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Mehrwertsteuer: Das Finanzamt sitzt mit am Raclette-Grill

Was wird wie besteuert?

Zum Jahreswechsel ist es wieder so weit: das alljährliche, festliche Beisammensein rund um den heimischen Raclette-Grill. Die Pfännchen zischen, der Sekt perlt. Auch das Finanzamt nimmt wie selbstverständlich an der Festtafel Platz — und bedient sich an Speisen, Getränken und weiteren Gaben — in Form der Mehrwertsteuer.

Welches Lebensmittel ist ein Grundnahrungsmittel?

Die meisten Dinge des täglichen Lebens werden besteuert. So auch Lebensmittel. Sie werden grundsätzlich mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent Mehrwertsteuer belegt. Denn an Grundnahrungsmittel will der Staat nicht mehr als nötig verdienen. Auf Luxusprodukte fällt jedoch der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent an.

Ein kurzer Blick über den Silvester-Tisch: Käse, Trauben, Gürkchen und Brot – an allem verdient das Finanzamt lediglich 7 Prozent. Sogar der Trüffel wird ermäßigt besteuert. Denn diesen sieht der Staat tatsächlich nicht als luxuriös an. Hummer und Langusten sind hingegen Luxus – es werden 19 Prozent Steuer fällig. Und auch auf Wildschwein fällt die volle Mehrwertsteuer an.

Bei den Kartoffeln beginnt dann langsam der Spaß. Die in Deutschland heimischen Knollen sind – wie sollte es anders sein – Grundnahrungsmittel. Heißt: nur 7 Prozent Mehrwertsteuer. Anders als ihre südamerikanische Schwester! Denn die Süßkartoffel wird mit 19 Prozent Mehrwertsteuer voll besteuert.

Auch Gewürz ist im Steuerrecht nicht gleich Gewürz. Hier ist der Steuersatz tatsächlich davon abhängig, ob sie frisch, getrocknet oder in einer Gewürzmischung verarbeitet sind. Gut zu wissen!

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Getränk ist nicht gleich Getränk

Kompliziert geht’s bei den Getränken weiter. Während ein Apfel als Grundnahrungsmittel zählt, ist Apfelsaft Luxus- und wird mit 19 Prozent besteuert.

Noch besser: Generell verlangt der Staat auf alle Getränke den vollen Mehrwertsteuersatz. Anscheinend gehört das Durstlöschen nicht zu einem Grundbedürfnis. Sprudel aus der Flasche wird also voll besteuert, während das Wasser aus der Leitung wieder als Grundnahrungsmittel gilt — und die Steuer nur mit 7 Prozent zu Buche schlägt. Das soll einer verstehen!

Noch komplizierter wird die Sache, wenn Kaffee mit ins Spiel kommt. Diesen sieht der Staat als Grundnahrungsmittel an, besteuert ihn also ermäßigt. So weit, so gut. Doch: auf die Zubereitung kommt es an! Denn ermäßigt sind nur Kaffeebohnen und -pulver. Auf Instantpulver hingegen fällt wiederum 19 Prozent Mehrwertsteuer an.

Fehlt nur noch der obligatorische Schuss Milch im Kaffee, den es gut zu überlegen gilt: Milch aus Kuhmilch wird ermäßigt besteuert, die Sojamilch für Gesundheitsbewusste unterliegt hingegen dem normalen Steuersatz.

Gleiches übrigens gilt für die fertig aufgebrühte Tasse im Café, sie wird normal besteuert. Außer in Zeiten von Corona! Bis 2022 werden in der Gastronomie nur 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Puh!

 

Information zum Thema

Mehrwertsteuer = Umsatzsteuer?

Im Steuersprech wird die Mehrwertsteuer auch Umsatzsteuer genannt. Mehr Infos lesen Sie in unserem Beitrag zur Umsatzsteuer.

Von Babys, Haustieren und anderen wilden Gewächsen

Selbst die Kleinsten in der Runde sind von dem Wirrwarr rund um die Mehrwertsteuer nicht gefeit. Windeln beispielsweise zählen für den Staat nicht zum täglichen Bedarf. Hier kassiert er die vollen 19 Prozent Steuer ab. Auch Babynahrung besteuert er mit dem vollen Satz. Tierfutter für Hund, Katz und Maus hingegen wird ermäßigt besteuert. Unfassbar.

Apropos Haustier. Wünscht sich der Nachwuchs ein Nagetier? Mit steuerlicher Brille lohnt der Kauf eines Hauskaninchens, auf das nur der ermäßigte Satz zu zahlen ist. Begründung: Man könnte sie ja schließlich essen. Meerschweinchen sind mit 19 Prozent hingegen mehrwertsteuerliche Schwergewichte. Welch ein Chaos!

Zum Glück kann sich die Dame des Hauses an den mitgebrachten Blumen erfreuen. Mit 7 Prozent Mehrwertsteuer sogar ein echtes Schnäppchen. Genau wie der Adventskranz auf dem Tisch. Aber auch nur, weil er aus frischen Zweigen gefertigt wurde. Wären sie bereits getrocknet gewesen, wären 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig geworden.

Übrigens: Steht im Wohnzimmer noch ein Weihnachtsbaum? Hier kannst du dich ganz besonders erfreuen. Hier gibt es sage und schreibe 4 unterschiedliche Steuersätze!

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