Außergewöhnliche Belastungen

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Bei WISO Steuer bekommst du einen kostenlosen, persönlichen Berater an deine Seite. Du erhältst personalisierte Hilfe rund um die Uhr, ganz ohne Steuerkauderwelsch.
 
Keine Frage ist zu banal oder zu kompliziert. Zum Beispiel:
 

  • Was zählt alles zu den außergewöhnlichen Belastungen?
  • Wie hoch ist meine zumutbare Belastung?
  • Muss ich Medikamente auf Rezept haben, um sie abzusetzen?

FAQ: Außergewöhnliche Belastung

Z. B. Krankheitskosten, Pflegeheim, Beerdigungskosten oder Unterhalt – also Ausgaben, die zwangsläufig entstehen und die üblichen Lebenshaltungskosten übersteigen.

In der „Anlage außergewöhnliche Belastungen“ – du findest sie im Bereich Allgemeine Ausgaben. Einfach geführt durch alle Optionen.

Rechnungen, Zahlungsnachweise oder Fahrtkostenaufstellung – einfach abfotografieren, WISO Steuer liest die Daten automatisch aus.

Das ist dein Eigenanteil – abhängig von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl. Nur was darüber liegt, wird anerkannt.

Kosten für Kosmetik, Diätprodukte, Wellness, Brillen ohne medizinischen Grund, etc. WISO Steuer prüft das für dich automatisch.

Sonderausgaben sind z. B. Versicherungen. Außergewöhnliche Belastungen entstehen durch persönliche Härtefälle wie Krankheit, Pflege, Tod.

WISO Steuer berechnet automatisch deine persönliche Grenze – basierend auf der Formel aus § 33 EStG.

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Video: Außergewöhnliche Belastungen absetzen

Welche Kosten gelten als außergewöhnliche Belastung? Bis zu welchem Betrag kannst du sie absetzen? Erfahre es in unserem Video.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Kurz & knapp

  • Viele außergewöhnliche Belastungen wirken sich erst ab einer bestimmten Höhe aus
  • Die zumutbare Belastung richtet sich individuell nach Einkommen, Familienstand und Kinderanzahl
  • Sogenannte besondere außergewöhnliche Belastungen zählen schon ab dem ersten Euro bei der Steuer
  • Berechne deinen Steuervorteil durch außergewöhnliche Belastungen kostenlos mit WISO Steuer

Was gilt als außergewöhnlich Kosten?

In der Regel gehören private Kosten nicht in die Steuererklärung. Besondere Umstände im Leben können jedoch dazu führen, dass du zwangsläufig deutlich mehr Geld als normalerweise benötigst. Das gilt etwa für Krankheiten mit hohen Kosten für Behandlungen und Medikamente oder wenn du gepflegt werden musst.
 
Um außergewöhnliche Lebensumstände wie diese zu berücksichtigen, können die Kosten dafür grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden.
 
Was zählt zu solchen „außergewöhnlichen“ Belastungen? Es handelt sich um Kosten, auf die Folgendes zutrifft:
 

  • Sie sind in ihrer Art oder Höhe außergewöhnlich (entstehen nicht in der Mehrheit)
  • Sie müssen zwangsläufig angefallen sein (z. B. aufgrund einer rechtlichen, sittlichen oder tatsächlichen Verpflichtung)
  • Sie sind nicht bereits als Sonderausgaben abzugsfähig
  • Sie stehen nicht im Zusammenhang mit dem Beruf

Allgemein oder besonders

Bei den außergewöhnlichen Belastungen gibt es 2 Kategorien. Du musst unterscheiden zwischen:
 

  • Allgemeine außergewöhnliche Belastungen: Sie wirken sich erst ab einem bestimmten Betrag auf deine Steuererstattung aus, weil du einen individuellen Eigenanteil (sogenannte zumutbare Belastung) tragen musst. Die Höhe ist nicht begrenzt. Zum Beispiel: Krankheits-, Pflege- und Bestattungskosten (§ 33 EStG).
  • Besondere außergewöhnliche Belastungen: Für diese im Einkommensteuergesetz konkret genannten außergewöhnlichen Belastungen gibt es jeweils einen Pausch- oder Höchstbetrag. Zum Beispiel: Unterhaltszahlungen, Ausbildungsfreibetrag und Behindertenpauschbetrag. Eine zumutbare Belastung wird nicht abgezogen. Entsprechende Ausgaben wirken sich daher bereits ab dem ersten Euro steuerlich aus (§ 33a und § 33b EStG).

Zumutbare Belastung beachten

Bis zu einer gewissen Höhe geht der Staat davon aus, dass du die außergewöhnlichen Belastungen selbst tragen musst. Dieser Betrag nennt sich im Steuerrecht zumutbare Belastung.
 
Wie hoch die zumutbare Belastung ist, richtet sich nach deinen Einkünften. Je geringer der Gesamtbetrag deiner Einkünfte ist, desto mehr Unterstützung erhältst du. Zusätzlich zählen noch weitere Faktoren wie dein Familienstand und wie viele Kinder du hast.

Zumutbare Belastung berechnen: So geht’s

Du willst deine zumutbare Belastung berechnen? Das geht am einfachsten mit WISO Steuer. Im Bereich Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten wird dir immer angezeigt, wie hoch deine Belastungsgrenze ist und ob du sie schon mit deinen Ausgaben erreicht hast. Hier ist ein Überblick:
 

FamilienstandEinkünfte bis 15.340 €Einkünfte bis 51.130 €Einkünfte über 51.130 €
Ledig ohne Kind5 %6 %7 %
Verheiratet ohne Kind4 %5 %6 %
Verheiratet mit 1 oder 2 Kindern2 %3 %4 %
Verheiratet mit mehr als 2 Kindern1 %1 %2 %

 
Um die Berechnung besser zu verstehen, haben wir ein Beispiel für dich:

  • Stefanie und Stefan sind verheiratet und haben ein Kind. Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt 50.000 €.
  • Die zumutbare Belastung wird wie folgt stufenweise ermittelt:
    Für die beiden ist die Tabellenzeile „mit 1 oder 2 Kindern“ wichtig.
  • Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte ist höher als die Grenze der 1. Stufe. Deshalb wird zunächst für 15.340 € der entsprechende Anteil der zumutbaren Belastung berechnet.
    1. Stufe: 15.340 € x 2 % = 306 €
  • Der Gesamtbetrag der Einkünfte liegt unterhalb der Grenze der 2. Stufe. Im nächsten Schritt wird also auf die Differenz zwischen dem Gesamtbetrag der Einkünfte und 15.340 € (1. Stufe) die zumutbare Belastung mit dem Prozentsatz der 2. Stufe berechnet.
    2. Stufe: (50.000 € – 15.340 €) x 3 % = 1.039 €
  • Zum Schluss werden die Ergebnisse je Berechnungsstufe zusammengerechnet. Daraus ergibt sich die zumutbare Belastung.
    Zumutbare Belastung insgesamt: 306 € + 1.039 € = 1.345 €
    Für die beiden bedeutet das: Erst, wenn ihre außergewöhnlichen Belastungen diesen Wert übersteigen, wirken sie sich steuerlich aus.

Wie komme ich über die zumutbare Belastungsgrenze?

Damit du die Grenze der zumutbaren Belastung erreichst, solltest du deine Ausgaben planen und so gut es geht in ein Kalenderjahr legen. Hast du zum Beispiel hohe Krankheitskosten, es fehlen aber 200 €, um die Kosten abzusetzen?
 
Vielleicht kannst du dann noch bis zum Jahresende eine Brille kaufen. Nur der Betrag oberhalb der zumutbaren Belastung wirkt sich steuerlich bei dir aus.

Beispiele für allgemeine außergewöhnliche Belastungen

Für alle außergewöhnlichen Belastungen gilt: Nur mit Kosten, die du auch wirklich selbst getragen hast, kannst du Geld sparen. Erstattungen oder Zuschüsse (etwa von Versicherungen oder Beihilfestellen) musst du in der Steuererklärung angeben und von den Gesamtkosten abziehen.

1. Krankheitskosten (Arztbesuche, Medikamente, Brille & Co.)

Unter bestimmten Voraussetzungen zählen Krankheitskosten zu den außergewöhnlichen Belastungen. Die Behandlung oder das Medikament muss ärztlich angeordnet werden und der Behandler benötigt eine Zulassung. Das gilt auch für alternative Behandlungsmethoden.
 
Es zählen zum Beispiel:
 

  • Arztkosten (z. B. für Zahnarzt, zugelassener Heilpraktiker)
  • Selbst bezahlte Medikamente auf Rezept (Rezept erforderlich auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente)
  • Rezeptgebühren
  • Krankenhauskosten
  • Medizinische Behandlungen (z. B. Krankengymnastik, Psychotherapie, Logopädie, Augenlasern usw.)
  • Medizinische Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Gehhilfe, Brille)
  • Fahrtkosten zum Arzt, ins Krankenhaus, zur Apotheke oder zum Behandlungsort
  • Kurkosten, wenn du ein ärztliches Attest oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung über die medizinische Notwendigkeit hast (z. B. Bade- oder Heilkur)

 
Steuerlich unberücksichtigt bleiben Medikamente ohne Rezept, vorbeugende Maßnahmen (zum Beispiel eine Zahnreinigung), Diätverpflegung und Nahrungsergänzungsmittel.

2. Pflegekosten

Falls du gepflegt werden musst, kann das ganz schön ins Geld gehen. Wenn die Pflege krankheitsbedingt erforderlich ist, kannst du die selbst getragenen Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen.
 
Dazu zählen beispielsweise:
 

  • Häusliche Pflege durch eine Pflegekraft
  • Ambulante Pflege in einem Pflegeheim
  • Unterbringung im Pflegeheim

 
Die Kosten kannst du zum Beispiel mit einer Bescheinigung der Pflegekasse und Rechnungen des Pflegeheims nachweisen.

3. Bestattungskosten

Kosten rund um die Beerdigung eines nahen Angehörigen sind außergewöhnliche Belastungen. Sie sind ein Beispiel für Ausgaben, die du aufgrund einer sittlichen Verpflichtung trägst. Voraussetzung ist aber, dass die Bestattung nicht vom Nachlass des Verstorbenen oder Ersatzleistungen bezahlt werden kann.
 
Du kannst unter anderem folgende Kosten absetzen:
 

  • Grabstätte
  • Sarg oder Urne
  • Blumen oder Kränze
  • Todesanzeige

 
Nicht absetzbar sind Ausgaben für Trauerkleidung, für die Trauerfeier und die Reisekosten.

4. Behindertengerechter Wohnungs- oder Fahrzeugumbau

Muss die Wohnung aufgrund einer Behinderung behindertengerecht umgebaut werden? Dann können unter Umständen hohe Kosten auf dich zukommen – zum Beispiel für ein barrierefreies Bad, einen Treppenlift oder eine Rollstuhlrampe.
 
Wenn nach einem Unfall oder krankheitsbedingt das eigene Auto behindertengerecht umgebaut werden muss, dann können die selbst übernommenen Kosten ebenfalls steuerlich absetzbar sein.
 
Diese Kosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Damit kannst du dir zumindest einen Teil der Ausgaben von der Steuer zurückholen. Zusätzlich kannst du dir den Behindertenpauschbetrag mit der Steuererklärung beantragen.

5. Wiederherstellungskosten nach Katastrophen

Die Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 ist ein Beispiel dafür, wie von einem Tag auf den anderen das Schicksal zuschlagen kann. Auch ein BrandOrkan oder Hochwasser können verheerende Schäden verursachen, die grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein können.
 
Absetzbar sind dann die Kosten für die Wiederbeschaffung von existenziell notwendigen Gegenständen wie Möbel, Hausrat, Kleidung und die angemessenen Kosten für die Beseitigung der Schäden in der Wohnung. Auch die Zinsen für notwendige Kredite gehören dazu.
 
Das Finanzamt geht davon aus, dass du eine Gebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen hast. Eine Elementarschadenversicherung gegen Überschwemmung, Erdrutsch und Erdbeben ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal haben die betroffenen Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen in ihren Katastrophenerlassen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine fehlende Elementarschadenversicherung nichts ausmacht.
 
Wichtig: Solltest du nachträglich eine Kostenerstattung erhalten, die du bislang noch nicht in deiner Steuererklärung angegeben hast, musst du das Finanzamt darüber informieren. Unterlässt du solche Angaben, könnte dir das Finanzamt schlimmstenfalls Steuerhinterziehung unterstellen.

Beispiele für besondere außergewöhnliche Belastungen

Bei den folgenden Kosten zählt jeder Euro, denn die zumutbare Belastungsgrenze trifft bei den besonderen außergewöhnlichen Belastungen nicht zu.

1. Behindertenpauschbetrag

Falls bei dir ein Grad der Behinderung festgestellt wurde, kannst du mit deinen behinderungsbedingten Kosten Steuern sparen. Das geht unter anderem, indem du den Behindertenpauschbetrag beantragst. Vorteil: Du musst die Kosten nicht ermitteln – und die zumutbare Belastung spielt auch keine Rolle.
 
Den Antrag stellst du einfach, indem du in der Steuererklärung Angaben zu deiner Behinderung machst. Beim ersten Antrag musst du dem Finanzamt aber einen Nachweis mitschicken (zum Beispiel den Behindertenausweis).
 
Alternativ kannst du deine tatsächlichen Kosten im Rahmen der allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen angeben. Beachte jedoch, dass du hierfür Nachweise benötigst und eine zumutbare Belastung abgezogen wird.
 
Die Höhe des Pauschbetrags hängt vom Grad der Behinderung (GdB) ab und beträgt zwischen 384 € und 7.400 €.
 
Übrigens: Hat dein Kind eine amtlich festgestellte Behinderung, kannst du den Behindertenpauschbetrag auf dich übertragen lassen. Dafür musst du in jedem Jahr entsprechende Angaben in der Anlage Kind machen. Mit WISO Steuer geht das ganz einfach.
 
Einige Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag abgesetzt werden. Das gilt beispielsweise für die Fahrten zum Arbeitsplatz (0,30 € pro gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückweg). Ab einem GdB von 80 beziehungsweise 70 und gleichzeitiger Gehbehinderung können darüber hinaus für Privatfahrten pauschal 900 € pro Jahr abgesetzt werden; besonders stark Behinderte sogar 4.500 €.

2. Pflegepauschbetrag

Du pflegst zu Hause unentgeltlich einen Angehörigen? Für die Kosten, die dir dadurch entstehen, kannst du den Pflegepauschbetrag beantragen. Voraussetzungen sind:
 

  • Es handelt sich um eine dir nahestehende Person
  • Du pflegst die Person ohne Bezahlung
  • Die Pflege findet in deiner oder ihrer Wohnung statt
  • Die zu pflegende Person hat einen Pflegegrad von 2 oder höher

 
Die Höhe der Pflegepauschale hängt vom Pflegegrad ab. Sie beträgt zwischen 600 € und 1.800 €.

3. Ausbildung eines volljährigen Kindes

Wenn das Kind volljährig ist, eine Ausbildung macht und bereits ausgezogen ist, können die Eltern in ihrer Steuererklärung den Ausbildungsfreibetrag bis zu 1.200 € beantragen. Er dient dazu, Eltern von auswärts wohnenden Kindern, die studieren oder eine Berufsausbildung machen, finanziell zu unterstützen.
 
Bedingung ist aber, dass die Eltern für das Kind noch Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben. Die Details zum Ausbildungsfreibetrag stellen wir in einem eigenen Ratgeber dar.

4. Unterhaltszahlungen

In bestimmten Fällen kannst du dazu verpflichtet sein, an bedürftige Personen wie Kinder oder (Ex-)Ehepartner Unterhalt zu zahlen. Beispiel: Deine studierende Tochter ist bereits über 25 Jahre alt und du bekommst kein Kindergeld mehr für sie. Deine Unterhaltsleistungen kannst du dann als außergewöhnliche Belastungen absetzen.
 
Die Zahlungen kannst du bis zu einem Höchstbetrag von 12.084 € in der Steuererklärung angeben. Hat der Unterhaltsempfänger eigenes Einkommen von mehr als 624 €, werden diese vom Höchstbetrag abgezogen.
 
Hinzu kommen noch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, die du für dein Kind übernommen hast.
 
Übrigens: Der Steuervorteil gilt auch dann, wenn du nahe Angehörige im Ausland unterstützt. Des Weiteren auch für Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner, wenn du sie nicht als Sonderausgaben absetzen kannst.

5. Hinterbliebenen-Pauschbetrag

Bekommst du zum Beispiel von der gesetzlichen Unfallversicherung oder dem Versorgungsamt Hinterbliebenenbezüge, dann kannst du mit der Steuererklärung den Hinterbliebenen-Pauschbetrag in Höhe von 370 € beantragen.

Diese Kosten sind nicht absetzbar

Immer wieder streiten Steuerpflichtige mit dem Finanzamt darüber, ob sie bestimmte private Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen absetzen können. Bei den mitunter sehr hohen Kosten einer künstlichen Befruchtung wegen Zeugungsunfähigkeit kann dies beispielsweise möglich sein.
 
Doch bei den im Folgenden genannten Aufwendungen haben Finanzgerichte den Abzug versagt:

1. Adoption eines Kindes

Die Adaption eines Kindes sei „nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen unausweichlich, sondern beruht auf den freien, nicht von außen bestimmten Willen”, entschied der Bundesfinanzhof (VI R 60/11, BFH 18. April 2013). Mit dieser Begründung lehnte er den Abzug als außergewöhnliche Belastung ab.

2. Kosten für eine Leihmutter

Zwei miteinander verheiratete Männer, die in den USA mithilfe einer Leihmutter ein Kind bekommen haben, konnten ihre Kosten ebenfalls nicht absetzen (10 K 3172/19 E, Finanzgericht Münster 7. Oktober 2021).
 
Der Grund: Die Leihmutterschaft ist nach dem Embryonenschutzgesetz in Deutschland verboten. Daher dürfen die Ausgaben steuerlich nicht berücksichtigt werden.

3. Scheidungskosten

Früher akzeptierte das Finanzamt Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen. Doch damit ist Schluss.
 
Kosten für Zivilprozesse wie Anwalts- und Gerichtskosten kommen nur dann als außergewöhnliche Belastungen infrage, wenn die Existenz der Betroffenen durch diese Kosten gefährdet ist. Das kommt aber sehr selten vor. Scheidungskosten sind also nicht absetzbar.

4. Privatinsolvenz: Ausgaben für einen Insolvenzverwalter

Ein Steuerpflichtiger, der nach dem fremdfinanzierten Kauf von 3 Eigentumswohnungen in die Privatinsolvenz geriet, konnte die Gebühren für den Insolvenzverwalter nicht absetzen (VI R 47/13, BFH 22. Mai 2013).
 
Einen Abzug als außergewöhnliche Belastungen lehnten die Richter ab, weil er die Ursache für das Eintreten der Überschuldung selbst gesetzt habe. Die entstandenen Kosten seien daher nicht zwangsläufig.

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