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Zinsen vom Finanzamt Titelbild

Zinsen beim Finanzamt

Wann du zahlst – und wann du kassierst

Der Zinssatz beim Finanzamt liegt bei 1,8 Prozent im Jahr. Doch wann musst du zahlen – und wann gibt’s Zinsen vom Finanzamt? Ob Nachzahlung oder Erstattung: Wir zeigen, wie Steuerzinsen funktionieren.

Kurz & knapp

  • Bei Steuererstattungen erhältst du Zinsen, bei Nachzahlungen verlangt sie das Finanzamt
  • Der Zinssatz liegt bei 1,8 Prozent jährlich (monatlich 0,15 Prozent)
  • Auf Erstattungszinsen musst du Steuern zahlen, Nachzahlungszinsen sind aber nicht absetzbar
  • Die Zinsen, die du vom Finanzamt erhalten hast, kannst du in WISO Steuer eintragen

Wie hoch sind die Zinsen beim Finanzamt?

Aktuell liegt der Zinssatz bei 0,15 Prozent pro Monat – also 1,8 Prozent im Jahr. Vor dem Jahr 2019 waren es satte 6 Prozent jährlich. Das war lange umstritten und wurde schließlich vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Seitdem gilt der deutlich niedrigere Satz.

Die Höhe der Zinsen richtet sich nach dem Steuerbetrag, der auf deinem Bescheid ausgewiesen ist, sprich die Steuererstattung oder die Steuernachzahlung. Für beides gilt: 0,15 Prozent pro Monat.

Allerdings fängt die Zinsuhr nicht sofort an zu ticken. Die ersten 15 Monate nach Ablauf eines Steuerjahres bleiben erst einmal zinsfrei. Das bezeichnet man als Karenzzeit. Erst danach beginnt der sogenannte Zinslauf.

Ausnahme: Längere Karenzzeit für die Steuerjahre 2019 bis 2024

Für die Veranlagungszeiträume 2019 bis 2024 wurden die Zinsläufe wegen der Corona-Pandemie verlängert. Der Gesetzgeber hat die zinsfreie Zeit wie folgt erhöht:

SteuerjahrZinslauf beginnt am
201901.10.2021
202001.10.2022
202101.10.2023
202201.09.2024
202301.07.2025
202401.06.2026

Wann verlangt das Finanzamt Nachzahlungszinsen?

Du hast mit der Abgabe deiner Steuererklärung getrödelt? Und zudem erwartest du eine Nachzahlung? Keine gute Kombination. Denn dann kann das Finanzamt von dir zusätzlich Nachzahlungszinsen verlangen.

Das ist der Fall, wenn du deinen Bescheid später als 15 Monate nach Ende des Steuerjahres erhältst. Für jeden Monat fallen so 0,15 Prozent Zinsen an.

Beispiel Arbeitnehmer

Zinsberechnung bei Steuernachzahlung

Stefan gibt seine Steuererklärung 2021 erst Ende 2024 beim Finanzamt ab. Sein Steuerbescheid kommt am 8. Februar 2025 und weist eine Nachzahlung von 1.700 Euro aus.

Der Zinslauf beginnt aufgrund der Ausnahmeregelung am 1. Oktober 2023. Bis zum 8. Februar 2025 sind es 16 volle Monate.

1.700 Euro Nachzahlung x 16 Monate x 0,15 Prozent = 40,80 Euro Nachzahlungszinsen.

Stefan muss insgesamt 1.740,80 Euro an das Finanzamt zahlen.

Doch warum so lange warten und Zinsen zahlen? Mach deine Steuer lieber rechtzeitig – mit WISO Steuer. Das Programm berechnet deine Steuer mit jeder Eingabe. So weißt du schon vorher, ob du und wie viel du nachzahlen musst.

In diesem Fall zahlt das Finanzamt Erstattungszinsen

Es geht jedoch auch andersherum: Deine Steuererklärung ist abgegeben und du erwartest eine Steuererstattung? Dann kannst du dich vielleicht sogar auf ein kleines Extra freuen: sogenannte Erstattungszinsen.

Diese Zinsen gibt es auch grundsätzlich nur dann, wenn zwischen dem Ende des Steuerjahres und dem Steuerbescheid mehr als 15 Monate (Karenzzeit) liegen. Auch bei freiwilligen Erklärungen (du musst keine abgeben, machst es aber doch) gilt die gleiche Regel.

Beantragen musst du die Zinsen nicht. Diese berechnet das Finanzamt und zahlt es mit der Steuererstattung aus.

Beispiel Selbstständige

So berechnet das Finanzamt Erstattungszinsen

Stefanie gibt ihre Steuererklärung 2021 Mitte 2024 beim Finanzamt ab. Am 17. Januar 2025 erhält sie ihren Steuerbescheid – darin wird eine Erstattung von 2.500 Euro ausgewiesen.

Der Zinslauf beginn auch hier aufgrund der Ausnahmeregelung am 1. Oktober 2023. Bis zum 17. Januar 2025 sind es 15 volle Monate. Und auf die Steuererstattung erhält sie 0,15 Prozent Zinsen pro Monat.

2.500 Euro Erstattung x 15 Monate x 0,15 Prozent = 56,25 Euro Erstattungszinsen.

Stefanie erhält insgesamt 2.556,25 Euro vom Finanzamt.

Achtung: Auf Erstattungszinsen fallen Steuern an

Erstattungszinsen, die dir das Finanzamt zahlt, gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen und müssen in deiner Steuererklärung angegeben werden (Anlage KAP). Und zwar in dem Steuerjahr, in dem du die Zinsen vom Finanzamt bekommen hast. Der Staat greift also zu – mit Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Macht 26,375 Prozent, bei Kirchensteuerpflicht sogar bis zu 28,625 Prozent.

Unfair, aber legal: Während Erstattungszinsen also versteuert werden müssen, darfst du Nachzahlungszinsen nicht absetzen. Viele hielten diese Ungleichbehandlung für verfassungswidrig, doch Gerichte sehen das anders: Einsprüche wurden pauschal abgelehnt. Seit Februar 2025 gelten alle laufenden Verfahren als erledigt. Klagen sind zwar möglich, haben aber kaum Erfolgsaussichten.

FAQ: Zinsen beim Finanzamt

Nein, die gezahlten Zinsen sind leider steuerlich nicht absetzbar. Die Zinsen sollen einen Ausgleich schaffen, dass die Steuern aus welchen Gründen auch immer, erst deutlich später erhoben werden.

Ja, sogenannte Erstattungszinsen müssen in der nächsten Steuererklärung angegeben werden, weil sie zu den Kapitalerträgen gehören. Das bedeutet, du musst darauf noch Einkommensteuer zahlen. Beispiel: Du bekommst im Jahr 2025 vom Finanzamt Zinsen ausgezahlt. Dann musst du diese in deiner Steuererklärung für 2025 eintragen. Was ist der Unterschied zwischen Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen?

Nachzahlungszinsen zahlst du, wenn du mit deiner Steuererklärung zu spät dran warst. Säumniszuschläge entstehen bei verspäteter Zahlung der Steuer.

Ja. Hast du beispielsweise eine Steuererstattung bei der Umsatzsteuer, verrechnet das Finanzamt diese automatisch mit deinen Nachzahlungszinsen.   
JDas Finanzamt kann neben Nachzahlungszinsen auch noch andere Zinsen festsetzen: Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Prozesszinsen nach einem Gerichtsverfahren oder Hinterziehungszinsen.   
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