In vielen Firmen können Arbeitnehmer Zeitwertkonten bilden. Diese können sie später einmal für längere Freistellungsphasen verwenden, etwa für Altersteilzeit, vorzeitigen Ruhestand, Pflegezeit oder Freistellung wegen Sabbatjahr. Die Zeitwertkonten können gespeist werden mit Überstunden- und Urlaubsabgeltungen, Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Tantiemen), Teilen des laufenden Arbeitslohns oder freiwilligen zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers.
Schnelleinstieg
Wenn das Dienstverhältnis endet
Was aber passiert mit dem Zeitwertkonto und dem Wertguthaben, wenn die Beschäftigung des Arbeitnehmers endet? Nicht immer ist es möglich, das angesparte Wertguthaben auf einen neuen Arbeitgeber zu übertragen. Zum Beispiel, weil der neue Arbeitgeber Zeitwertkonten nicht anbietet, der Übertragung des Wertguthabens nicht zustimmt oder sich an die beendete Beschäftigung eine Zeit der Arbeitslosigkeit, Selbstständigkeit oder Nichtbeschäftigung anschließt.
In diesen Fällen hast du die Wahl:
- Du kannst das Geld aus dem Zeitwertkonto als sogenannten Störfall auflösen und auszahlen lassen.
- Oder du lässt das angesparte Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen.
Übertragung an die Deutsche Rentenversicherung
Voraussetzung für die Übertragung des Guthabens aus dem Zeitwertkonto auf die Deutsche Rentenversicherung Bund ist, dass das Wertguthaben einschließlich des darin enthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeitrages das sechsfache der monatlichen Bezugsgröße übersteigt.
Das sind die Vorteile
- Die Übertragung des Wertguthabens vom bisherigen Arbeitgeber auf die Rentenversicherung bleibt im Zeitpunkt der Übertragung sozialversicherungsfrei und steuerfrei.
- Erst bei Auflösung des Wertguthabens werden aus den laufenden Auszahlungen Lohnsteuer und Sozialabgaben durch die Rentenversicherung einbehalten.
- Erfolgt die Freistellungsphase als Übergang vom Erwerbsleben zur Rente, gilt der ermäßigte Beitragssatz der Krankenversicherung (derzeit 14,6 Prozent) plus ggf. kassenindividuellem Zusatzbeitrag, weil du keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hast.
- Beträgt der Auszahlungsbetrag nicht mehr als 450 Euro, sind Pauschalbeiträge und Pauschalsteuer wie bei einem Minijob zu zahlen (30 Prozent). Die Rentenversicherung führt die Beiträge ab und behält die Steuer ein.
Das ist wichtig
Falls du die Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund wünschst, musst du dies durch schriftliche Erklärung gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber verlangen. Die Erklärung muss der Arbeitgeber zu den Entgeltunterlagen nehmen.
Dein Arbeitgeber überweist dann das Wertguthaben an die Rentenversicherung. Nachdem das Geld eingegangen ist, erhältst du eine Eingangsbestätigung. Über die Entwicklung des Wertguthabens auf deinem Zeitwertkonto erhältst du jeweils am Jahresende eine Mitteilung.