvereinbarung nicht mehr aus.

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FAQ: Workation und Steuern

Was versteht man unter Workation? 

Workation verbindet das Arbeiten und Urlauben („work and vacation“). Es geht also darum, in seinem Urlaubsland remote arbeiten zu können. [/blogFaqAnswerModule
Workation – also das Arbeiten im Ausland – ist grundsätzlich nicht verboten. Du musst es aber mit deinem Arbeitgeber besprechen – und er muss dem nicht unbedingt zustimmten. Du hast also keinen gesetzlichen Anspruch auf das Arbeiten im Ausland.
Bist du im Steuerjahr weniger als 183 Tage, bleibst du in Deutschland steuerpflichtig. Bist du länger weg, liegt die Steuerpflicht in dem Zielland. Hier kommt es dann auf die einzelnen Abkommen zwischen Deutschland und deinem Zielland an.
Das kommt ganz darauf an, wo genau und wie lange du im Ausland bist. Bleibst du in der EU und bist nicht länger als 4 Wochen weg, reicht es, nur den Arbeitgeber zu informieren. Bei längeren Aufenthalten und Reisen außerhalb der EU, musst du dich mit Themen wie Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Besteuerung deines Lohns befassen.
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Quelle: BMF