Kindergeld ohne Antrag: Ab 2027 zahlt die Familienkasse das Kindergeld schrittweise automatisch aus.
Kindergeld bald ohne Antrag
Das Kindergeld soll künftig ohne Antrag fließen: Der Bundesrat hat am 25.9.2026 zugestimmt. Die Umstellung kommt 2027 in zwei Stufen:
- ab Frühjahr für Neugeborene in Familien, die bereits für ein älteres Kind Kindergeld erhalten,
- ab Ende 2027 auch für das erste Kind.
Bis die neue Regel für dich gilt, bleibt alles wie bisher: Kommt jetzt ein Kind zur Welt, stellst du den Antrag wie gewohnt bei der Familienkasse.
Das bedeutet für dich:
Warte nicht auf die Umstellung. Kindergeld wird nur bis zu sechs Monate rückwirkend gezahlt – gerechnet ab dem Monat, in dem dein Antrag eingeht. Für weiter zurückliegende Monate gibt es dann kein Kindergeld mehr.
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Günstiger tanken ab Oktober
Seit dem 1. Oktober gilt der Tankrabatt: Für die Monate Oktober, November und Dezember 2026 wird die Energiesteuer auf Benzin und Diesel gesenkt. Einschließlich der Wirkung der Mehrwertsteuer ergibt sich eine Entlastung von insgesamt knapp 17 Cent pro Liter. Ob und wie schnell dieser Vorteil an der Zapfsäule ankommt, hängt von der Preissetzung der Mineralölkonzerne und Tankstellen ab.
Deine Pendlerpauschale bleibt davon unberührt. Sie hängt nicht davon ab, was du tatsächlich fürs Tanken zahlst: Für das Jahr 2026 gelten 38 Cent je Kilometer der einfachen Entfernung – ab dem ersten Kilometer und unabhängig davon, ob du mit dem Auto, dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährst. Weitere Entlastungen will die Bundesregierung Anfang 2027 prüfen; eine Änderung der Pendlerpauschale ist bislang nicht beschlossen.
Für dich bedeutet das:
Du musst nichts tun – du profitierst an der Zapfsäule von der vorübergehenden Entlastung und kannst in der Steuererklärung trotzdem die volle Entfernungspauschale ansetzen.
Für die Steuererklärung 2025 gilt noch die bisherige Staffel: 30 Cent je Kilometer für die ersten 20 Kilometer der einfachen Strecke und 38 Cent je Kilometer ab dem 21. Kilometer.
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Steuerreform beschlossen: Das ändert sich ab 2027
Ziel ist es, vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien um insgesamt rund 10 Milliarden Euro pro Jahr zu entlasten.
Das ist zur Entlastung geplant
Höhere Steuern für Spitzenverdiener
Weitere Maßnahmen
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Mehr Geld für 21 Millionen Rentner
Renten steigen ab Juli um 4,24 Prozent. Bei 1.000 Euro Rente entspricht das rund 42 Euro zusätzlich im Monat. Die Anpassung folgt der positiven Lohnentwicklung.
Das Bundeskabinett hat eine Verordnung zur Rentenerhöhung beschlossen. Dadurch steigt der Rentenwert von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Das Rentenniveau bleibt zudem bis 2031 stabil bei mindestens 48 Prozent. Für eine Standardrente mit 45 Beitragsjahren ergibt sich ein Plus von knapp 78 Euro monatlich. Die Zustimmung des Bundesrats gilt als Formsache.
Wichtig: Die Erhöhung erfolgt automatisch – kann aber deine Steuerlast erhöhen.
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Einsprüche gegen Steuerbescheide lohnen sich
Das Bundesfinanzministerium hat neue Zahlen veröffentlicht: Fast 6 Millionen Einsprüche wurden 2024 bei den Finanzämtern eingelegt. Und das Beste: Ein großer Teil war erfolgreich. Von etwa 4,1 Millionen erledigten Einsprüchen hat das Finanzamt in rund 68 Prozent der Fälle den Steuerbescheid geändert und den Steuerzahlern recht gegeben. In fast 7 von 10 Fällen korrigiert das Finanzamt den Bescheid zugunsten der Steuerzahler.
Für dich heißt das: Es kann sich wirklich lohnen, deinen Steuerbescheid ganz genau zu prüfen. Fehler oder fehlende Angaben können schnell mehrere hundert Euro Unterschied machen. Mit WISO Steuer kontrollierst du deinen Bescheid Schritt für Schritt und erfährst sofort, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
👉 Lies hier, wie du deinen Steuerbescheid richtig prüfst:
Achtung, Steuerbetrug: Übersicht aktueller Betrugsmaschen
Immer wieder gibt es Meldungen über Betrugsversuche im Namen der Finanzverwaltung. Besonders rund um die Steuererklärung nutzen Kriminelle gefälschte E-Mails, SMS oder Webseiten, um persönliche Daten abzugreifen oder Zahlungen zu erzwingen. In dieser Übersicht findest du aktuelle Warnungen zu bekannten Betrugsmaschen – damit du verdächtige Nachrichten rechtzeitig erkennst und dich schützen kannst.
❗Wichtig: Das Finanzamt fordert niemals per E-Mail, SMS oder Telefon zur Zahlung oder zur Preisgabe persönlicher Daten auf.
Aktuelle Warnungen
+ Oktober 2026 – Gefälschte Mails mit angeblichem Steuerbescheid oder Rechnung im Anhang“
Das Bayerische Landesamt für Steuern warnt erneut vor gefälschten E-Mails im Namen der Steuerverwaltung. Als Absender geben sich die Betrüger als ELSTER, als Finanzamt oder als Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aus. In der Mail wirst du aufgefordert, eine angehängte Datei zu öffnen. Das soll angeblich dein Steuerbescheid oder eine Rechnung sein. In Wirklichkeit wollen die Betrüger an deine Zugangsdaten und an deine Konto- oder Kreditkartendaten.
So erkennst du die Fakes
- Die Mail hat einen Anhang, der ein Steuerbescheid oder eine Rechnung sein soll. Die Steuerverwaltung verschickt solche Dokumente nie als E-Mail-Anhang.
- Du wirst nach Steuernummer, Kontoverbindung, Kreditkartennummer, PIN oder der Antwort auf deine Sicherheitsabfrage gefragt. Danach fragt die Steuerverwaltung nie per E-Mail.
- Absenderadresse und Text ändern sich ständig. Eine seriös wirkende Adresse ist deshalb kein Beweis für eine echte Mail.
So solltest du reagieren:
- Öffne keine Anhänge und klicke keine Links an.
- Antworte nicht und gib keine Daten ein.
- Lösche die Nachricht.
Wenn du unsicher bist, melde dich direkt bei Mein ELSTER an und schau dort in dein Postfach. Gib die Adresse dafür selbst im Browser ein und nutze nie den Link aus der Mail. Alternativ fragst du bei deinem Finanzamt nach.
Wichtig: Echte E-Mails von ELSTER sind nur Benachrichtigungen. Steuerdaten, Bescheide oder Rechnungen kommen nie als Anhang.
+ Juni 2026 – Gefälschte ELSTER-Mail „Steuerbescheid für 2026 ist abrufbar“
Aktuell warnt die Verbraucherzentrale vor einer Phishing-Welle im Namen von ELSTER. Die gefälschten E-Mails tragen den Betreff „Ihr elektronischer Steuerbescheid für 2026 ist abrufbar“ und behaupten, ein Bescheid mit Steuerguthaben liege für dich bereit. Über einen Link sollst du eine angebliche Prüfung durchlaufen oder deine IBAN „bestätigen“, um die Auszahlung freizuschalten. Tatsächlich sollen so deine Zugangs- und Bankdaten abgegriffen werden.
So erkennst du die Fakes
- Der Betreff nennt das Jahr 2026 – aktuell werden aber die Erklärungen für 2025 bearbeitet. Ein „Bescheid für 2026″ ergibt zeitlich keinen Sinn.
- Allgemeine Anrede ohne deinen Namen.
- Fragwürdige Absenderadresse, die nur auf den ersten Blick offiziell wirkt.
- Aufforderung, über einen Link Daten oder deine IBAN einzugeben.
- Zeitdruck, etwa die Drohung, „offene Transaktionen“ zu stornieren.
So solltest du reagieren:
- Klicke keine Links und öffne keine Buttons in der E-Mail.
- Gib keine persönlichen Daten und keine Bankverbindung ein.
- Verschiebe die Nachricht direkt in den Spam-Ordner bzw. lösche sie.
- Rufe deinen Steuerbescheid ausschließlich über das offizielle ELSTER-Portal ab – Adresse selbst im Browser eingeben, nie über die Mail.
Wichtig: Das Finanzamt verschickt keine Steuerbescheide per E-Mail und auch keine Mails mit Anmelde-Button. Du erhältst höchstens den kurzen Hinweis, dass in deinem ELSTER-Postfach eine Nachricht bereitliegt – abrufbar nur nach Login im echten Portal.
+ Mai 2026 – BMF warnt vor neuen Betrugsmaschen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) warnt aktuell vor mehreren Betrugsversuchen im Namen von Behörden. Kriminelle verschicken gefälschte Briefe und E-Mails, um an Geld oder persönliche Daten zu gelangen.
Besonders häufig taucht derzeit ein angebliches Schreiben des BMF mit dem Titel „Formal Notice of Final Statutory Tax Clearance Requirement and Reinstatement Assurance“ auf. Empfänger sollen rund 550 Euro zahlen, um eine angebliche Kontosperrung aufzuheben. Das Schreiben ist gefälscht.
Außerdem kursieren:
- gefälschte E-Mails zu angeblich nicht zustellbaren Steuererstattungen,
- Schreiben mit vermeintlichen Anlageangeboten im Namen des Bundesfinanzministers,
- falsche Zahlungsaufforderungen mit Bankverbindungen der Bundeskasse,
- sowie Fake-Schreiben im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
So solltest du reagieren
- Öffne keine verdächtigen Anhänge oder Links.
- Leiste keine Zahlungen aufgrund solcher Schreiben oder E-Mails.
- Gib keine persönlichen Daten oder Bankdaten weiter.
- Prüfe Absender und Inhalte genau.
- Kontaktiere im Zweifel direkt die zuständige Behörde.
Wichtig: Behörden fordern sensible Daten oder Zahlungen nicht überraschend per E-Mail an.
+ November 2025 – Gefälschte ELSTER-Mail zur angeblichen Steuererstattung
So erkennst du die Fakes
- Der Absender verwendet keine offizielle ELSTER-Adresse, sondern von einem gewöhnlichen Anbieter.
- Es wird zur schnellen Eingabe von Bankdaten aufgefordert („Validierung Ihrer aktuellen Bankdaten notwendig“).
- Offizielle Behörden würden nie per E-Mail die Bankverbindung bestätigen lassen oder Rückerstattungen ankündigen.
- Rechtschreib- und Grammatikfehler sind häufig vorhanden sowie ein externer Link („mendylscourt.com“).
So solltest du reagieren:
- Klicke keine Links und öffne keine Buttons in solchen E-Mails.
- Gib keine persönlichen Daten, insbesondere keine Konto- oder Kreditkartendaten, weiter.
- Lösche die Nachricht sofort aus deinem Postfach.
- Bei Unsicherheit: Kontaktiere dein zuständiges Finanzamt telefonisch oder über das offizielle Portal.
- Speichere Belege (zum Beispiel Screenshot) und melde den Vorfall der Polizei oder einer Verbraucherschutzstelle.
Wichtig: ELSTER oder dein Finanzamt fordert niemals per E-Mail zur Bestätigung von Bankdaten oder Steuererstattungen auf – offizielle Nachrichten erhältst du ausschließlich über das gesicherte Portal nach dem Login.
+ November 2025 – Phishing-Mail zum „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“
Die Nachricht wirkt offiziell, führt jedoch zu einer betrügerischen Website („mendylscourt.com“), über die sensible Daten abgegriffen werden sollen.
So solltest du reagieren:
- Klicke keine Links an und öffne keine Anhänge.
- Gib keine persönlichen Daten ein.
- Lösche die Nachricht umgehend.
- Melde den Betrugsversuch an dein zuständiges Finanzamt oder an die Polizei.
+ September 2025 – Gefälschte Steuer-Mails im Umlauf
So solltest du reagieren:
Die Täter nutzen täuschend echte Webadressen, hinter denen sich Fälschungen verbergen. Deshalb gilt: Keine Links anklicken, keine Daten eingeben und im Verdachtsfall die Polizei informieren.
Wichtig: Das Bundeszentralamt für Steuern fordert solche Angaben niemals per E-Mail. Die Steuer-ID wird bereits kurz nach der Geburt vergeben, sodass der Behörde die Daten ohnehin vorliegen.
+ August 2025 – Trickbetrüger nutzen Abgabefrist für neue Phishing-Welle
So erkennst du die Fakes
- Absender wirken echt („noreply@Elster.de“), stammen aber bei genauer Prüfung von fremden Adressen.
- Versprochen wird eine schnelle Rückzahlung oder es wird mit Ermittlungen gedroht.
- Enthalten sind Buttons oder Links zur „Datenprüfung“.
Wichtig: Niemals klicken!
Echte Finanzämter oder ELSTER fordern nie per Mail persönliche Angaben, Bankdaten oder Passwörter an. Auch Anhänge und Buttons gehören nicht zu offiziellen Nachrichten. Wer unsicher ist, sollte sich ausschließlich im offiziellen ELSTER-Portal einloggen.
👉 Tipp: Klicke auf den angezeigten Absendernamen, um die komplette E-Mail-Adresse zu sehen. Meist verrät sich der Betrug sofort.
